Kurz beantwortet: Lohnt sich die THG-Prämie 2026 noch?

Ja, wenn du ein reines Elektroauto fährst, das 2026 auf dich zugelassen ist oder war, und für dieses Jahr noch niemand die Pauschale für genau dieses Auto beantragt hat. Die Verordnung setzt für 2026 den 15. November als Frist. Praktisch zählt aber der Annahmeschluss deines Anbieters, und der liegt früher: bei den vier hier geprüften Anbietern zwischen dem 31. Oktober und dem 10. November 2026; die EnBW-Frist ist inzwischen abgelaufen.

Die Anbieter nannten am 1. November 2026 für ein privates E-Auto Beträge zwischen 200 Euro plus Neukundenbonus und „bis zu“ 410 Euro. Das sind Werbeangaben, keine amtlichen Werte, und sie können sich jederzeit ändern. Nur reine Batterie-Elektroautos zählen; Hybride, Plug-in-Hybride und Autos mit Range Extender gehen leer aus.

Verordnung, Bekanntmachungen und UBA-Seiten haben wir am 28. Oktober 2026 geprüft, die Anbieterseiten zuletzt am 1. November 2026. Die Anbieterübersicht weiter unten ist keine Rangliste, keine Empfehlung und enthält keine Partner- oder Affiliate-Links.

Quellen: [1], [2], [8], [9], [10], [11]

Was hinter der THG-Quote steckt

Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um einen gesetzlichen Prozentsatz senken. Strom, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, kann darauf angerechnet werden. Weil privates Laden nicht einzeln erfasst wird, gibt es für jedes reine E-Auto einen pauschalen Schätzwert pro Jahr: für Pkw 2.000 kWh, für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 3.000 kWh.

Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt nur diese Strommenge. Geld zahlt es nicht: Laut UBA gibt es keine Prämien vom Amt, und der Quotenhandel liegt außerhalb seiner Zuständigkeit. Die Prämie zahlen private Anbieter, die die bescheinigten Mengen an quotenverpflichtete Unternehmen vermarkten. Der Betrag ist deshalb ein Marktpreis, kein staatlicher Festbetrag.

Für privates Laden zählt nur die Pauschale; ein eigener Zähler an der Wallbox ändert daran laut UBA nach derzeitiger Rechtslage nichts. Die Pauschale wird voll bescheinigt, auch wenn das Auto nur einen Teil des Jahres zugelassen war. Den Wert von 2.000 kWh hat das Bundesumweltministerium 2023 bekannt gegeben; laut Bekanntmachung wird er jährlich überprüft. Eine neuere Bekanntmachung haben wir nicht gefunden, die UBA-Seite verweist weiter auf diesen Wert.

Quellen: [2], [4], [5], [6]

Wer die Prämie bekommt – und warum Gebrauchtwagenkäufer aufpassen müssen

Berechtigt ist die Person, auf die das reine E-Auto zugelassen ist; sie gilt rechtlich als Betreiber des Ladepunkts. Entscheidend ist also nicht, wem das Auto gehört, sondern wer in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht. Als Nachweis reicht laut UBA eine lesbare Kopie der Vorderseite, auf der Halter, Erstzulassung, aktuelle Zulassung, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fahrzeugklasse erkennbar sind.

Pro Fahrzeug und Jahr kann die Pauschale nur einmal bescheinigt werden. Wechselt das Auto im Lauf des Jahres den Halter, sind zunächst alle Halter berechtigt, und es zählt, wer zuerst beantragt. Danach ist das Fahrzeug laut UBA „verbraucht“, spätere Anträge werden abgelehnt. Hast du 2026 ein gebrauchtes E-Auto gekauft, frag den Verkäufer deshalb schriftlich, ob für 2026 schon gemeldet wurde. Die Verordnung verpflichtet den bisherigen Halter, den neuen über eine solche Meldung zu informieren.

Eine zweite Falle steckt in alten Verträgen: Laut UBA kann es vorkommen, dass der Dienstleister des Vorjahres im neuen Jahr erneut meldet. Prüfe also, ob du früher eine mehrjährige oder sich verlängernde Abtretung unterschrieben hast. Außerdem darf je Jahr nur ein einziger Dienstleister für dich melden; beauftragst du mehrere, bekommt nur der zuerst meldende die Bescheinigung.

Quellen: [2], [3], [6]

Die Frist: 15. November laut Verordnung, früher bei Anbietern

Die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist eindeutig: Strommengen nach der Pauschalregel für reine E-Autos müssen bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres beim UBA gemeldet sein, für 2026 also bis 15. November 2026. Für öffentliche Ladepunkte gilt dagegen der 28. Februar des Folgejahres.

Die UBA-Verfahrensseite (zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026) nennt in ihrer allgemeinen Ablaufbeschreibung den 28. Februar des Folgejahres für beide Fälle gemeinsam. Das widerspricht dem Verordnungstext. Wir richten uns nach der Verordnung, weil sie rechtsverbindlich ist und die Frist für die Pauschale ausdrücklich regelt; auch EnBW und wirkaufendeinethg.de nennen den 15. November. Verlass dich nicht auf den späteren Termin.

