Kurz beantwortet: Was die grüne Nummerntafel bringt
Die grüne Nummerntafel ist ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund. Es gibt sie seit 1. April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (§ 49 Abs. 4 Z 5 KFG). Plug-in-Hybride bekommen sie nicht. Sie ist freiwillig: Laut ÖAMTC gibt die Zulassungsstelle bei einem E-Auto automatisch grüne Tafeln aus, du kannst aber herkömmliche verlangen.
Der wichtigste bundesweite Vorteil: Auf Autobahnen und Schnellstraßen gilt ein Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) nicht für Fahrzeuge mit grüner Tafel, wenn Hinweisschilder darauf aufmerksam machen (§ 14 Abs. 2a Z 2 IG-L). Alles Weitere, etwa Gratisparken, entscheiden die Gemeinden. Wer solche lokalen Begünstigungen nutzen will, braucht laut oesterreich.gv.at aber die E-Kennzeichentafel.
Rechtstexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Behörden- und Clubseiten geprüft am 2. November 2026. Der Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.
- Für wen
- Fahrzeuge der Klassen L, M1 bis M3 und N1 bis N3 mit reinem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb; keine Plug-in-Hybride
- Pflicht?
- Nein, Wahlrecht; laut ÖAMTC gibt die Zulassungsstelle bei E-Autos automatisch grüne Tafeln aus
- Tausch
- Bei aufrechter Zulassung möglich, gleiche Buchstaben-Zahlen-Kombination, laut ÖAMTC 23 Euro
- IG-L-Tempolimit
- Gilt nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit Hinweisschild (§ 14 Abs. 2a Z 2 IG-L)
- Wechselkennzeichen
- Grün nur, wenn alle Fahrzeuge darauf rein elektrisch oder mit Brennstoffzelle fahren
- Parken
- Regeln der Gemeinde; Wien laut ÖAMTC: keine Kurzparkgebühr, solange du auf einem gekennzeichneten Ladeplatz lädst
Wer die grüne Nummerntafel bekommt und was der Tausch kostet
Die Farben der Tafeln regelt § 49 Abs. 4 KFG. Ziffer 5 nennt Kraftfahrzeuge der Klassen L, M1, M2, M3, N1, N2 und N3, „jeweils mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb“: Grund weiß, Schrift grün. Damit gilt die Tafel auch für Busse, Lkw und elektrische Motorräder. Bei Motorfahrrädern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit grüner Schrift entfällt laut Gesetz das blaue EU-Feld am linken Rand.
Für E-Autos, die vor dem 1. April 2017 angemeldet wurden, besteht laut oesterreich.gv.at keine Pflicht zum Tausch; getauscht werden kann bei aufrechter Zulassung. Laut ÖAMTC bekommst du bei der Zulassungsstelle eine E-Nummerntafel mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination, Kosten 23 Euro. Ein Datum für diesen Betrag nennt die ÖAMTC-Seite nicht; frag vorab bei deiner Zulassungsstelle nach.
Ein Wechselkennzeichen gilt laut ÖAMTC für bis zu drei Fahrzeuge. Grün ist es nur möglich, wenn alle diese Fahrzeuge rein elektrisch oder mit Brennstoffzelle fahren. Ist ein Verbrenner dabei, gibt es nur die normale Tafel, sonst käme auch der Verbrenner in den Genuss lokaler Begünstigungen, begründet oesterreich.gv.at.
IG-L-Tempolimit: wann du mit grüner Tafel schneller fahren darfst
Seit 1. Jänner 2019 nimmt § 14 Abs. 2a Z 2 IG-L Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle von Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem IG-L aus. Laut Land Oberösterreich müssen dafür vier Bedingungen zugleich erfüllt sein: Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb, grüne Tafel nach § 49 Abs. 4 Z 5 KFG, Autobahn oder Schnellstraße und Hinweisschilder, die auf die Ausnahme aufmerksam machen. Fehlt eine Bedingung, gilt das Tempolimit für alle.
