Kurz beantwortet: Was die Akku-Garantie in Österreich zusagt und was nicht
In fast jedem Inserat für ein Elektroauto steht „acht Jahre Akku-Garantie“. Das stimmt meistens, sagt aber wenig. Für zwölf Marken haben wir die österreichischen Garantieseiten, Garantiehefte oder Garantieerklärungen gelesen, bei BYD mangels österreichischer Seite eine europaweite Mitteilung. Zehn nennen acht Jahre, Kia acht Jahre erst ab Modelljahr 2026 und davor sieben, MG sieben. Fast immer endet die Zusage früher, wenn eine Kilometergrenze erreicht ist: meist bei 160.000 Kilometern, bei MG und älteren Kia-Modelljahren bei 150.000, bei BYD bei 250.000 und bei Tesla je nach Modell bei bis zu 240.000. Herstellerangaben, Gesetzestexte und Prüfangebote: geprüft am 29. Oktober 2026.
Wichtiger als die Jahreszahl ist das Kleingedruckte. Zehn der zwölf Marken sichern zu, dass die Kapazität in dieser Zeit nicht unter 70 Prozent fällt. Hyundai nennt keine Grenze, und Škoda schreibt auf seiner österreichischen Garantieseite, eine Verringerung der Kapazität sei kein Mangel im Sinne der Škoda Garantie, während VW, CUPRA und Audi in Österreich 70 Prozent zusagen. Ob die Grenze unterschritten ist, entscheidet in der Regel eine Messung nach der Methode des Herstellers, nicht deine Reichweitenanzeige. Bei BMW ist die Zusage in Österreich übrigens keine Herstellergarantie, sondern eine freiwillige „Leistungszusage“ des Verkäufers.
Für Gebrauchtkäufer zählt zweierlei. Die Laufzeit beginnt mit Erstzulassung oder erster Auslieferung, nicht mit deinem Kauf, und nicht jede Marke sagt ausdrücklich, dass die Zusage auf dich übergeht. Außerdem ersetzt die Herstellergarantie nicht die gesetzliche Gewährleistung: Kaufst du als Verbraucher beim Händler, haftet er nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) zwei Jahre ab Übergabe, bei Gebrauchtwagen unter Bedingungen ein Jahr. Beim Kauf von privat gilt das VGG nicht.
- Laufzeit
- 8 Jahre bei 10 von 12 geprüften Marken; Kia 8 Jahre ab Modelljahr 2026, sonst 7; MG 7 Jahre
- Kilometergrenze
- Meist 160.000 km; MG und Kia vor Modelljahr 2026 150.000 km, BYD 250.000 km, Tesla 160.000 bis 240.000 km je nach Modell
- Mindestkapazität
- 70 % bei 10 von 12; Hyundai ohne Angabe; Škoda: Kapazitätsverlust laut Garantieseite kein Mangel
- Gesetzliche Gewährleistung
- 2 Jahre ab Übergabe gegenüber dem Händler (§ 10 VGG); bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzbar, wenn im Einzelnen ausgehandelt und die Erstzulassung mehr als 1 Jahr zurückliegt
- Nicht gefunden
- Mercedes-Benz, Opel, Volvo und eine österreichische BYD-Garantieseite: keine Akku-Bedingungen abrufbar; Renault: 8 Jahre/160.000 km, keine Kapazitätsangabe
Quellen: [10], [11], [12], [13], [14], [15], [16], [19], [20], [22], [23], [24], [25], [26], [1]
Gewährleistung nach dem VGG und Herstellergarantie: zwei verschiedene Ansprüche
Die Gewährleistung hast du gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Kaufst du als Verbraucher bei einem Unternehmer, gilt das VGG (§ 1). Der Händler haftet für jeden Mangel, der bei Übergabe vorliegt und innerhalb von zwei Jahren hervorkommt (§ 10 Absatz 1). Zeigt er sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon damals vorlag, außer das ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar (§ 11). Du kannst zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen, Preisminderung oder Vertragsauflösung nur unter weiteren Voraussetzungen, eine Auflösung nicht bei geringfügigen Mängeln (§ 12). Die Rechte verjähren drei Monate nach Ablauf der Frist; zeigst du den Mangel innerhalb dieser Verjährungsfrist an, kannst du ihn zeitlich unbeschränkt gegen eine noch offene Entgeltforderung des Händlers einwenden (§ 28).