Selbst melden könntest du zwar auch, dann hättest du aber nur eine Bescheinigung, müsstest selbst einen Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen schließen und trügest die UBA-Gebühr. Für Privatleute läuft es deshalb nach unserer Einschätzung praktisch über Anbieter, und die setzen eigene, frühere Schlusstermine: EnBW den 31. Oktober (inzwischen abgelaufen; Anträge für 2027 nimmt EnBW laut eigener Seite ab 1. Dezember 2026 an), GELD für eAuto den 7. November, wirkaufendeinethg.de den 10. November und Elektrovorteil den 10. November um 12 Uhr. EnBW begründet den früheren Termin mit der gesetzlichen Widerrufsfrist. Wer am 1. November noch nichts beantragt hat, hat bei den übrigen drei Anbietern nur noch wenige Tage; eine verpasste Frist lässt sich laut GELD für eAuto nicht rückwirkend nachholen.

Quellen: [1], [5], [8], [9], [10], [11]

Was vier Anbieter am 1. November 2026 nennen

Die vier Anbieter stehen für unterschiedliche Modelle: Festbetrag, variabler Marktpreis, Sofortzahlung gegen Abschlag und Neukundenbonus. Sie sind eine Auswahl, kein vollständiger Marktüberblick und keine Rangfolge. Alle Angaben stammen von den Anbieterseiten, abgerufen am 1. November 2026, und gelten für private reine E-Autos der Klasse M1.

Eigene Rechnung aus den Anbieterangaben: Bei GELD für eAuto kostet die Express-Auszahlung gegenüber dem Garantiebetrag 50 Euro (350 minus 300 Euro); am 28. Oktober nannte GELD für eAuto noch 340 und 390 Euro. Bei Elektrovorteil liegt die Sofortzahlung 150 Euro unter der Maximalzahlung (400 minus 250 Euro). Ob dir schnelleres Geld diesen Abschlag wert ist, entscheidest du. Ein „bis zu“-Betrag ist nicht garantiert, und Boni hängen an Bedingungen wie „nur erstes Fahrzeug“ oder befristeten Aktionen.

Achte außerdem auf die Laufzeit: GELD für eAuto bietet zum Beispiel ein einzelnes Jahr, zwei Jahre oder eine automatische jährliche Weitervermarktung mit zwei Jahren Mindestlaufzeit an. Seit dem 17. April 2026 erhebt das UBA für jede Entscheidung Gebühren zwischen 94,60 und 6.500 Euro, je nach Aufwand; sie werden demjenigen berechnet, der den Antrag stellt. Ob und wie Anbieter das weitergeben, haben wir nicht bestätigt gefunden, frag nach. Laut UBA werden derzeit Anträge für 2026 bearbeitet, die ab dem 6. August eingereicht wurden (Stand 12. Oktober 2026).

Anbieterangaben für private reine E-Autos (M1), abgerufen am 1. November 2026; keine Rangfolge, keine Partnerlinks
AnbieterBetrag 2026 laut AnbieterGarantiert oder variabelAuszahlung laut AnbieterAnnahmeschluss laut Anbieter
EnBW350 €Garantiert in der bei Beantragung ausgewiesenen Höhe; der Betrag kann sich jederzeit ändernIn der Regel wenige Wochen nach Hochladen aller Unterlagen, Verzögerungen möglich31. Oktober 2026, abgelaufen; Anträge für 2027 ab 1. Dezember 2026
GELD für eAutoExpress 300 €, Garantie 350 €, Risiko bis zu 410 €Express und Garantie fest; Risiko variabel (90 % vom Marktpreis)Express in maximal 7 Tagen; Garantie und Risiko nach 18 bis 24 Wochen7. November
wirkaufendeinethg.de200 € plus 100 € NeukundenbonusGarantiert; Bonus zeitlich begrenzt und nur für das erste registrierte E-Fahrzeug5 Tage nach Erhalt des UBA-Bescheids10. November 2026
Elektrovorteil400 € (300 € plus 100 € Bonus); Sofortzahlung 250 €Garantierte Fixprämie; Sofortzahlung nach Abzug von 150 € SofortgebührMaximalzahlung nach 3 bis 6 Monaten; Sofortzahlung vor amtlicher Bestätigung in 5 Tagen10. November, 12 Uhr

Quellen: [5], [8], [9], [10], [11]

Das neue THG-Gesetz: steigende Quote, Dreifachanrechnung bis 2034

Am 5. Juni 2026 wurde das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es hebt die Quote an, die Kraftstoffanbieter erfüllen müssen: von 12 Prozent im Jahr 2026 auf 17,5 Prozent 2027 und 26,5 Prozent 2030, später bis 65 Prozent im Jahr 2040.