Die Hinweisschilder wurden laut Umweltministerium (BMLUK) per 1. Juli 2019 auf den betroffenen Abschnitten angebracht. Dort darfst du die sonst erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren, laut BMLUK also auch in 100-km/h-Zonen die gesetzlich erlaubten 130 km/h. Die Ausnahme gilt nur für Beschränkungen mit dem Zusatz „IG-L“ oder „Immissionsschutzgesetz-Luft“. Fehlt dieser Schriftzug, beruht das Limit auf einer anderen Vorschrift, etwa der Straßenverkehrsordnung, und gilt auch für dich. Ist nach anderen Vorschriften dieselbe oder eine niedrigere Geschwindigkeit angeordnet, gilt die IG-L-Beschränkung laut BMLUK ohnehin nicht; dann zählt das andere Limit, auch für dich.
Die immissionsabhängigen Limits schalten Verkehrsbeeinflussungsanlagen nach einem Algorithmus, den die jeweilige Verordnung des Landeshauptmanns festlegt. Schau deshalb auf der Anzeige, ob „IG-L“ dabeisteht. Wie du Ladepausen auf diesen Strecken planst, steht in „E-Auto durch Österreich: Alpen, Transit und Ladepausen sicher planen“.
| Strecke | Bundesland | Art des IG-L-Limits laut BMLUK |
|---|---|---|
| A 2 Südautobahn | Kärnten | immissionsabhängig, Tempo 100 |
| A 1 Westautobahn (Oberösterreich) | Oberösterreich | immissionsabhängig, Tempo 100 |
| A 10 Tauern Autobahn | Salzburg | immissionsabhängig, Tempo 100 |
| A 1 Westautobahn (Salzburg) | Salzburg | immissionsabhängig, Tempo 80 |
| A 2 Südautobahn und A 9 Pyhrn Autobahn | Steiermark | immissionsabhängig, Tempo 100 |
| A 2 Südautobahn (permanent) | Steiermark | permanent, Tempo 100 |
| A 12 Inntal Autobahn und A 13 Brenner Autobahn | Tirol | permanent, Tempo 100 |
| A 14 Rheintal Autobahn | Vorarlberg | permanent, Tempo 100 |
Parken und lokale Vorteile: Die Gemeinden entscheiden
Bundesweit regelt die grüne Tafel keine Parkvorteile. Laut oesterreich.gv.at obliegt es den Gemeinden, über Anreize wie die Befreiung von Parkgebühren oder touristische Vergünstigungen zu entscheiden; die Tafel macht es ihnen leicht, reine E-Fahrzeuge zu erkennen. Laut ÖAMTC sehen einige Kurzparkregelungen für reine E-Autos ein zeitlich begrenztes Parken ohne Gebühr oder ein unbefristetes kostenloses Abstellen vor. Informier dich vor Ort, bevor du dich darauf verlässt.
Wien: Laut ÖAMTC-Rechtsberatung sind Fahrzeuge nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in Bereichen von der Kurzparkzone ausgenommen, die per Verkehrszeichen speziell für sie reserviert sind; nach Ansicht der Stadt Wien gilt das auch für Ladevorgänge von Elektroautos. Die Ausnahme gilt aber nur, solange du tatsächlich lädst. Danach drohen Strafen für das Abstellen im Halteverbot und den fehlenden Parkschein, die Parkgebühr kann zusätzlich nachgefordert werden. In anderen Bundesländern können laut ÖAMTC abweichende Regeln gelten.
Heb deshalb die Ladeabrechnung auf. Im vom ÖAMTC geschilderten Fall wurde das Verfahren nach einem Einspruch mit Abrechnungsbeleg eingestellt.
Über die Grenze: grüne Tafel in Deutschland, deutsches E-Kennzeichen in Österreich
In Deutschland stehen im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge den deutschen E-Kennzeichen gleich (§ 11 Abs. 5 FZV). Mit grüner Tafel kannst du deshalb deutsche E-Auto-Vorteile nutzen, etwa in Bayern: Dort sind gekennzeichnete Elektrofahrzeuge in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs mit Parkscheibe von Parkgebühren befreit (§ 10 der bayerischen Zuständigkeitsverordnung; Anwendung auf die grüne Tafel ist unsere Einordnung). Fährst du ohne grüne Tafel nach Deutschland, gibt es dort eine E-Plakette für das Heck (§ 11 Abs. 4 FZV).