Bei Gebrauchtwagen darf der Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, aber nur, wenn das „im Einzelnen ausgehandelt“ wird und seit der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist (§ 10 Absatz 4). Andere Abweichungen zu deinem Nachteil sind unwirksam, solange du den Mangel noch nicht gemeldet hast (§ 3). Neu für Verträge ab 1. Oktober 2026: Wird ein Mangel durch Verbesserung behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmal um ein Jahr, und der Händler muss dich vorher über deine Wahl zwischen Verbesserung und Austausch und über diese Verlängerung informieren (§ 10 Absatz 2a, § 12 Absatz 2a). Gilt dein Auto als Ware mit digitalen Elementen im Sinne von § 2 Ziffer 4, haftet der Händler auch dafür, dass dir die nötigen Aktualisierungen bereitgestellt werden, damit das Auto weiter dem Vertrag entspricht; installierst du ein bereitgestelltes Update nicht in angemessener Frist, haftet er nicht für einen Mangel, der allein darauf beruht, sofern er dich über Verfügbarkeit und Folgen informiert hat (§ 7).
Die Akku-Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage, geregelt in § 9a Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Der Garant ist an seine Garantieerklärung und an den Inhalt seiner Werbung gebunden; verspricht die Werbung mehr, gilt sie, außer sie wurde vor Vertragsabschluss gleich gut wahrnehmbar berichtigt. Gibt der Hersteller eine Garantie über die Haltbarkeit für einen bestimmten Zeitraum, hast du in dieser Zeit einen unmittelbaren Anspruch gegen ihn auf Verbesserung oder Austausch. Die Garantieerklärung muss dir spätestens bei Übergabe auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, Namen und Anschrift des Garanten und das Vorgehen nennen und darauf hinweisen, dass die gesetzliche Gewährleistung nicht eingeschränkt wird. Fehlt etwas davon, bleibt die Garantie trotzdem verbindlich. Speichere deshalb das Garantiedokument und die Werbung, mit der das Auto angeboten wurde.
Kaufst du von privat, gilt nicht das VGG, sondern das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Auch dort beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, die Vermutung zugunsten des Käufers aber nur sechs Monate, und die Parteien können die Fristen verkürzen (§§ 924, 933 ABGB). Wer ausdrücklich verzichtet, hat keinen Gewährleistungsanspruch (§ 929 ABGB); gegenüber Verbrauchern schließt § 9 KSchG einen solchen Verzicht vor Kenntnis des Mangels aus, das betrifft aber den Kauf beim Unternehmer. Wer durch List zu einem Vertrag gebracht wurde, ist laut § 870 ABGB nicht daran gebunden; ob das bei einem verschwiegenen Akkuschaden greift, klärt im Einzelfall eine Rechtsberatung. Die Herstellergarantie läuft vom Verkäufer unabhängig weiter, sofern sie auf dich übergeht.
Was zwölf Marken in Österreich für den Akku zusagen
Für elf Marken haben wir die Angaben auf der österreichischen Website oder in einem dort verlinkten bzw. für Österreich ausgewiesenen Dokument gelesen, für BYD nur die europaweite Mitteilung. Die Tabelle gibt diese Herstellerangaben wieder; sie ist keine Bewertung und keine Rangfolge, denn Laufzeit, Bezugswert, Messmethode und Bedingungen lassen sich nicht zu einer Note verrechnen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen, die zu genau deinem Auto, Modelljahr und Auslieferungsdatum gehören. Werte aus deutschen oder anderen ausländischen Quellen solltest du für Österreich nicht ungeprüft übernehmen.
