Kurz beantwortet: So viel zahlt ein typisches E-Auto

Für einen reinen Elektro-Pkw zahlst du in Österreich die motorbezogene Versicherungssteuer jeden Monat zusammen mit der Prämie deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Berechnet wird sie aus zwei Werten im Zulassungsschein: der Nenndauerleistung des Elektromotors und dem Eigengewicht. Die oft beworbene Spitzenleistung ist dafür nicht maßgeblich.

Für einen kleinen Stromer wie den VW ID. Polo kommen wir mit den Prospektwerten auf rund 13 Euro im Monat, für ein großes Elektro-SUV wie den ID. Tiguan auf 32 bis 40 Euro. Das sind eigene Rechnungen, keine Bescheide: Verbindlich sind die Werte in deinem eigenen Zulassungsschein. Rechtslage, BMF-Angaben und Herstellerunterlagen geprüft am 28. Oktober 2026.

Dieser Ratgeber zeigt die Formel Schritt für Schritt, rechnet die offiziellen Beispiele des Finanzministeriums nach und erklärt die zwei häufigsten Fehler. Am Ende steht eine kurze Prüfliste für Angebot, Zulassungsschein und Versicherungsschein. Er gilt für Pkw der Klasse M1 mit rein elektrischem Antrieb; Motorräder, Nutzfahrzeuge und Plug-in-Hybride rechnen anders.

Quellen: [1], [4], [5], [7]

Rechtsgrundlage: § 6 VersStG – und was sich im Jänner 2027 ändert

Grundlage ist § 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953. Die aktuelle Fassung nach BGBl. I Nr. 7/2025 gilt laut Rechtsinformationssystem des Bundes vom 1. April 2025 bis 31. Dezember 2026. Sie enthält für Pkw der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen mit rein elektrischem Antrieb eine eigene Formel aus einem Leistungs- und einem Gewichtsteil.

Ab 1. Jänner 2027 gilt eine neue Fassung nach BGBl. I Nr. 97/2025. Nach unserem Wortvergleich der beiden RIS-Fassungen ändert sie die Berechnung für elektrische Fahrzeuge der Klassen L1e bis L5e, also Mopeds und Motorräder. Die Formel für Elektro-Pkw bleibt im Wortlaut unverändert. Dieser Textvergleich ist unsere eigene Auswertung, keine Auskunft des Finanzministeriums.

Die Steuer fällt für jeden Monat an, in dem ein Kfz-Haftpflichtvertrag besteht. Beginnt oder endet der Vertrag während eines Monats, wird anteilig gerechnet, der Monat mit 30 Tagen: Bei Zulassung am 20. eines Monats sind es laut BMF 11/30 der Monatssteuer. Der Versicherer berechnet die Steuer und führt sie ab; du zahlst sie mit der vereinbarten Prämie.

Einen Zuschlag für monatliche Zahlung gibt es bei Elektro-Pkw nicht. § 6 Abs. 3 sieht ihn nur für bestimmte andere Fahrzeugkategorien vor, und das BMF schreibt zum Zuschlag für unterjährige Zahlung, er „besteht nicht mehr“. Ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich zahlst, ändert die Steuer also nicht.

Quellen: [1], [2], [5], [6]

Die Formel Schritt für Schritt

Die Steuer besteht aus zwei Teilen, die du addierst. Für den Leistungsteil ziehst du von der Nenndauerleistung des Elektromotors 45 kW ab; mindestens werden 10 kW angesetzt. Für den Gewichtsteil ziehst du vom Eigengewicht 900 kg ab; mindestens werden 200 kg angesetzt. Beide Reste werden dann in Stufen mit steigenden Sätzen multipliziert.

Die Nenndauerleistung ist die höchste Leistung, die der Motor 30 Minuten lang abgeben kann. Das Gesetz versteht unter der Leistung des Elektromotors ausdrücklich die „Nennleistung oder Nenndauerleistung in kW laut Zulassungsbescheinigung“. Bruchteile von Kilowatt und Kilogramm werden auf volle Werte aufgerundet. Fehlt eine Eintragung, rechnet das Gesetz mit 85 kW beziehungsweise 1.700 kg.