Die deutsche Grundlage dieser Vorteile, das Elektromobilitätsgesetz, tritt nach geltendem Recht mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Über eine Verlängerung bis 2035 stimmt der Bundestag laut Tagesordnung am 5. November 2026 ab; danach muss der Bundesrat zustimmen.
Umgekehrt nimmt das IG-L nur Fahrzeuge aus, die nach § 49 Abs. 4 Z 5 KFG gekennzeichnet sind. Ein deutsches E-Kennzeichen erfüllt diesen Wortlaut nicht. Wer mit einem in Deutschland zugelassenen E-Auto etwa auf der A 12 oder A 13 in Tirol fährt, sollte sich deshalb an das IG-L-Limit halten (eigene Einordnung).
Checkliste: grüne Tafel beantragen und richtig nutzen
Die grüne Tafel kostet wenig. Ob sie dir mehr bringt als die Ausnahme vom IG-L-Tempolimit, hängt von deiner Gemeinde und deinen Strecken ab.
- Antriebsart prüfen: Nur reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bekommen die grüne Tafel, Plug-in-Hybride nicht.
- Bei der Neuzulassung entscheiden, ob du grüne oder normale Tafeln willst; laut ÖAMTC gibt die Zulassungsstelle bei E-Autos automatisch grüne aus.
- Bei bestehender Zulassung die Tafel bei der Zulassungsstelle tauschen, gleiche Kombination, laut ÖAMTC 23 Euro; den aktuellen Betrag vorher erfragen.
- Beim Wechselkennzeichen: grün nur, wenn alle Fahrzeuge darauf rein elektrisch oder mit Brennstoffzelle fahren.
- Auf der Autobahn: schneller als ein IG-L-Limit nur mit grüner Tafel, nur mit Hinweisschild und nur bei Anzeigen mit dem Zusatz „IG-L“.
- Parken: Regeln der Gemeinde prüfen; beim Laden in Wien die Abrechnung aufbewahren und nach dem Laden wegfahren.
- In Deutschland: Die grüne Tafel zählt als E-Kennzeichen; die Regeln der jeweiligen Stadt und das Auslaufen des deutschen Gesetzes Ende 2026 im Blick behalten.
Quellen & weiterführende Informationen
- RIS: Kraftfahrgesetz 1967, § 49 Kennzeichen, Abs. 4 Z 5 (Fassung gelesen 02.11.2026) ↗
- RIS: Immissionsschutzgesetz-Luft, § 14 Abs. 2a (Fassung gelesen 02.11.2026) ↗
- oesterreich.gv.at: E-Nummerntafeln (letzte Aktualisierung 12.01.2026) ↗
- oesterreich.gv.at: Geschwindigkeitsbeschränkungen, Abschnitt IG-L (letzte Aktualisierung 12.01.2026) ↗
- BMLUK: Elektroautos – gesetzliche Ausnahme bei Geschwindigkeitsbegrenzungen nach IG-L, mit Streckenabschnitten (gelesen 02.11.2026) ↗
- Land Oberösterreich: Tempo-100-Ausnahme für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie (gelesen 02.11.2026) ↗
- ÖAMTC: Die verschiedenen Kennzeichen und Kennzeichentafeln in Österreich (gelesen 02.11.2026) ↗
- ÖAMTC-Rechtsberatung: E-Autos in der Kurzparkzone (gelesen 02.11.2026) ↗
- Gesetze im Internet: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Deutschland), § 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge (gelesen 02.11.2026) ↗
- Bayern.Recht: Zuständigkeitsverordnung (ZustV), § 10 Parkgebühren (Fassung gültig ab 01.10.2026) ↗
- Gesetze im Internet: Elektromobilitätsgesetz (Deutschland), geltende Fassung mit § 8 Außerkrafttreten (gelesen 02.11.2026) ↗
- Deutscher Bundestag: Bevorrechtigung elektrischer Fahrzeuge soll verlängert werden, Abstimmung am 5. November 2026 ↗
Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.