Einige Punkte sind offen. Kia nennt auf der allgemeinen Garantieseite für Hochvoltbatterien sieben Jahre oder 150.000 Kilometer, einmal „ab der Erstzulassung“, einmal „ab Garantiemeldung“; acht Jahre und 160.000 Kilometer für Fahrzeuge des Modelljahres 2026 fanden wir in den Fußnoten der EV3-Modellseite. Eine österreichische BYD-Garantieseite fanden wir nicht, die Adresse byd.com/at führte zum Reichweitenrechner; die BYD-Mitteilung vom 19. Jänner 2026 sagt, die Verlängerung gelte rückwirkend für alle BYD in Europa, ausgenommen das Nutzfahrzeug ETP3. Die Škoda-Garantieseite trägt den Vermerk „Stand 03/2023“. Toyotas oft zitierte 1.000.000 Kilometer gelten nur für die jährliche Verlängerung über Toyota Relax nach bestandenem Batterie Service Check, längstens bis zum Fahrzeugalter von zehn Jahren.
Für Mercedes-Benz, Opel und Volvo fanden wir am 29. Oktober 2026 keine abrufbaren Akku-Bedingungen: Die Mercedes-Seite zeigte nur die zweijährige Neufahrzeug-Garantie, Opel nur einen kostenpflichtigen Servicevertrag mit erweiterter Garantie, Volvo blockierte den Abruf. Renault nennt acht Jahre oder 160.000 Kilometer für die Antriebsbatterie, aber keine Kapazitätsgrenze. Ein fehlender Eintrag heißt nicht, dass es keine Akku-Garantie gibt: Lass dir vom Händler die schriftlichen Bedingungen geben.
| Marke | Jahre/Kilometer | Mindestkapazität | Übertragbar/Bedingungen | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Volkswagen (BEV) | 8 Jahre/160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt | 70 % nutzbare Kapazität (Netto-Batterieenergieinhalt), fabrikneue BEV | Übertragung auf der Seite nicht genannt; Details beim VW Partner | volkswagen.at, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Škoda | 8 Jahre/160.000 km ab Beginn der Škoda Garantie | keine; Kapazitätsverlust laut Seite „kein Mangel“ im Sinne der Garantie | Übertragung nicht genannt; Details laut Škoda in Bedienungsanleitung und Bordmappe | skoda.at, Seitenvermerk „Stand 03/2023“ |
| CUPRA (BEV) | 8 Jahre/160.000 km | 70 % nutzbare Kapazität | für Käufer fabrikneuer BEV „bei korrektem Gebrauch“; Garantiegeber SEAT S.A.; Übertragung nicht genannt | cupraofficial.at, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Audi (BEV) | 8 Jahre/160.000 km | 70 % des im Kaufvertrag hinterlegten Netto-Auslieferungswerts; Messung mit ODIS | Garantiegeber Porsche Austria; Übertragung nicht genannt | audi.at, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Kia | Modelljahr 2026: 8 Jahre ab Erstzulassung/160.000 km; sonst 7 Jahre/150.000 km | 70 % (EV und PHEV) | übertragbar, sofern nach Garantiebedingungen gewartet | kia.com/at, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Hyundai | 8 Jahre ab Garantiebeginn/160.000 km | nicht angegeben | gilt laut Garantieheft auch für spätere Käufer; Wartung fristgerecht, je nach Modell jährlich nach „Österreich-Wartungsplan“ | hyundai.at; Garantieheft Stand 2021/1 |
| MG (Erstzulassung ab 1.1.2021) | 7 Jahre (84 Monate) ab Erstzulassung/150.000 km | 70 % des ursprünglichen Werts bei Auslieferung | übertragbar; Wartung spätestens 28 Tage bzw. 1.500 km nach Plan; Befundung ohne Garantiefall zahlst du | Garantieerklärung, veröffentlicht 14. Juli 2026 |