In Fahrzeugwerten übersetzt: Die zweite Leistungsstufe beginnt ab 81 kW Nenndauerleistung, die dritte ab 106 kW. Beim Gewicht beginnt die zweite Stufe ab 1.401 kg Eigengewicht, die dritte ab 2.101 kg. Wegen der Mindestansätze zahlst du bis 55 kW Nenndauerleistung für die Leistung immer 10 × 0,25 = 2,50 Euro im Monat und bis 1.100 kg Eigengewicht für das Gewicht 200 × 0,015 = 3,00 Euro. Weniger als 5,50 Euro im Monat sind für einen Elektro-Pkw also nicht möglich.

Monatliche Steuersätze für Pkw (M1) mit rein elektrischem Antrieb nach § 6 VersStG, Fassung ab 1. April 2025; Leistungs- und Gewichtsteil werden addiert
SchrittLeistungsteilGewichtsteil
AbzugNenndauerleistung minus 45 kWEigengewicht minus 900 kg
Mindestansatz10 kW200 kg
Erste Stufeerste 35 kW × 0,25 Euroerste 500 kg × 0,015 Euro
Zweite Stufenächste 25 kW × 0,35 Euronächste 700 kg × 0,030 Euro
Darüberjedes weitere kW × 0,45 Eurojedes weitere kg × 0,045 Euro

Quellen: [1], [4], [5]

Die Beispiele des Finanzministeriums nachgerechnet

Das BMF zeigt auf seiner Seite zum Steuersatz fünf Rechenbeispiele für Elektro-Pkw. Die Kilowatt in diesen Beispielen sind Nenndauerleistungen, keine Spitzenleistungen. Wir haben alle fünf mit der Formel nachgerechnet und kommen jeweils auf den Cent genau auf das BMF-Ergebnis. Drei davon stehen in der Tabelle.

Am Beispiel mit 150 kW und 2.200 kg sieht man alle Stufen. Leistung: 150 − 45 = 105 kW, davon 35 × 0,25 + 25 × 0,35 + 45 × 0,45 = 37,75 Euro. Gewicht: 2.200 − 900 = 1.300 kg, davon 500 × 0,015 + 700 × 0,030 + 100 × 0,045 = 33,00 Euro. Zusammen sind das 70,75 Euro im Monat oder 849 Euro im Jahr.

Die aktuellen Kleinwagen und SUV im nächsten Abschnitt liegen mit 45 bis 89 kW Nenndauerleistung deutlich unter diesem Beispiel. Bei ihnen bestimmt das Gewicht den größeren Teil der Steuer.

BMF-Beispiele für Elektro-Pkw (M1), Seite Stand 1. Jänner 2026; Rechenweg nach § 6 VersStG, Beträge in Euro
Nenndauerleistung, EigengewichtLeistungsteilGewichtsteilMonat / Jahr
60 kW, 1.450 kg15 × 0,25 = 3,75500 × 0,015 + 50 × 0,030 = 9,0012,75 / 153,00
100 kW, 2.000 kg35 × 0,25 + 20 × 0,35 = 15,75500 × 0,015 + 600 × 0,030 = 25,5041,25 / 495,00
150 kW, 2.200 kg35 × 0,25 + 25 × 0,35 + 45 × 0,45 = 37,75500 × 0,015 + 700 × 0,030 + 100 × 0,045 = 33,0070,75 / 849,00

Quellen: [5]

Eigene Rechnung: Was aktuelle Modelle laut Prospekt kosten

Für die Beispiele nehmen wir die österreichischen Verkaufsunterlagen von VW und die Epiq-Preisliste von Škoda. Sie nennen die 30-Minuten-Leistung, also die Nenndauerleistung, und ein Leergewicht inklusive Fahrer. VW rechnet darin 68 kg Fahrer und 7 kg Gepäck ein, Škoda schreibt „inkl. Fahrer (75 kg)“. Für die Steuer zählt aber das Eigengewicht: Laut Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung ist das die tatsächliche Masse beziehungsweise der Wert der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) abzüglich 75 kg.