Ladestrom für Elektrofahrzeuge wird bei der Berechnung weiterhin dreifach angerechnet. Nach der neuen Fassung gilt der Faktor 3 bis einschließlich 2034, ab 2035 der Faktor 2 und ab 2036 der Faktor 1. Die Pauschalregel für private E-Autos und die Frist am 15. November gelten weiter.

Was das für künftige Prämien bedeutet, lässt sich aus dem Gesetz nicht ablesen. Die Auszahlungen bilden sich am Markt, und wir geben dazu keine Prognose ab. Für 2026 ändert sich am Anrechnungsfaktor nichts.

THG-Minderungsquote nach § 37a Abs. 4 BImSchG und Anrechnungsfaktor für Ladestrom nach § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV, Fassung nach BGBl. 2026 I Nr. 163; 2031 bis 2034 nicht einzeln aufgeführt
JahrTHG-MinderungsquoteFaktor für Ladestrom
202612 %3
202717,5 %3
202819,5 %3
202922,5 %3
203026,5 %3
203541 %2
203646 %1

Quellen: [1], [2], [3], [7]

Steuern, Gebühren und offene Punkte

Ob die Prämie für Privatleute steuerfrei ist, können wir nicht bestätigen. EnBW schreibt auf seiner Seite, die THG-Quote sei für Halter privater E-Autos steuerfrei; ein amtliches Schreiben der Finanzverwaltung dazu haben wir nicht gelesen. Wenn du unsicher bist oder das Auto betrieblich nutzt, kläre das mit deiner Steuerberatung oder dem Finanzamt.

Weitere offene Punkte: Ob sich die neuen UBA-Gebühren auf die Prämien auswirken, ist nicht belegt. Für 2026 haben wir keine neue Pauschale gefunden; maßgeblich bleibt nach unserem Stand die Bekanntmachung von 2023 mit 2.000 kWh. Für zulassungsfreie Fahrzeuge gibt es laut UBA derzeit keinen eigenen Schätzwert, sie sind deshalb ausgeschlossen.

Quellen: [2], [4], [5], [6], [8]

Checkliste bis zum Annahmeschluss

Unsere Einordnung: Einige hundert Euro im Jahr sind willkommen, aber kein Grund, den erstbesten Vertrag mit der höchsten Schlagzeile zu unterschreiben. Ein garantierter Betrag ist planbarer als ein „bis zu“-Wert, und eine kurze Laufzeit hält dir die Wahl im nächsten Jahr offen.

Rechne die Prämie getrennt von deinen Ladekosten: Mit dem Ladekostenrechner von ev.guru schätzt du die laufenden Stromkosten; die THG-Prämie ist ein schwankender Betrag, der nicht jedes Jahr gleich hoch ausfällt. Vor dem Absenden helfen diese Schritte:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen: reines Batterie-Elektroauto, auf dich zugelassen, 2026 zugelassen gewesen oder noch zugelassen.
  2. Klären, ob für 2026 schon gemeldet wurde: alter Anbietervertrag mit Mehrjahres- oder Verlängerungsklausel? Bei Gebrauchtkauf den Vorbesitzer schriftlich fragen.
  3. Genau einen Anbieter wählen und dessen Annahmeschluss notieren, nicht den 15. November.
  4. Angebot mit Datum festhalten: garantierter Betrag oder „bis zu“, Bonusbedingungen, Gebühr oder Abschlag für Sofortzahlung, Auszahlungszeitpunkt.
  5. Laufzeit und Kündigung lesen: nur 2026 oder automatisch weiter?
  6. Nachfragen, was bei einer Ablehnung durch das UBA passiert und ob Gebühren abgezogen werden.
  7. Lesbare Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung hochladen und die Auftragsbestätigung aufbewahren.

Quellen: [2], [6]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. § 8 der 38. BImSchV: Mitteilung der energetischen Menge (Fristen) ↗
  2. § 7 der 38. BImSchV: Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen (Pauschale für reine E-Autos) ↗
  3. § 5 der 38. BImSchV: Anrechnung von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb ↗
  4. BMUV: Bekanntmachung der Schätzwerte für ein reines Batterieelektrofahrzeug vom 10. August 2023, BAnz AT 28.08.2023 B2 (PDF) ↗
  5. Umweltbundesamt: Vollzug 38. BImSchV – Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (aktualisiert 12. Oktober 2026) ↗
  6. Umweltbundesamt: Häufige Fragen zum Vollzug der 38. BImSchV, Stand 17. Juli 2025 (PDF) ↗
  7. BGBl. 2026 I Nr. 163: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026 ↗
  8. EnBW: THG-Quote für E-Autos (Anbieterangaben) ↗
  9. GELD für eAuto: THG-Prämie 2026 (Anbieterangaben) ↗
  10. wirkaufendeinethg.de: THG-Prämie 2026 (Anbieterangaben) ↗
  11. Elektrovorteil: THG-Prämie fürs E-Auto (Anbieterangaben) ↗

Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.

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