Kurz beantwortet: Was ab 1. November für dein E-Auto gilt

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht. Für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, also auch für dein E-Auto, heißt das nach § 102 Abs. 8a KFG: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis darfst du nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren. Alternativ erlaubt das Gesetz Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, aber nur, wenn eine zusammenhängende oder kaum unterbrochene Schnee- oder Eisschicht liegt. Auf trockener oder bloß nasser Fahrbahn gilt die Pflicht nicht. Laut Verkehrsministerium kann einfache Nässe bei sinkenden Temperaturen aber zu Glatteis werden.

Als Winterreifen gelten laut Verkehrsministerium Reifen mit der Aufschrift „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ oder mit Schneeflockensymbol. Sie brauchen nach § 4 Abs. 4 KDV mindestens 4 mm Profil bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen. Eine Sonderregel für Elektroautos gibt es nicht. Beim E-Auto kommt es zusätzlich auf die Tragfähigkeit an: Last- und Geschwindigkeitsindex müssen laut ÖAMTC mindestens den Werten in den Genehmigungsdokumenten entsprechen.

Dieser Ratgeber zeigt den Gesetzestext, Strafen und Folgen für die Versicherung, die Besonderheiten beim E-Auto, die Ergebnisse des ÖAMTC-Winterreifentests 2026 und eine Prüfliste. Rechtstexte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Behörden- und Clubseiten geprüft am 1. November 2026. Der Text erklärt die Regeln, ersetzt aber keine Beratung im Einzelfall.

Zeitraum
1. November bis 15. April
Gilt für
Pkw (M1), Klein-Lkw bis 3,5 t (N1), Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossener Kabine
Auslöser
Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis
Kennzeichnung
M+S, M.S., M&S oder Schneeflockensymbol (laut Verkehrsministerium)
Mindestprofil
4 mm Radial, 5 mm Diagonal
Strafrahmen
bis 10.000 Euro (§ 134 Abs. 1 KFG)

Quellen: [1], [2], [3], [4], [6], [8], [10], [15]

Der Gesetzestext: Was § 102 Abs. 8a KFG genau verlangt

Der entscheidende Satz richtet sich an den Lenker eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 sowie eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau. Er darf von 1. November bis 15. April „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen […] oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind“. M1 sind Pkw, N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit höchstens 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse (§ 3 KFG).

Die Pflicht hängt also an der Fahrbahn, nicht am Kalender allein. Ohne Schnee, Matsch oder Eis darfst du auch nach dem 1. November mit Sommerreifen fahren. oesterreich.gv.at formuliert es so: Die Pflicht gilt nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen „und nur dann, wenn auch gefahren wird“. Wer erst beim ersten Schneefall wechseln will, kommt laut ÖAMTC womöglich zu spät: Bei einem plötzlichen Wintereinbruch sind die Werkstätten auf Wochen ausgebucht.

Abs. 8a und 9 sind wortgleich mit der Fassung, die ab 21. April 2023 galt. Die jüngste Änderung von § 102 durch BGBl. I Nr. 79/2026, gültig ab 1. Oktober 2026, hat sie nach unserem Vergleich der RIS-Fassungen nicht berührt (eigene Auswertung).

Die Reifen selbst regelt die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV). Ein Winterreifen darf an einer Achse nicht mit einem anderen Reifen kombiniert werden (§ 4 Abs. 4c KDV). Winterreifen müssen der Bauartgeschwindigkeit des Autos entsprechen; liegt diese über 160 km/h, verlangt der Wortlaut nach unserem Verständnis mindestens 160 km/h. Ist die zulässige Reifengeschwindigkeit niedriger als die Bauartgeschwindigkeit, muss die Höchstgeschwindigkeit vom Lenkerplatz aus gut lesbar angeschrieben sein (§ 4 Abs. 4e KDV).