| Toyota (BEV) | Kapazität 8 Jahre/160.000 km ab Erstzulassung, erstes Jahr ohne km-Grenze; Funktion 5 Jahre/100.000 km | 70 % des ursprünglichen Werts; mit Toyota Relax jährlich verlängerbar bis 10 Jahre/1.000.000 km | Relax nur nach Inspektion beim Toyota Partner mit bestandenem Batterie Service Check; Proace-Elektromodelle ausgenommen | toyota.at, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| BMW (BEV) | 8 Jahre/160.000 km ab Auslieferung oder Erstzulassung (früheres Datum); i3 vor 1.8.2019: 100.000 km | 70 % des zertifizierten 100-%-Zustands; Reparatur auf mind. 70 % | freiwillige Leistungszusage des Verkäufers; Eigentumswechsel ändert nichts; Wartung nach BMW-Vorgaben | bmw.at, Leistungszusage (PDF), abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Polestar | 8 Jahre/160.000 km | 70 % State of Health der ursprünglichen Kapazität | Übertragung der Akku-Zusage nicht ausdrücklich genannt | polestar.com/at, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Tesla (Model S, X, 3, Y) | 8 Jahre; 160.000 km (3/Y Standard), 192.000 km (3/Y Long Range, Performance), 240.000 km (S/X) | 70 %; Messverfahren im alleinigen Ermessen von Tesla | kostenlos übertragbar; Leistungsänderungen durch Software-Updates ausgeschlossen | Beschränkte Neuwagengarantie Europa (de-at), in Kraft seit 8. Juli 2024 |
| BYD (Blade-Batterie) | 8 Jahre/250.000 km | 70 % State of Health | laut Mitteilung rückwirkend für alle BYD in Europa, ausgenommen ETP3; österreichische Bedingungen nicht abrufbar | BYD-Mitteilung vom 19. Jänner 2026 |
Quellen: [10], [11], [32], [12], [13], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [20], [21], [22], [23], [24], [25], [26]
Was die 70 Prozent bedeuten und wer misst
Die 70 Prozent beziehen sich nicht überall auf denselben Wert. VW und CUPRA nennen die nutzbare Kapazität, Audi den Netto-Batterieenergieinhalt, und zwar 70 Prozent des im Kaufvertrag hinterlegten Auslieferungswerts; ermittelt wird er laut Audi mit der Diagnosesoftware ODIS beim autorisierten Service Partner. BMW vergleicht den maximal verfügbaren Energieinhalt mit dem „zertifizierten 100 % Zustand“ des Neufahrzeugs. Als Nachweis dient die Batteriezustandsanzeige im Auto, BMW behält sich aber eine zertifizierte Messung vor, die dann entscheidet. MG stellt auf eine Kapazitätsprüfung in der Vertragswerkstatt und den ursprünglichen Wert bei Auslieferung ab, Polestar auf den State of Health. Tesla schreibt, Messverfahren und Entscheidung lägen im alleinigen Ermessen von Tesla, und Reichweitenschätzungen seien kein absolut verlässliches Maß.
Auch die Abhilfe ist begrenzt. BMW repariert die übermäßige Abnahme so, dass wieder mindestens 70 Prozent erreicht werden, nicht der Neuzustand, und kann neue, generalüberholte oder wiederaufbereitete Teile verwenden. MG wertet nur das Segment unter 70 Prozent als übermäßigen Verlust und repariert es, wenn möglich. Tesla sagt eine Austauschbatterie zu, deren Zustand Alter und Laufleistung entspricht. Eigene Beispielrechnung für ein angenommenes Auto mit 77 kWh netto bei Auslieferung: Die Grenze liegt bei 77 × 0,70 = 53,9 kWh. Misst die Werkstätte 52 kWh, sind das 52 ÷ 77 = 67,5 Prozent; nach den Bedingungen von BMW oder MG muss danach wieder mindestens 53,9 kWh erreicht sein, mehr nicht.
Bei Škoda und Hyundai fehlt auf den gelesenen österreichischen Seiten eine Kapazitätszusage. Hyundai verweist für die Laufzeiten auf eine gesonderte Garantie-Urkunde, Škoda auf Bedienungsanleitung und Bordmappe. Ob dort für dein Auto mehr steht, kannst du nur im Dokument selbst nachlesen; verlass dich nicht auf die 70 Prozent anderer Marken.