Wir ziehen deshalb 75 kg vom Prospektwert ab. Für den ID. Polo heißt das: 1.576 − 75 = 1.501 kg Eigengewicht. Minus 900 kg bleiben 601 kg, also 500 × 0,015 + 101 × 0,030 = 10,53 Euro. Die 45 kW Nenndauerleistung ergeben den Mindestansatz von 10 kW und damit 2,50 Euro. Zusammen sind das 13,03 Euro im Monat oder 156,36 Euro im Jahr.

Auffällig: VW nennt für alle ID.-Polo- und ID.-Cross-Varianten 45 kW Nenndauerleistung, egal ob 85 oder 155 kW Spitzenleistung. Die stärkere Version zahlt dann beim Leistungsteil nicht mehr; Unterschiede entstehen nur über das Gewicht. Beim ID. Tiguan kostet der 210-kW-Hecktriebler mit 89 kW Nenndauerleistung sogar etwas mehr als der schwerere 220-kW-Allradler mit 77 kW.

Zwei Einschränkungen: Sonderausstattung erhöht das Gewicht, und VW druckt für drei ID.-Polo-Varianten identisch 1.576 kg, während die VW-Pressemappe vom August 1.569 bis 1.576 kg nennt. Die Tabelle ist deshalb eine Orientierung vor dem Kauf, keine Steuerberechnung für ein bestimmtes Auto. Für den CUPRA Raval haben wir in den österreichischen Unterlagen keine Nenndauerleistung gefunden und kein Beispiel gerechnet. Für Škoda Elroq und Enyaq haben wir am 1. November 2026 die österreichischen Preislisten genutzt und die Jahresbeträge im BMF-Rechner gegengeprüft; sie stimmten auf den Cent.

Eigene Beispielrechnung aus österreichischen Herstellerunterlagen (VW 10/2026, Škoda Epiq Stand 20.5.2026, Elroq 06/2026, Enyaq 07/2026): Eigengewicht = Leergewicht inkl. Fahrer minus 75 kg; verbindlich ist der Zulassungsschein
Modell und VarianteNenndauerleistung / Eigengewichtpro Monatpro Jahr
VW ID. Polo, 85, 99 oder 155 kW45 kW / 1.501 kg13,03 Euro156,36 Euro
VW ID. Cross, 85 oder 99 kW (37 kWh)45 kW / 1.541 kg14,23 Euro170,76 Euro
Škoda Epiq 55, 155 kW45 kW / 1.543 kg14,29 Euro171,48 Euro
VW ID. Cross, 155 kW (52 kWh)45 kW / 1.557 kg14,71 Euro176,52 Euro
VW ID. Tiguan, 140 kW Heckantrieb70 kW / 1.998 kg31,69 Euro380,28 Euro
VW ID. Tiguan, 220 kW 4MOTION77 kW / 2.162 kg39,29 Euro471,48 Euro
VW ID. Tiguan, 210 kW Heckantrieb89 kW / 2.080 kg39,80 Euro477,60 Euro
Škoda Elroq 6070 kW / 1.957 kg30,46 Euro365,52 Euro
Škoda Elroq 8589 kW / 2.056 kg39,08 Euro468,96 Euro
Škoda Enyaq 8589 kW / 2.075 kg39,65 Euro475,80 Euro
Škoda Enyaq RS77 kW / 2.162 kg39,29 Euro471,48 Euro

Quellen: [3], [7], [8], [9], [10], [20], [21], [29], [12]

Vergleich: Elroq 60 gegen Karoq-Benziner

Für Benziner und Diesel mit Erstzulassung ab Oktober 2020 rechnet das Gesetz mit Motorleistung und CO2-Ausstoß nach WLTP: je 0,72 Euro pro Kilowatt und pro Gramm über einem Abzugsbetrag. Der Abzugsbetrag hängt vom Jahr der Erstzulassung ab und sinkt jährlich. Bei Erstzulassung 2026 sind es 59 kW und 97 g/km, 2027 dann 58 kW und 94 g/km. Für ein bereits zugelassenes Auto ändern sich die Werte laut BMF nicht mehr.