Winterausrüstung für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 t in Österreich: Regeln laut RIS-Fassung vom 1. November 2026; Kennzeichnung laut Verkehrsministerium
RegelInhaltRechtsgrundlage
Zeitraum1. November bis 15. April§ 102 Abs. 8a KFG
Auslöserwinterliche Fahrbahn, insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis§ 102 Abs. 8a KFG
Winterreifenan allen Rädern§ 102 Abs. 8a KFG
Statt WinterreifenSchneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern, nur bei geschlossener oder kaum unterbrochener Schnee- oder Eisschicht§ 102 Abs. 8a KFG
Mindestprofil4 mm Radial, 5 mm Diagonal, gemessen im mittleren Bereich der Lauffläche (etwa drei Viertel der Breite)§ 4 Abs. 4 Z 4 KDV
KennzeichnungM+S, M.S., M&S oder Schneeflockensymbolim Gesetz nicht genannt; Angabe des Verkehrsministeriums auf oesterreich.gv.at
Gleiche Achsekein Winterreifen zusammen mit einem anderen Reifen§ 4 Abs. 4c KDV
Spikereifennur Kfz bis 3,5 t, an allen Rädern, die Kräfte übertragen; nicht von Juni bis September; höchstens 80 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 100 km/h§ 4 Abs. 5 und § 58 KDV
StrafrahmenGeldstrafe bis 10.000 Euro, ersatzweise bis sechs Wochen Freiheitsstrafe§ 134 Abs. 1 KFG
Polizeidarf die Weiterfahrt verhindern, wenn eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist§ 102 Abs. 12 lit. f KFG

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [11]

M+S oder Schneeflocke: Was in Österreich als Winterreifen zählt

Weder § 102 KFG noch § 4 KDV nennen eine bestimmte Kennzeichnung. Das Gesetz spricht von Reifen, die „für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt“ sind. Woran du das erkennst, erklärt das Verkehrsministerium auf oesterreich.gv.at (Stand 12. Jänner 2026): Ein Reifen gilt als Winterreifen, wenn er „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“ trägt oder zusätzlich oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen zählen nur mit einer solchen Kennzeichnung.

Das Schneeflockensymbol, ein dreigezackter Berg mit Schneeflocke, wird auch Alpine-Symbol genannt. Laut ARBÖ hat das damalige Verkehrsministerium im Dezember 2018 mitgeteilt, dass es gemäß ECE-Regelung Nr. 117 als Winterreifen-Kennzeichnung gilt. Diese Mitteilung zitiert der ARBÖ; den Erlass selbst haben wir nicht eingesehen.

Der Unterschied ist mehr als eine Formsache. Laut ÖAMTC gibt es keine ausreichende Definition, welche Eigenschaften ein M+S-Reifen haben muss; selbst Sommerreifen könnten ungestraft so gekennzeichnet sein. Reifen mit Schneeflockensymbol müssen dagegen ein definiertes Mindestmaß an Schneegriff aufweisen.

Dazu gibt es einen Widerspruch. In seiner Presseaussendung vom 16. Oktober 2026 zitiert der ÖAMTC seinen Reifenexperten mit dem Satz, bei winterlichen Bedingungen dürfe man „nur mit Reifen unterwegs sein, die mit einem Alpinsymbol und Sternflocke auf der Reifenflanke gekennzeichnet sind“. Auf seiner Themenseite schreibt derselbe Club, das Zeichen sei in Österreich anders als in Deutschland „nicht verpflichtend“, und ältere M&S-Reifen dürften weiter benutzt werden. Die Seiten des Ministeriums nennen M+S weiterhin. Wir halten die Angabe des Ministeriums für maßgeblich und lesen die Presseaussage als Empfehlung (eigene Einordnung).

Für Fahrten nach Deutschland gilt anderes. Dort reicht M+S allein seit 1. Oktober 2024 nicht mehr, und laut ÖAMTC brauchen bei winterlichen Verhältnissen auch in Österreich zugelassene Autos das Alpine-Symbol. Das Verkehrsministerium erinnert ausdrücklich an das Deutsche Eck. Fehlt das Symbol auf deinen Reifen, sind sie nach Einschätzung des ÖAMTC so alt, dass es ohnehin Zeit für neue Winter- oder Ganzjahresreifen wird.

