Kurz beantwortet: Lohnt sich die Prämie für 2026?

Ja, wenn du Zulassungsbesitzer eines rein elektrischen Autos mit österreichischer Zulassung bist. Du kannst die Strommenge deines Autos einmal im Jahr an einen sogenannten Antragsberechtigten übertragen und bekommst dafür Geld. Grundlage ist § 11 der Kraftstoffverordnung 2012. Lädst du zuhause ohne geeichte Einzelmessung, zählen pauschal 1.500 kWh im Jahr; war dein Auto nur einen Teil des Jahres zugelassen, entsprechend weniger.

Garantiert zahlen die Anbieter für 2026 laut ihren Seiten zwischen 100 Euro (plus 25 Euro Neukundenbonus) und 160 Euro. Beträge aus Deutschland lassen sich nicht übertragen, die Regeln sind andere. Die Anbieter reichen die gesammelten Mengen vom 1. Jänner bis 1. März 2027 beim Umweltbundesamt ein; einen eigenen früheren Annahmeschluss nannten die gelesenen Seiten nicht.

Wir haben nichts beantragt und keinen Anbieter getestet. Gesetz und Seiten des Umweltbundesamts sowie die Anbieterseiten haben wir am 5. November 2026 gelesen. Die Auswahl der Anbieter ist keine Rangfolge, und Partnerlinks gibt es hier nicht.

Grundlage
§ 11 Kraftstoffverordnung 2012 (KVO)
Wer
Zulassungsbesitzer eines rein elektrischen, zweispurigen Kraftfahrzeugs mit österreichischer Zulassung; keine Plug-in-Hybride
Menge
Pauschal 1.500 kWh im Jahr, bei unterjähriger Zulassung anteilig; gemessene Menge nur mit geeichter Wallbox
Wie oft
Ein Vertrag pro Jahr mit einem Antragsberechtigten; Doppelmeldungen sind verboten
Einreichung
Durch den Antragsberechtigten, 1. Jänner bis 1. März des Folgejahres
Betrag 2026 laut Anbietern
garantiert 100 bis 160 €, einzelne Angebote für zwei Jahre zusammen

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7]

So funktioniert das System

Einzelpersonen können nicht selbst beim Umweltbundesamt einreichen. Das dürfen nur Antragsberechtigte: Sie müssen laut Umweltbundesamt mindestens eine öffentliche oder halb-öffentliche Ladestation in Österreich betreiben, sich bis 31. Jänner des Folgejahres registrieren und insgesamt mindestens 100.000 kWh einreichen. Sie sammeln die Mengen vieler Halter, in der Regel gegen eine Provision, und verkaufen sie an Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen und ihre Emissionsziele erfüllen müssen.

Angerechnet wird nur der erneuerbare Anteil des Stroms, gemessen am österreichischen Durchschnitt zwei Jahre vor dem Verpflichtungsjahr. Wie viel bei dir ankommt, hängt laut Umweltbundesamt von der Menge, vom Anteil, den der Antragsberechtigte einbehält, von der Zahlungsbereitschaft der Kraftstoffunternehmen und von den steigenden Zielvorgaben ab. In die Preise darf das Umweltbundesamt nicht eingreifen und bei der Auswahl eines Anbieters nicht helfen. Eine Liste registrierter Antragsberechtigter veröffentlicht es aber.

Quellen: [1], [2], [3], [8]

Pauschale oder gemessene Menge: Du hast keine Wahl

Die Pauschale von 1.500 kWh gilt nur, wenn an deinem Ladepunkt nicht geeicht gemessen und protokolliert werden kann. Hast du eine Wallbox mit MID-konformem oder gleichwertigem Zähler, die jeden Ladevorgang manipulationssicher aufzeichnet, ist laut Umweltbundesamt die gemessene Menge vorgeschrieben. Ein eigener Zähler im Sicherungskasten mit Tabelle reicht nicht, und mit einer mobilen Ladestation gibt es nur die Pauschale.

Was das in Euro bedeutet, zeigen zwei Anbieter, die gemessene Mengen vergüten: LM Energy nennt 10,66 Cent je kWh, EMC Austria rund 9 Cent. Bei 1.500 kWh wären das rund 160 beziehungsweise 135 Euro, also etwa so viel wie deren Pauschale (eigene Rechnung). Mehr bekommst du mit Messung also erst, wenn du zuhause deutlich mehr als 1.500 kWh lädst; lädst du weniger, bekommst du weniger.

Und es muss dein eigener Ladepunkt sein. Bei nicht öffentlichen Ladepunkten nennt die Verordnung die Adresse, an der das Fahrzeug überwiegend geladen wird; EMC Austria verlangt, dass du zu mehr als 50 Prozent privat lädst. Wer überwiegend öffentlich lädt, bekommt laut EMC Austria keine Pauschale, sondern nur die nachweislich gemessene private Menge vergütet.