Als Gegenstück nehmen wir den Škoda Karoq 1.5 TSI mit 110 kW und DSG, ein Benziner-SUV derselben Marke. Die österreichische Preisliste nennt für die Ausstattung Selection 139 g/km, je nach Ausstattung reicht die Spanne bis 161 g/km. Bei 139 g/km ergibt das (110 − 59) × 0,72 = 36,72 Euro plus (139 − 97) × 0,72 = 30,24 Euro, zusammen 66,96 Euro im Monat oder 803,52 Euro im Jahr; der BMF-Rechner bestätigt den Jahresbetrag. Mit 161 g/km wären es 82,80 Euro im Monat oder 993,60 Euro im Jahr.

Der Elroq 60 wiegt laut Preisliste über 600 kg mehr und hat mehr Spitzenleistung. Trotzdem zahlt er mit 365,52 Euro im Jahr 438 bis 628 Euro weniger als der Karoq, also weniger als die Hälfte (eigene Rechnung). Laut ÖAMTC soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Steuervorteil für E-Autos bleiben. Beim Kauf kommt die NoVA dazu, die der Benziner zahlt und das E-Auto nicht. Wer denselben Karoq erst 2027 zulässt, zahlt bei 139 g/km 69,84 Euro im Monat (eigene Rechnung).

Eigene Rechnung nach § 6 VersStG für Erstzulassung 2026; Daten aus den österreichischen Škoda-Preislisten (Elroq Stand 06/2026, Karoq Stand 01/2026); alle Jahresbeträge im BMF-Rechner gegengeprüft
KennzahlŠkoda Elroq 60Škoda Karoq 1.5 TSI DSG
Antriebelektrisch, HeckantriebBenzin, 7-Gang-DSG
Maximalleistung laut Preisliste140 kW110 kW
Leergewicht inkl. Fahrer2.032 kg1.409 kg
Werte für die Steuer70 kW Nenndauerleistung, 1.957 kg Eigengewicht110 kW, 139–161 g/km CO2 (WLTP)
Steuer pro Monat30,46 Euro66,96–82,80 Euro
Steuer pro Jahr365,52 Euro803,52–993,60 Euro
NoVA laut Preisliste0 Prozent10 Prozent (bei 139 g/km)

Quellen: [1], [5], [12], [11], [21], [22]

NoVA: Beim Kauf zahlt das E-Auto nichts

Die Normverbrauchsabgabe fällt einmalig an, wenn ein Auto in Österreich an Kunden geliefert oder erstmals zugelassen wird, etwa nach einem Import. Nach § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 sind Fahrzeuge befreit, die auf Grund ihres Antriebs, insbesondere Elektro oder Wasserstoff, einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen. Laut BMF wird die Befreiung direkt bei der Lieferung berücksichtigt und nicht erst über eine Vergütung. Hybride, die auch einen Verbrennungsmotor haben, sind nicht befreit.

Bei Pkw mit Verbrenner richtet sich der NoVA-Satz nach dem CO2-Wert; vom Ergebnis zieht das Gesetz einen Abzugsposten von 350 Euro ab. Für den Karoq mit 139 g/km nennt Škoda 10 Prozent NoVA, auch der BMF-Rechner kam für eine Lieferung am 1. November 2026 auf 10 Prozent. Mit 161 g/km, dem oberen Wert der Spanne, zeigte der Rechner 14 Prozent und zusätzlich einen CO2-Malus von 480 Euro. Der Elroq steht in der Preisliste mit 0 Prozent. In den Škoda-Listenpreisen ist die NoVA bereits enthalten.

Was Bund und Länder 2026 beim Kauf noch fördern, steht in „E-Auto-Förderung Österreich 2026: Was Bund und Länder für Auto, Wallbox und Laden zahlen“.

Quellen: [23], [24], [12], [25], [21], [22]

So zahlst du: Versicherung, Zahlungsweise und Ausnahmen

Du überweist die Steuer nicht selbst. Der Versicherer berechnet sie, hebt sie mit der Haftpflichtprämie in der vereinbarten Zahlungsweise ein und führt sie an das Finanzamt ab. Im Versicherungsschein müssen Bemessungsgrundlage und Steuer gesondert stehen. Auf die Haftpflichtprämie selbst kommt zusätzlich die allgemeine Versicherungssteuer von 11 Prozent; sie hängt von deiner Prämie ab, nicht von Leistung oder Gewicht.