Quellen: [1], [2], [6], [7], [9], [10], [11], [12], [13], [15]

Profiltiefe: 4 Millimeter sind die Untergrenze

Die Mindestprofiltiefe steht in § 4 Abs. 4 Z 4 KDV: mindestens 4 mm bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen. Gemessen wird im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel ihrer Breite einnimmt. Das Verkehrsministerium nennt Radialreifen die häufigste Bauart. Die Werte gelten auch für Ganzjahres-, Allwetter- und Spikereifen.

Unter 4 mm gilt ein Winterreifen rechtlich nicht mehr als Winterreifen. Laut oesterreich.gv.at darfst du ihn bis zur Sommerreifen-Grenze von 1,6 mm als Sommerreifen weiterverwenden; aus Sicherheitsgründen wird das nicht empfohlen. Die vorgeschriebenen Abnutzungsanzeiger im Profil zeigen nur die 1,6-mm-Grenze. Die 4 mm misst du deshalb selbst nach, zum Beispiel mit einem Profiltiefenmesser (eigene Einordnung).

Der ÖAMTC empfiehlt, zu Saisonbeginn je nach Fahrleistung zumindest 5 bis 6 mm Restprofil zu haben, damit die 4 mm auch am Ende des Winters noch erreicht werden. Ein Test des Clubs und seiner Partnerorganisationen ergab heuer: Mit 4 mm Restprofil verloren Winterreifen im Vergleich zu neuen im Schnitt bis zu 25 Prozent ihrer Leistung bei der Wasserverdrängung. Auf nasser Fahrbahn waren die Einbußen deutlich größer als auf Schnee und Eis.

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, etwa schwere E-Transporter, gelten 5 mm bei Radial- und 6 mm bei Diagonalreifen (§ 4 Abs. 4 Z 5 KDV).

Quellen: [2], [7], [8], [10], [11]

Strafen, Polizei und Versicherung

Den Strafrahmen setzt § 134 Abs. 1 KFG: Wer gegen das KFG oder seine Verordnungen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro bestraft werden, ersatzweise mit bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe. Das ist die Obergrenze für alle KFG-Übertretungen, kein Regelbetrag für fehlende Winterreifen.

Einen festen Betrag für fehlende Winterausrüstung nennt das Gesetz nicht, und die Angaben gehen auseinander. Die Seite des Verkehrsministeriums nennt 35 Euro und bei Gefährdung anderer bis zu 5.000 Euro. Ein Infothek-Beitrag des Ministeriums von 2022 spricht von „mindestens 60 Euro“. Der ÖAMTC nennt rund 100 Euro und bei Gefährdung theoretisch bis zu 10.000 Euro, der ARBÖ Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Die 5.000 Euro der Ministeriumsseite passen nicht zum aktuellen Gesetzestext. Welcher Betrag im Einzelfall verlangt wird, konnten wir nicht verlässlich klären.

Zusätzlich dürfen Polizei und Straßenaufsicht dich nach § 102 Abs. 12 lit. f KFG am Weiterfahren hindern. Voraussetzung ist, dass ohne Winterreifen oder Schneeketten „aufgrund der Fahrbahnverhältnisse oder der beabsichtigten Fahrtstrecke eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist“.

Nach einem Unfall geht es vor allem um die Haftung. Das Verkehrsministerium beschreibt eine umgekehrte Beweispflicht: Warst du mit Sommerreifen unterwegs, musst du beweisen, dass der Unfall auch mit Winterausrüstung passiert wäre, sonst trifft dich jedenfalls ein Teilverschulden. Laut ÖAMTC muss die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten zahlen, kann sich den Betrag unter Umständen aber bis 11.000 Euro beim Unfalllenker zurückholen. In der Kaskoversicherung zahlt der Versicherer nach Club-Einschätzung höchstwahrscheinlich nicht, wenn die Polizze nur leicht fahrlässig verursachte Schäden deckt und ein weiterer Umstand wie überhöhtes Tempo dazukommt. Wird jemand verletzt, droht laut ÖAMTC ein gerichtliches Strafverfahren. Maßgeblich sind deine Polizze und der Einzelfall; bei Streit helfen die Rechtsberatungen der Autofahrerclubs.