Quellen: [10], [12], [13], [19], [22], [23], [24], [11], [32], [16], [17]
Wartung, Software, Laden: Bedingungen, die den Anspruch kosten können
Fast alle gelesenen Bedingungen knüpfen die Zusage an die vorgeschriebene Wartung, und Österreich hat dabei eine Besonderheit. Hyundai verlangt laut dem auf hyundai.at verlinkten Garantieheft für Fahrzeuge ab Modelljahr 2022 (Stand 2021/1) bei Modellen mit Wartungsintervall über zwölf Monate für Garantieansprüche in Österreich spätestens alle zwölf Monate ein zusätzliches Service nach dem „Österreich-Wartungsplan“; ob dein Modell betroffen ist, steht in der Garantie-Urkunde. Werden die Wartungen nicht fristgerecht bei einer qualifizierten Fachwerkstätte gemacht, erlischt laut Heft die Fahrzeuggarantie. BMW setzt alle Wartungen nach BMW-Vorgaben voraus, nachweisbar über das Serviceheft. MG verlangt die Wartung spätestens 28 Tage oder 1.500 Kilometer nach Plan; eine freie Werkstätte lässt die Garantie nicht erlöschen, sie braucht aber eine aufgeschlüsselte Rechnung, und Mängel aus ihren Arbeiten deckt MG nicht. Tesla schreibt keinen Service bei Tesla vor, verlangt aber ein vollständiges Serviceheft, das an Nachkäufer weitergegeben wird.
Auch Software spielt hinein. BMW schließt Schäden aus, wenn du trotz Aufforderung keine Gelegenheit zu Produktverbesserungen gibst, „insbesondere Remote Software Upgrades“. Bei Tesla kann die Garantie erlöschen, wenn du Updates nach der Mitteilung nicht installierst; Veränderungen der Batterieleistung durch Updates deckt Tesla ausdrücklich nicht.
Beim Laden und im Umgang mit dem Auto sind die BMW-Bedingungen am ausführlichsten. Ausgeschlossen sind dort Schäden, die verursacht wurden, weil das Auto nach Anzeige von 0 Prozent nicht innerhalb von 14 Tagen geladen wurde, durch Ladekabel oder Ladestecker von Drittanbietern, durch defekte Ladesäulen, durch direktes Abstrahlen mit Hochdruckreinigern (automatische Waschanlagen ausgenommen) oder durch Öffnen der Batterie abweichend von BMW-Vorgaben. Tesla schließt fahrlässiges Tiefentladen aus, wenn der leere Akku nicht innerhalb von zwei Wochen geladen wird; MG akzeptiert keine Ansprüche, wenn eine andere als eine autorisierte Werkstätte die Batterie geöffnet oder ausgebaut hat, und schreibt, die Garantie könne erlöschen, wenn du mit einem Defekt weiterfährst. Einen ausdrücklichen Ausschluss für häufiges Schnellladen fanden wir in keinem gelesenen Text. BMW empfiehlt auf seiner Batterieseite aber 10 bis 80 Prozent im Alltag und Schnellladen gezielt für Langstrecken; das ist eine Empfehlung, keine Garantiebedingung.
So läuft ein Garantiefall und was du bei Streit tun kannst
Erster Ansprechpartner ist ein autorisierter Betrieb der Marke: bei MG eine Vertragswerkstatt, bei BMW ein autorisierter Betrieb im EWR, in der Schweiz oder in Großbritannien, bei Tesla ein Service Center in deiner Garantieregion. Melde einen Verdacht zügig: Hyundai verlangt die Anzeige „unverzüglich“, MG „so schnell wie möglich“, und BMW schließt Folgen aus, wenn ein ursächlicher Mangel nicht unverzüglich angezeigt wurde. Tesla verlangt, soweit rechtlich zulässig, eine schriftliche Mängelmitteilung und den Versuch seiner Streitbeilegung, bevor du rechtliche Schritte setzt; Garantiegeber für Europa ist Tesla Motors Netherlands B.V.
Kläre vorher die Kosten. MG übernimmt die Befundung, außer sie ergibt keinen Mangel oder keinen Garantiefall; dann zahlst du sie samt Aus- und Einbau. Die anderen gelesenen Bedingungen sagen dazu nichts, frag deshalb vor dem Auftrag nach. Verlange das Messprotokoll mit Datum, Kilometerstand, Messwert und Ausgangswert schriftlich. Steht in Garantiebedingungen, gesetzliche Gewährleistungsrechte seien ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt, wie in der Tesla-Garantie, dann ist unsere Einordnung: Beim Kauf als Verbraucher vom Unternehmer ist das VGG zwingend (§ 3), und § 9a KSchG verlangt den Hinweis, dass die Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird.