Einen Zuschlag für monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung gibt es laut BMF bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht mehr. Ob dein Versicherer bei monatlicher Zahlung eine höhere Prämie verlangt, regelt dein Vertrag; das haben wir nicht geprüft.

Beginnt oder endet der Vertrag während eines Monats, wird anteilig gerechnet, der Monat mit 30 Tagen. Bei Zulassung am 20. sind es laut BMF 11/30 der Monatssteuer. Hinterlegst du Zulassungsschein und Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage bei der Behörde, entfällt die Steuer für diese Zeit. Bei einem Wechselkennzeichen zahlst du nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuer; laut ÖAMTC gilt das auch, wenn ein Verbrenner und ein E-Auto auf einer Tafel laufen.

Befreit sind unter anderem Fahrzeuge, die Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwenden müssen. Voraussetzungen sind unter anderem die Zulassung auf die Person und ein Eintrag der Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass. Das Ansuchen stellst du bei der Zulassungsstelle, die Befreiung gilt nur für ein Fahrzeug. Ebenfalls befreit sind Fahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Taxi- oder Mietwagengewerbe fahren; Leihwagen fallen laut BMF nicht darunter.

Quellen: [1], [26], [5], [6], [27], [28], [11]

Die zwei teuersten Rechenfehler

Fehler eins: mit der Spitzenleistung rechnen. Setzt man beim ID. Polo die 155 kW Spitzenleistung statt der 45 kW Nenndauerleistung ein, kommt man auf 50,53 statt 13,03 Euro im Monat. Das sind 37,50 Euro im Monat oder 450 Euro im Jahr zu viel. Beim ID. Tiguan 4MOTION wären es mit 220 kW sogar 100,54 statt 39,29 Euro, ein Unterschied von 735 Euro im Jahr. Rechnungen, die mit der Spitzenleistung arbeiten, liegen deshalb deutlich zu hoch.

Der ÖAMTC berichtet zudem, dass in Zulassungsscheinen teils die Spitzenleistung im Feld „Leistung“ eingetragen wurde. Das ist eine Angabe des Clubs, die wir nicht selbst überprüft haben. Vergleiche deshalb den Wert in deinem Schein mit der Nenndauerleistung im Kaufvertrag oder Datenblatt.

Fehler zwei: das Leergewicht inklusive Fahrer direkt einsetzen. Beim ID. Polo ergibt das 15,28 statt 13,03 Euro, also 2,25 Euro im Monat oder 27 Euro im Jahr zu viel. Liegt das Eigengewicht über 2.100 kg, kosten die vergessenen 75 kg sogar 75 × 0,045 = rund 3,38 Euro im Monat oder 40,50 Euro im Jahr.

Ist die Steuer falsch berechnet, muss der Versicherer sie berichtigen. Laut BMF kann er zu viel bezahlte Steuer nur für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre selbst erstatten; für ältere Zeiträume braucht es einen Bescheid des Finanzamts. Lehnt er die Korrektur ab, muss er dir eine Bescheinigung über die entrichtete Steuer ausstellen. Damit beantragst du die Rückzahlung beim Finanzamt, spätestens bis Ende des zweiten Jahres nach deinem schriftlichen Korrekturverlangen. Umgekehrt sind auch Nachforderungen möglich, wenn zu wenig berechnet wurde.

Quellen: [1], [5], [6], [7], [9], [11]

Wo du die Werte findest – und wie du nachrechnest

Maßgeblich sind laut Gesetz und BMF die im Zulassungsschein eingetragenen Werte. Der ÖAMTC nennt für Elektro-Pkw das Feld P.2 für die Leistung und das Feld G für das Eigengewicht. Laut Club soll bei Elektroautos nach aktueller Vorgabe die Nenndauerleistung zusätzlich im Feld A26 „Leistung Elektromotor“ stehen, bei älteren Fahrzeugen teils nur in P.2. Eine amtliche Feldbeschreibung dazu haben wir nicht gefunden.

Vor dem Kauf hilft das Angebot. VW Österreich schreibt in seinen Verkaufsunterlagen, dass auf Angeboten, Kaufverträgen und Dokumenten immer die Nenndauerleistung angegeben wird. Lass dir außerdem das Gewicht der konkret bestellten Ausstattung nennen, denn Sonderausstattung verändert laut VW das Fahrzeuggewicht.