Quellen: [1], [3], [8], [9], [10], [14]

Was beim E-Auto anders ist: Tragfähigkeit, XL und HL

Für Elektroautos gelten dieselben Pflichten wie für Verbrenner. Spezielle „E-Auto-Reifen“ braucht es nach Einschätzung des ADAC nicht, der die Reifentests des Konsortiums leitet, in dem auch der ÖAMTC testet. Die Reifen müssen die Vorgaben des Autoherstellers erfüllen. Weil E-Autos meist schwerer sind, brauchen ihre Reifen laut ADAC eine höhere Traglast; deshalb seien sie bei vielen Modellen etwas größer dimensioniert.

Die Regel formuliert der ÖAMTC so: Montiert werden dürfen nur die in den Genehmigungsdokumenten eingetragenen Reifen- und Felgendimensionen, und Last- sowie Geschwindigkeitsindex müssen mindestens so hoch sein wie dort angeführt. Höhere Indizes sind erlaubt. Laut einem Leitfaden des Verkehrsministeriums zur Genehmigungsdatenbank gibt es für die Zulassungsbescheinigung drei Felder für Rad-Reifen-Kombinationen; weitere Bereifungen kommen in die Anmerkungen. Findest du deine Wunschgröße dort nicht, lass dir die genehmigte Bereifung vor dem Kauf bestätigen.

Der Lastindex ist die Zahl nach der Größe, etwa die 98 in 225/50 R17 98V. Laut ÖAMTC-Tabelle trägt ein Reifen mit Index 88 höchstens 560 kg, mit 94 höchstens 670 kg, mit 98 höchstens 750 kg und mit 101 höchstens 825 kg. Ein rein illustratives Beispiel: Muss eine Achse 1.200 kg tragen, entfallen auf jeden ihrer zwei Reifen 600 kg; Index 88 wäre zu schwach, Index 91 mit 615 kg würde reichen (eigene Rechnung). Verbindlich ist der Index aus deinen Fahrzeugpapieren, nicht diese Überschlagsrechnung.

XL (Extra Load, auch Reinforced) und HL (High Load) kennzeichnen Reifen mit höherer Tragfähigkeit bei gleicher Größe. Continental nannte bei der Einführung des HL-Standards 2021 ein Beispiel: Ein Reifen 245/40 R19 trägt als Standardausführung 670 kg (Index 94), als XL 750 kg (Index 98) und als HL 825 kg (Index 101). Verstärkte Reifen brauchen laut Continental bei voller Last etwa 0,4 bar mehr Druck als Standardreifen. Das sind Herstellerangaben; den Luftdruck für dein Auto nennt die Reifendrucktabelle des Fahrzeugherstellers. Laut ADAC gehören Standard-, XL- und HL-Reifen unterschiedlichen Lastklassen an und sind untereinander nur bedingt vergleichbar.

Zwei weitere Punkte nennt der ADAC. Der Reifenabrieb steigt proportional zum Fahrzeuggewicht. Beim Räderwechsel ist bei manchen E-Autos auf den richtigen Ansatzpunkt des Wagenhebers zu achten, sonst kann die Hochvoltbatterie im Unterboden beschädigt werden. Ob ein Winterreifen mit niedrigerem Rollwiderstand messbar mehr Reichweite bringt, belegen die gelesenen Quellen nicht mit Zahlen. Der ADAC hält solche Reifen grundsätzlich für empfehlenswert, solange die Fahrsicherheit nicht darunter leidet.

Quellen: [15], [17], [19], [21], [22], [23], [24]

ÖAMTC-Winterreifentest 2026: Nur sechs von 32 Reifen sind „gut“

Den Winterreifentest 2026 hat der ÖAMTC mit seinen Partnerorganisationen durchgeführt; das Testkonsortium aus Mobilitätsclubs und Konsumentenschutzorganisationen leitet laut ÖAMTC das Technikzentrum des ADAC in Landsberg. Getestet wurden je 16 Modelle in 185/65 R15, einer beliebten Kleinwagengröße, und in 225/50 R17 für die Mittelklasse. Veröffentlicht wurde der Test am 22. September 2026. Das Ergebnis: sechs Reifen „gut“, elf „befriedigend“, sechs „genügend“ und neun „nicht genügend“.