Lehnt der Hersteller ab, prüfe, ob gegenüber dem Händler noch die Gewährleistung läuft. Für Streit mit Unternehmen gibt es die Verbraucherschlichtung Austria, offiziell Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Sie ist laut Alternative-Streitbeilegung-Gesetz die staatlich anerkannte Auffangstelle, wenn keine spezialisierte Stelle zuständig ist; eine eigene Schlichtungsstelle für Autos nennt das Gesetz nicht. Das Verfahren ist kostenlos und freiwillig, das Unternehmen muss also nicht mitmachen. Voraussetzung ist, dass es eine Niederlassung in Österreich hat, du dort gekauft und vorher selbst eine Lösung versucht hast. Laut Schlichtungsstelle sollen Verfahren nach dem Gesetz nicht länger als 90 Tage dauern; 2025 waren es im Schnitt 39 Tage. Das Einbringen bei einer zuständigen Stelle und die gehörige Fortsetzung des Verfahrens hemmen die Verjährung (§ 18 AStG). Bei Unternehmen ohne Niederlassung in Österreich verweist die Stelle auf die Internet Ombudsstelle oder das Europäische Verbraucherzentrum. Im Zweifel hol dir rechtlichen Rat.
Gebrauchtkauf: was übergeht und wie du den Akku vorher prüfst
Ob die Zusage mitkommt, steht in den Bedingungen. MG schreibt, die Garantie gehe mit dem Verkauf auf den neuen Eigentümer über, in dem Umfang, in dem sie bei der Übertragung bestand; Tesla nennt sie kostenlos übertragbar, BMW schreibt, ein Eigentumswechsel berühre die Leistungszusage nicht. Kia nennt die Übertragung, sofern nach den Garantiebedingungen gewartet wurde. Hyundai zählt laut Garantieheft auch Käufer eines ursprünglich neu gekauften Autos zu den Kunden und bittet, Heft und Garantie-Urkunde beim Verkauf weiterzugeben. Für VW, Škoda, CUPRA, Audi, Polestar und die Toyota-Kapazitätszusage fanden wir in den gelesenen Quellen keine Aussage zur Übertragung; bei BYD gilt die Zusage laut Mitteilung für alle Fahrzeuge in Europa.
Gezählt wird ab einem festen Datum, meist ab Erstzulassung oder erster Auslieferung, bei BMW und Hyundai ab dem früheren der beiden. Eigene Beispielrechnung für eine Zusage über sieben Jahre oder 150.000 Kilometer ab Erstzulassung, wie Kia sie vor dem Modelljahr 2026 nennt: Erstzulassung 20. März 2023, Kauf am 29. Oktober 2026 mit 80.000 Kilometern. Bis zum Ende am 20. März 2030 bleiben 1.238 Tage, rund 3,39 Jahre. Fährst du 18.000 Kilometer im Jahr, kommen rund 61.000 dazu, also rund 141.000: Die Zusage endet durch Zeitablauf. Bei 22.000 Kilometern im Jahr sind die verbleibenden 70.000 Kilometer schon nach rund 3,18 Jahren aufgebraucht, also etwa Anfang Jänner 2030.
Für die Garantie zählt am Ende die Messung des Markenbetriebs. Vor dem Kauf kannst du den Akku aber unabhängig prüfen lassen. Der ÖAMTC bietet seit 1. September 2026 an fast allen Stützpunkten einen Flash-Test an: Die Batteriedaten werden ausgelesen und von Aviloo bewertet, die Prüfzeit beträgt laut Club rund drei Minuten, ohne Laden und ohne Probefahrt; dazu gehört eine Batterie-Garantie der Aviloo GmbH mit garantiertem SoH-Wert, für die der ÖAMTC nicht Garantiegeber ist. Beim Premium-Test fährst du den voll geladenen Akku innerhalb von sieben Tagen ohne Zwischenladen auf etwa 10 Prozent leer. In der Vergleichstabelle nennt der ÖAMTC einen Preis von 69 Euro; ob er für beide Tests gilt und was Nichtmitglieder zahlen, geht aus der Seite nicht eindeutig hervor. Ob dein Modell geprüft werden kann, steht in der Fahrzeugliste von Aviloo. Audi bietet beim Service Partner einen Batterie-Gesundheitscheck mit schriftlichem SoH-Nachweis an, einen Preis nennt die Seite nicht.