Im Versicherungsschein müssen Bemessungsgrundlage und Steuer gesondert ausgewiesen sein. Dort siehst du, mit welchen Werten dein Versicherer rechnet. Zum Gegenprüfen verweist das BMF auf seinen offiziellen NoVA-Rechner, der auch die motorbezogene Versicherungssteuer ermittelt; wir haben ihn für diesen Artikel nicht selbst bedient.

Der Kfz-Steuerrechner von ev.guru rechnet nur die deutsche Kfz-Steuer und eignet sich für Österreich nicht. Für die übrigen laufenden Kosten setzt du im Ladekostenrechner von ev.guru deine Kilometer und deinen Strompreis ein.

Quellen: [1], [4], [5], [7], [11], [12]

Förderung 2026: Was Privatpersonen in Österreich bekommen

Eine Bundesförderung für den Kauf eines privaten Elektroautos haben wir für 2026 nicht gefunden. Die Förderliste des Klima- und Energiefonds enthielt bei unserer Prüfung kein Programm für private E-Autos oder Wallboxen. umweltfoerderung.at führt unter Privatpersonen bei Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur nur die Programme von 2025.

Das Programm „E-Mobilität für Private 2025“ förderte keine Autos, sondern E-Mopeds, E-Motorräder und Ladeinfrastruktur, zum Beispiel 400 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox im Ein- oder Zweifamilienhaus. Laut Klimafonds wurde es wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet; Registrierungen sind nicht mehr möglich. Der genaue Schlusstag bleibt offen: Der Leitfaden nannte als spätestes Registrierungsdatum den 31. März 2026, der ÖAMTC spricht von einem Ende mit diesem Datum.

Die letzte Kaufförderung für private Elektro-Pkw lief als „E-Mobilität für Private 2024“ mit 3.000 Euro vom Bund und 2.000 Euro vom Fahrzeugimporteur; eingereicht werden konnte bis 7. Februar 2025. oesterreich.gv.at beschreibt Förderungen für Ladeinfrastruktur noch als verfügbar (Stand 7. Jänner 2026); angesichts des abgeschlossenen Programms ist das kein Beleg für ein laufendes Angebot.

Die Förderungen der Bundesländer haben wir im Ratgeber „E-Auto-Förderung Österreich 2026“ zusammengestellt; Gemeindeförderungen haben wir nicht geprüft. Frag dort nach, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst, und kläre, ob ein Antrag schon vor dem Kauf nötig ist. Nachlässe in Händlerangeboten wie Finanzierungs- oder Eintauschboni sind keine staatliche Förderung.

Quellen: [13], [14], [15], [16], [17], [18], [19]

Prüfliste: Steuer vor dem Kauf und im Vertrag kontrollieren

Mit diesen Schritten weißt du vor der Unterschrift, mit welchem Monatsbetrag du rechnen kannst, und erkennst eine falsche Berechnung im Versicherungsschein.

  1. Nenndauerleistung (30-Minuten-Leistung) aus Angebot, Kaufvertrag oder Datenblatt notieren – nicht die Spitzen- oder Maximalleistung.
  2. Eigengewicht ermitteln: Steht im Prospekt nur ein Leergewicht inklusive Fahrer, 75 kg abziehen. Verbindlich wird erst der Wert im Zulassungsschein.
  3. Formel anwenden: Leistung minus 45 kW (mindestens 10 kW), Gewicht minus 900 kg (mindestens 200 kg), dann die Stufen aus der Tabelle; Bruchteile aufrunden. Zum Gegenprüfen den NoVA-Rechner des BMF verwenden.
  4. Nach der Zulassung im Zulassungsschein nachsehen, welche Leistung und welches Eigengewicht eingetragen sind; laut ÖAMTC in den Feldern P.2 beziehungsweise A26 und G.
  5. Im Versicherungsangebot und im Versicherungsschein die gesondert ausgewiesene Bemessungsgrundlage und Steuer mit deiner eigenen Rechnung vergleichen.
  6. Bei einer Abweichung schriftlich eine Berichtigung beim Versicherer verlangen und das Datum festhalten; es zählt für die Frist einer Rückzahlung über das Finanzamt.
  7. Förderungen von Land oder Gemeinde vor dem Kaufvertrag erfragen. Eine Bundes-Kaufförderung für private Elektroautos haben wir für 2026 nicht gefunden.