Die Gesamtnote besteht zu 70 Prozent aus der Fahrsicherheit, darin trocken 30, nass 40 und winterlich 30 Prozent, und zu 30 Prozent aus der Umweltbilanz. Alle 185er hatten Lastindex 88, also bis 560 kg je Reifen, alle 225er Index 98, bis 750 kg. Gefahren wurde laut ADAC auf einem Škoda Fabia und einem Audi A4 Avant mit Frontantrieb, also nicht auf Elektroautos. Über Reichweite oder besonders hohe Achslasten sagt der Test deshalb nichts aus (eigene Einordnung).

Am stärksten trennte die Nässe. Laut ADAC standen Continental WinterContact TS 870 und Pirelli Cinturato Winter 3 in 225/50 R17 bei einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn aus 80 km/h nach rund 35 Metern; der Sunwide Snowide war an derselben Stelle noch mit etwa 40 km/h unterwegs. Laut ÖAMTC hatten die schwächsten Modelle fast 50 km/h Restgeschwindigkeit. Gute Schneewerte allein reichten nicht: Sunwide Snowide (225er) und Rockblade Rock 868S (185er) waren auf Schnee am besten, fielen wegen trockener und nasser Fahrbahn aber mit „nicht genügend“ durch.

Fährst du eine andere Größe, hilft eine Regel des ADAC: Ergebnisse lassen sich übertragen, wenn die Breite höchstens 10 mm und das Höhenverhältnis höchstens 5 Prozentpunkte abweicht und Felgendurchmesser sowie Bauart gleich sind. Ergebnisse von Reifen mit Index V gelten nicht für Reifen mit niedrigerem Index. Für Felgen ab 18 Zoll gibt der Test 2026 damit keine direkte Auskunft; der ÖAMTC-Winterreifentest 2025 prüfte die Größe 225/40 R18.

ÖAMTC-Winterreifentest 2026, alle Modelle mit Gesamturteil „gut“; Notenwerte 0,5 bis 5,5, je niedriger desto besser, „gut“ = 1,6 bis 2,5; Testwagen ohne Elektroantrieb
Reifen und GrößeFahrsicherheitWinterliche FahrbahnUmweltbilanzGesamt
Continental WinterContact TS 870, 185/65 R152,02,32,82,2
Michelin Alpin 7, 185/65 R152,32,42,92,5
Pirelli Cinturato Winter 3, 225/50 R172,12,42,52,2
Continental WinterContact TS 870, 225/50 R172,22,42,52,3
Goodyear UltraGrip Performance 3, 225/50 R172,62,62,02,4
Michelin Alpin 7, 225/50 R172,61,72,32,5

Quellen: [16], [17], [18], [19], [20], [12], [15]

Schneeketten und E-Transporter: Was zusätzlich gilt

Schneeketten darfst du nach § 102 Abs. 9 KFG nur verwenden, wenn es erforderlich ist, und nur so befestigt, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen. Zulässig sind nach § 4 Abs. 7 KDV Ketten nach ÖNORM V 5117 oder V 5119 in der Ausgabe 2021, Ketten nach früheren Fassungen dieser Normen oder gleichwertige Produkte aus anderen EU-Staaten. Zeigt ein Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“, brauchst du sie laut ÖAMTC auf mindestens zwei Antriebsrädern, auch mit Winterreifen, Spikes oder Allrad, außer eine Zusatztafel nimmt dein Fahrzeug aus.

Beim E-Auto lohnt der Blick in die Betriebsanleitung besonders. Ketten gehören auf die angetriebene Achse, bei Heckantrieb also auf die Hinterräder. Die Details, auch bei Allrad, stehen laut ÖAMTC in der Betriebsanleitung des Autos und in der Gebrauchsanweisung der Ketten. Ob Ketten für die montierte Reifengröße überhaupt zugelassen sind, steht laut ÖAMTC ebenfalls in der Betriebsanleitung. Lockere Ketten können Felgen, Kabel zu Sensoren, Radkasten oder Radaufhängung beschädigen; prüfe die Spannung nach einigen Metern.