Das Pickerl ist kein Akkutest. Bei der Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz wird laut oesterreich.gv.at die Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft: Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen. Eine Messung der Akkukapazität nennt die Liste nicht. Was eine größere Datenauswertung zur Akkugesundheit für Käufer bedeutet, ordnet die ev.guru-Meldung „ÖAMTC berichtet über neue Auswertung zur Gesundheit gebrauchter E-Auto-Akkus“ ein.
Quellen: [19], [24], [22], [14], [15], [17], [10], [11], [12], [23], [20], [25], [27], [13], [28]
Was das EU-Recht ändert: Euro 7 und Zugang zu Batteriedaten
Unabhängig von Herstellerzusagen schreibt die Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257 erstmals eine Mindesthaltbarkeit für Antriebsbatterien vor. Für Pkw mit reinem Elektroantrieb gelten 80 Prozent Batterieenergie bis fünf Jahre oder 100.000 Kilometer und 72 Prozent danach bis acht Jahre oder 160.000 Kilometer. Neue Fahrzeugtypen erhalten ab 29. November 2026 ohne Einhaltung keine Typgenehmigung mehr; ab 29. November 2027 dürfen nicht konforme Neuwagen nicht mehr zugelassen werden. Unsere Einordnung: Das ist eine Zulassungsvorschrift für Hersteller, kein Anspruch, den du in der Werkstätte geltend machst, und für heutige Gebrauchtwagen gilt sie nicht. Die Kommission soll bis Ende 2027 berichten, ob Anforderungen für mindestens zehn Jahre oder 200.000 Kilometer angemessen sind.
Schon seit 18. August 2024 müssen die Batteriemanagementsysteme von E-Auto-Batterien laut EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 aktuelle Daten zur Bestimmung des Alterungszustands enthalten; für Fahrzeugbatterien nennt der Anhang den zertifizierten Energiezustand (SOCE). Wer die Batterie rechtmäßig erworben hat, oder ein Dritter in seinem Namen, bekommt Lesezugriff, unter anderem, um Restwert und verbleibende Lebensdauer zu bewerten. Wie die Hersteller diesen Zugriff praktisch umsetzen, konnten wir nicht prüfen; frag beim Gebrauchtkauf danach.
Checkliste vor dem Kauf eines gebrauchten E-Autos in Österreich
Eine Akku-Zusage ist beim Gebrauchtkauf nur so viel wert wie die Unterlagen, die du dazu bekommst. Geh die folgenden Punkte vor der Unterschrift durch und lass dir zugesagte Eigenschaften schriftlich in den Kaufvertrag aufnehmen. Verweigert ein Verkäufer Unterlagen oder eine Messung, beweist das keinen Defekt, ist aber ein Grund, nicht unter Zeitdruck zu kaufen.
Dieser Ratgeber gibt Herstellerangaben und Gesetzestexte wieder; er ist keine Rechtsberatung, und wir haben keinen Akku selbst gemessen oder getestet. Passt das Auto, rechnest du als nächsten Schritt mit dem Ladekostenrechner von ev.guru nach, was das Laden mit deinen Kilometern und deinem Strompreis im Jahr kostet.
- Daten notieren: Erstzulassung laut Zulassungsschein, Auslieferungsdatum, Kilometerstand und Modelljahr; daraus Restlaufzeit und Restkilometer der Akku-Zusage ausrechnen.
- Dokument anfordern: Garantieerklärung, Garantieheft samt Garantie-Urkunde oder Leistungszusage in der Fassung der Erstauslieferung, mit Aussage zur Übertragung auf Nachbesitzer.
- Ausgangswert klären: im Kaufvertrag oder in den Bestellunterlagen hinterlegter Netto-Energieinhalt bzw. zertifizierter Neuzustand, nicht ein Bruttowert aus einem Datenblatt.