Quellen: [1], [4], [5], [6], [11], [12], [13]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. RIS: § 6 VersStG 1953 i. d. F. BGBl. I Nr. 7/2025, gültig 1. April 2025 bis 31. Dezember 2026 ↗
  2. RIS: § 6 VersStG 1953 i. d. F. BGBl. I Nr. 97/2025, gültig ab 1. Jänner 2027 ↗
  3. RIS: § 1k KDV 1967 – Begriff Eigengewicht (tatsächliche Masse bzw. CoC-Wert minus 75 kg) ↗
  4. BMF: Motorbezogene Versicherungssteuer – Bemessungsgrundlage, Stand 1. Jänner 2026 ↗
  5. BMF: Motorbezogene Versicherungssteuer – Steuersatz und Beispiele, Stand 1. Jänner 2026 ↗
  6. BMF: Motorbezogene Versicherungssteuer – Berechnung, Entrichtung und Korrektur, Stand 1. Jänner 2026 ↗
  7. Volkswagen Österreich: ID. Polo Verkaufsunterlage 10/2026 – 30-Minuten-Leistung und Gewichte ↗
  8. Volkswagen Österreich: ID. Cross Verkaufsunterlage 10/2026 – 30-Minuten-Leistung und Gewichte ↗
  9. Volkswagen Österreich: ID. Tiguan Verkaufsunterlage – 30-Minuten-Leistung und Gewichte ↗
  10. Škoda Österreich: Epiq Preisliste, Stand 20. Mai 2026 – Nenndauerleistung und Leergewicht ↗
  11. ÖAMTC (Club-Information): Motorbezogene Versicherungssteuer – Felder im Zulassungsschein ↗
  12. BMF: Offizieller NoVA-Rechner (laut BMF auch für die motorbezogene Versicherungssteuer) ↗
  13. Klima- und Energiefonds: aktuelle Förderungen ↗
  14. umweltfoerderung.at: Förderungen für Privatpersonen ↗
  15. Klima- und Energiefonds: E-Mobilität für Private 2025 – Status abgeschlossen ↗
  16. umweltfoerderung.at: Leitfaden E-Mobilität für Private 2025, Oktober 2025 ↗
  17. Klima- und Energiefonds: E-Mobilität für Private 2024 – Einreichzeitraum und Fördersätze ↗
  18. oesterreich.gv.at: Kraftfahrzeug anschaffen – Förderungen, Stand 7. Jänner 2026 ↗
  19. ÖAMTC (Club-Information): Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen in Österreich ↗
  20. Volkswagen Newsroom: Pressemappe Der neue ID. Polo – International Media Drive, August 2026 (Gewichte je Variante) ↗
  21. Škoda Österreich: Elroq Preisliste, Stand 06/2026 – Nenndauerleistung, Leergewicht, NoVA ↗
  22. Škoda Österreich: Karoq Preisliste, Stand 01/2026 – Leistung, CO2, Leergewicht, NoVA ↗
  23. RIS: Normverbrauchsabgabegesetz 1991, konsolidierte Fassung vom 1. November 2026 (§ 3, § 6) ↗
  24. BMF: Normverbrauchsabgabe – Befreiungen, Stand 1. Jänner 2026 ↗
  25. BMF: Normverbrauchsabgabe (NoVA) – Übersicht ↗
  26. RIS: Versicherungssteuergesetz 1953, konsolidierte Fassung vom 1. November 2026 (§ 4 Abs. 3 Befreiungen) ↗
  27. BMF: Motorbezogene Versicherungssteuer – Befreiungen, Stand 1. Jänner 2026 ↗
  28. BMF: Motorbezogene Versicherungssteuer – Gegenstand der Steuer, Stand 1. Jänner 2026 ↗
  29. Škoda Österreich: Enyaq Preisliste, Stand 07/2026 – Nenndauerleistung und Leergewicht ↗

Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.

Rechne mit deinen eigenen Werten.

Kostenrechner öffnen