Zum Tempo schreibt der ÖAMTC, man solle mit Ketten keinesfalls schneller als 50 km/h fahren und die Angaben des Herstellers beachten; in einer Aussendung von 2023 heißt es, mehr als 50 km/h seien „nicht erlaubt“. Eine solche Tempovorschrift haben wir in KFG und KDV nicht gefunden. Halte dich an die Grenze des Kettenherstellers. Ketten auf Sommerreifen genügen dem Gesetz, sind laut ÖAMTC aber kein sicherer Ersatz für Winterreifen, weil die Achse ohne Ketten kaum Halt hat.

Für elektrische Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen (Klasse N1) gilt dieselbe situative Pflicht wie für Pkw. Über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Klasse N2) wird es strenger: Von 1. November bis 15. April müssen unabhängig vom Wetter zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen montiert sein, und du musst geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen (§ 102 Abs. 8a und 9 KFG). Die Mindestprofiltiefe beträgt dann 5 mm. Der Zulassungsbesitzer muss dafür sorgen, dass Winterreifen und Ketten bereitstehen (§ 103 Abs. 1 Z 2 lit. e KFG). Beim E-Transporter entscheidet also die zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren.

Quellen: [1], [2], [4], [8], [10], [25], [26], [27]

Prüfliste: So machst du dein E-Auto winterfit

Mit diesen Schritten erfüllst du die Pflicht und weißt, ob deine Reifen zum Gewicht deines Autos passen. Für Winterfahrten mit Höhenmetern und Ladepausen hilft „E-Auto durch Österreich: Alpen, Transit und Ladepausen sicher planen“. Was das Laden unterwegs je nach Zugang kostet, zeigt „Ladekarten in Österreich 2026: Tarife, Grundgebühren und Ad-hoc-Laden im Vergleich“.

  1. Profiltiefe an mehreren Stellen im mittleren Bereich der Lauffläche messen: Unter 4 mm (Radial) gilt der Reifen nicht mehr als Winterreifen; der ÖAMTC empfiehlt zu Saisonbeginn 5 bis 6 mm.
  2. Kennzeichnung prüfen: M+S, M.S., M&S oder Schneeflockensymbol reichen in Österreich. Für winterliche Fahrten in Deutschland braucht es das Alpine-Symbol.
  3. Reifenalter an der DOT-Nummer ablesen: Die vier Ziffern nennen Kalenderwoche und Jahr, „1523“ heißt 15. Woche 2023. Neue Reifen sollten laut ÖAMTC höchstens drei Jahre alt sein; laut ARBÖ verschlechtern sich die Fahreigenschaften spätestens nach vier Jahren deutlich.
  4. Tragfähigkeit laut Zulassungsschein und Genehmigungsdaten prüfen: Lastindex und Geschwindigkeitsindex dürfen nicht niedriger sein als eingetragen. Liegt die zulässige Geschwindigkeit der Winterreifen unter der Bauartgeschwindigkeit, muss sie vom Lenkerplatz aus sichtbar angeschrieben sein.
  5. Schneeketten für die Antriebsachse prüfen: für deine Reifengröße laut Betriebsanleitung freigegeben, nach ÖNORM V 5117 oder V 5119 oder gleichwertig, Montage vorher im Trockenen üben.
  6. Beim E-Transporter die zulässige Gesamtmasse nachsehen: Über 3,5 t gelten Winterreifenpflicht unabhängig vom Wetter, 5 mm Mindestprofil und Mitführpflicht für Schneeketten.
  7. Zum Schluss die Stromkosten für die Wintermonate im Ladekostenrechner von ev.guru mit deinem Strompreis und deinen Kilometern durchrechnen.