Quellen: [2], [1], [4], [5]

Was Anbieter für 2026 nennen

Zwei Punkte fallen beim Vergleich auf. EMC Austria nennt im Seitentitel 122 Euro, im Text durchgehend 132 Euro; maßgeblich ist der Betrag im Antrag. Und Instadrive wirbt mit 300 Euro für 2026 und 2027 zusammen, wobei der Betrag für 2027 laut Seite nur eine Preisindikation ist. Die Verordnung erlaubt Verträge über höchstens ein Verpflichtungsjahr, und laut Umweltbundesamt schließt du einmal jährlich einen Vertrag. Wie die Kombiprämie dazu passt, erklärt die Seite nicht; frag nach, ob es zwei getrennte Jahresverträge sind (eigene Einordnung).

Anbieterangaben für reine E-Autos in Österreich, gelesen am 5. November 2026; keine Rangfolge, keine Partnerlinks
AnbieterBetrag 2026 laut AnbieterArtHinweis
LM Energy160 €Garantiert, Auszahlung nach positiver Prüfung durch das UmweltbundesamtGemessen 10,66 Cent je kWh mit MID- oder ME-Zähler
EMC Austria132 € (im Seitentitel 122 €)Fixbetrag, Auszahlung 14 Tage nach erfolgreicher DatenprüfungGemessen rund 9 Cent je kWh; die Seite wirbt zugleich für die Mitgliedschaft (44 € im Jahr)
Instadrive150 €, Express 112 €; 300 € für 2026 und 2027 zusammenGarantiert laut Seite; der Anteil für 2027 ist eine IndikationLaufzeit vor Abschluss klären
wirkaufendeinethg.de100 € Mindestbetrag plus 25 € Neukundenbonus; alternativ 90 % des ErlösesMindestbetrag garantiert, Erlösmodell variabelBonus nur für Neukunden
Carbonify, QuotlixBeträge nur im Rechner der Seite–Nicht ausgewertet

Quellen: [4], [5], [6], [7], [1], [2]

Doppelt anmelden ist verboten, Fahrzeugwechsel melden

Melde dein Auto für ein Jahr nur bei einem Anbieter an. Laut Umweltbundesamt erkennt das System Doppeleinreichungen automatisch; dann werden beide Anträge abgelehnt, und es drohen strafrechtliche Folgen. Verkaufst du das Auto oder meldest es ab, muss der Antragsberechtigte davon erfahren; gib es also umgehend weiter.

Beim Gebrauchtkauf ist die Lage anders als in Deutschland: Begünstigt ist, auf wen das Auto im jeweiligen Zeitraum zugelassen war, und die Pauschale wird bei unterjähriger Zulassung anteilig berechnet. Nach unserer Lesart können Verkäufer und Käufer deshalb jeweils ihren Anteil des Jahres geltend machen. Eine ausdrückliche Bestätigung dafür haben wir nicht gefunden, frag beim Anbieter nach.

Quellen: [2], [1], [3]

Checkliste vor der Anmeldung

Die Reihenfolge ist unsere Empfehlung. Ob die Prämie für dich steuerpflichtig ist, beantworten die Anbieter in ihren FAQ; eine Auskunft des Finanzministeriums haben wir nicht gefunden. Bei gewerblicher Nutzung klärst du das am besten mit deiner Steuerberatung.

  1. Zulassungsschein prüfen: Stehst du als Zulassungsbesitzer drin, und ist das Auto rein elektrisch?
  2. Klären, ob deine Wallbox geeicht misst und jeden Ladevorgang protokolliert; dann gilt die gemessene Menge statt der Pauschale.
  3. Garantierten Betrag, Abschlag für Express-Zahlung und Laufzeit der Angebote vergleichen, nicht den höchsten „bis zu“-Wert.
  4. Bei Angeboten über mehrere Jahre nachfragen, wie das mit der Ein-Jahres-Regel der Verordnung zusammenpasst.
  5. Für 2026 nur einen Anbieter wählen und dort bleiben.
  6. Verkauf oder Abmeldung des Autos dem Anbieter sofort melden.

Quellen: [2], [1]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. RIS: Kraftstoffverordnung 2012, § 2 Z 36 und § 11, Fassung vom 5. November 2026 ↗
  2. Umweltbundesamt: Anrechnung Strom gem. KVO, Informationen für E-Fahrzeug-Besitzer:innen (gelesen 05.11.2026) ↗
  3. Umweltbundesamt: Begriffe, Erläuterungen und Ablauf der Stromanrechnung (gelesen 05.11.2026) ↗
  4. LM Energy: THG-Prämie 2026 (Anbieterangaben, gelesen 05.11.2026) ↗
  5. EMC Austria: THG-Quote Österreich 2026 (Anbieterangaben, Stand laut Seite August 2026) ↗
  6. Instadrive: THG-ePrämie Österreich (Anbieterangaben, gelesen 05.11.2026) ↗
  7. wirkaufendeinethg.de: THG-Quote in Österreich (Anbieterangaben, gelesen 05.11.2026) ↗
  8. Umweltbundesamt: Registrierte Antragsberechtigte (gelesen 05.11.2026) ↗

Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.

Rechne mit deinen eigenen Werten.

Kostenrechner öffnen