- Wartung belegen: lückenloses digitales oder gedrucktes Serviceheft; bei Hyundai den „Österreich-Wartungsplan“, bei MG die Fristen von 28 Tagen bzw. 1.500 km prüfen; bei freien Werkstätten aufgeschlüsselte Rechnungen.
- Software und Rückrufe: installierte Updates und erledigte Rückrufe per Fahrgestellnummer vom Markenbetrieb bestätigen lassen.
- Akkuzustand messen: Messung beim Markenbetrieb oder unabhängiger Test, etwa beim ÖAMTC, mit Datum, Kilometerstand, Methode und Bezug zum Neuzustand.
- Vorgeschichte abfragen: frühere Batteriereparaturen, Unfall-, Wasser- oder Brandschäden, Arbeiten am Akku durch Dritte und verwendetes Ladezubehör schriftlich festhalten.
- Kaufvertrag prüfen: beim Händler zwei Jahre Gewährleistung, eine Verkürzung auf ein Jahr nur im Einzelnen ausgehandelt und bei mehr als einem Jahr seit Erstzulassung; beim Privatkauf auf Verzichtsklauseln achten.
- Werbung sichern: Inserat und Garantieaussagen des Angebots speichern, denn der Garant ist auch an den Inhalt seiner Werbung gebunden.
Quellen & weiterführende Informationen
- RIS: Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), Fassung vom 29. Oktober 2026 ↗
- RIS: Konsumentenschutzgesetz (KSchG), §§ 9 und 9a, Fassung vom 29. Oktober 2026 ↗
- RIS: § 929 ABGB ↗
- RIS: § 933 ABGB – Gewährleistungsfrist; Verjährung ↗
- RIS: § 924 ABGB – Vermutung der Mangelhaftigkeit ↗
- RIS: § 870 ABGB ↗
- RIS: Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), §§ 4 und 18 ↗
- Verbraucherschlichtung Austria: Verfahren ↗
- Verbraucherschlichtung Austria: Häufige Fragen ↗
- Volkswagen Österreich: Garantie ↗
- Škoda Österreich: Garantie ↗
- CUPRA Österreich: 8 Jahre Hochvoltbatterie-Garantie ↗
- Audi Österreich: Lebensdauer von E-Auto-Batterien ↗
- Kia Österreich: 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie ↗
- Kia Österreich: Kia EV3 mit Garantiehinweisen zum Modelljahr 2026 ↗
- Hyundai Österreich: Garantie ↗
- Hyundai Österreich: Garantieheft für Fahrzeuge ab Modelljahr 2022, Stand 2021/1 (PDF) ↗
- MG Motor Österreich: Unsere Garantie ↗
- SAIC Motor Europe: Garantieerklärung für alle MG-Modelle mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021, veröffentlicht 14. Juli 2026 (PDF) ↗
- Toyota Österreich: Garantien und Batterie-Garantie ↗
- BMW Österreich: Gewährleistung und Garantien ↗
- BMW Österreich: BMW / BMW i Leistungszusage für die Hochvoltbatterie (PDF) ↗
- Polestar Österreich: Garantie – FAQ ↗
- Tesla: Beschränkte Neuwagengarantie Europa, Model S, X, 3, Y, Datum des Inkrafttretens 8. Juli 2024 (PDF, de-at) ↗
- BYD Italia: BYD estende la garanzia della Blade Battery a 8 anni o 250.000 km (19. Jänner 2026) ↗
- Renault Österreich: Garantie und Garantieverlängerung ↗
- ÖAMTC: Batterie-Diagnose für E-Autos ↗
- oesterreich.gv.at: Begutachtung (Pickerl) ↗
- Verordnung (EU) 2024/1257 (Euro 7), Artikel 10, 18 und Anhang II (ABl. L vom 8. Mai 2024) ↗
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, Artikel 14 und Anhang VII ↗
- BMW Österreich: Elektroauto-Batterie und Antriebstechnologie ↗
- Škoda Österreich: Elroq mit Garantiehinweisen ↗
Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.