Quellen: [1], [2], [6], [7], [10], [11], [12], [14], [15], [25], [26], [27], [28]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. RIS: § 102 KFG 1967 – Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Fassung gültig ab 1. Oktober 2026 (BGBl. I Nr. 79/2026), Abs. 8a, 9 und 12 ↗
  2. RIS: § 4 KDV 1967 – Reifen und Schneeketten, Fassung gültig ab 29. März 2024 (BGBl. II Nr. 91/2024) ↗
  3. RIS: § 134 KFG 1967 – Strafbestimmungen, Fassung gültig ab 1. Oktober 2026 ↗
  4. RIS: § 3 KFG 1967 – Fahrzeugklassen M1, N1 und N2, Fassung gültig ab 21. April 2023 ↗
  5. RIS: § 58 KDV 1967 – Höchstgeschwindigkeiten, u. a. mit Spikesreifen, Fassung gültig ab 19. Dezember 2024 ↗
  6. oesterreich.gv.at (BMIMI): Winterreifenpflicht, Stand 12. Jänner 2026 ↗
  7. oesterreich.gv.at (BMIMI): Mindestprofiltiefe von Reifen, Stand 12. Jänner 2026 ↗
  8. BMIMI: Winterreifen und Schneeketten – Kennzeichnung, Profiltiefe, Strafen, Beweispflicht (abgerufen 1. November 2026) ↗
  9. BMIMI Infothek: Mit 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht (31. Oktober 2022) ↗
  10. ÖAMTC (Club-Information): Winterreifenpflicht in Österreich – Pkw, Strafen, Versicherung, Busse und Lkw (abgerufen 1. November 2026) ↗
  11. ÖAMTC Presse: ÖAMTC erinnert: Ab 1. November gilt die situative Winterausrüstungspflicht (16. Oktober 2026) ↗
  12. ÖAMTC (Club-Information): Winterreifen müssen seit 2018 Alpinsymbol aufweisen (undatiert, verweist auf den Winterreifentest 2025) ↗
  13. ARBÖ: Richtige Reifenwahl – mit Mitteilung des Verkehrsministeriums vom Dezember 2018 zum Schneeflockensymbol ↗
  14. ARBÖ: Räderwechsel – Winterreifenpflicht, Strafen und Reifenalter ↗
  15. ÖAMTC: Fragenkatalog zum Winterreifentest 2020 (PDF) – Kennzeichnung, Lastindex, Testkonsortium ↗
  16. ÖAMTC: Winterreifentest 2026 – Ergebnisse 185/65 R15 und 225/50 R17 ↗
  17. ÖAMTC: Ergebnistabelle Winterreifentest 2026 (PDF) – Gewichtung, Last- und Geschwindigkeitsindex ↗
  18. ÖAMTC Presse: ÖAMTC-Winterreifentest 2026: Viele Modelle scheitern an Ausgewogenheit (22. September 2026) ↗
  19. ADAC: Winterreifen 225/50 R17 im ADAC Test 2026 (22. September 2026, Testwagen Audi A4 Avant, mit Übertragbarkeitsregeln) ↗
  20. ADAC: Winterreifen 185/65 R15 im ADAC Test 2026 (22. September 2026, Testwagen Škoda Fabia) ↗
  21. ADAC: E-Auto-Reifen – Brauchen Elektroautos besondere Reifen? (4. März 2025) ↗
  22. Continental (Herstellerangabe): Continental Manufactures First Tire with New HL Load Index Code (21. Jänner 2021) ↗
  23. Continental Reifen (Herstellerangabe): Verstärkte Reifen – XL, Reinforced und HL ↗
  24. BMIMI: Häufig gestellte Fragen zur Genehmigungsdatenbank (PDF, inhaltliche Überarbeitung März 2022) – Felder für Rad-Reifen-Kombinationen ↗
  25. ÖAMTC (Club-Information): Schneeketten – Was ist bei der Verwendung zu beachten? ↗
  26. ÖAMTC Presse: Tipps und Infos zur richtigen Verwendung von Schneeketten (23. Jänner 2023) ↗
  27. RIS: § 103 KFG 1967 – Pflichten des Zulassungsbesitzers, Fassung gültig ab 1. März 2024 ↗
  28. ÖAMTC (Club-Information): Reifenalter beachten – Auf das Herstellungsdatum achten ↗

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