Kurz beantwortet: Bis wann du wechseln kannst und was beim E-Auto zählt

Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Dann muss deine Kündigung laut BaFin spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein; 2026 fällt dieser Tag auf einen Montag. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, zuerst den neuen Vertrag abzuschließen und erst danach zu kündigen, damit keine Lücke entsteht.

Verpasst du den Termin, bleibt oft ein zweiter Weg: Erhöht der Versicherer den Beitrag, zum Beispiel wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse, kannst du nach dem Versicherungsvertragsgesetz innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Diese Frist läuft unabhängig vom 30. November. Schau aber zuerst in deinen Versicherungsschein: Manche Versicherer rechnen das Versicherungsjahr ab Vertragsbeginn, dann gilt ein anderer Stichtag.

Beim E-Auto entscheidet nicht nur der Preis. Stiftung Warentest empfiehlt für Elektroautos grundsätzlich eine Vollkasko mit Allgefahrendeckung; Schäden rund um Akku und Ladevorgang, Folgeschäden durch Kurzschluss und der Diebstahl des Ladekabels sollten versichert sein. Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn dein Beitrag steigt oder dein Tarif diese Punkte nicht abdeckt. Vorsicht, wenn du nach einem Unfall von einem Rabattschutz profitierst: Den übernimmt der neue Versicherer laut Verbraucherzentrale meist nicht. Alle Angaben haben wir am 31. Oktober 2026 geprüft.

Stichtag bei Verträgen nach Kalenderjahr
Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026, zugehen; Wechsel zum 1. Januar 2027
Kündigungsfrist (GDV-Musterbedingungen)
ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres; gesetzlich zulässig sind ein bis drei Monate (§ 11 VVG)
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, wirksam frühestens mit der Erhöhung (§ 40 VVG)
Typklassen 2027 (GDV)
Stand 30. September 2026; Haftpflicht 10 bis 25, Vollkasko 10 bis 34, Teilkasko 10 bis 33
Regionalklassen 2027 (GDV)
Stand 9. September 2026; 413 Zulassungsbezirke

Quellen: [1], [2], [5], [6], [7], [8], [9], [11], [15], [18]

Die Rechtslage: Laufzeit, Kündigungsfrist und Zugang

Gesetzlich ist der Rahmen weit. Nach § 11 VVG darf sich ein Versicherungsvertrag stillschweigend höchstens um jeweils ein Jahr verlängern, und die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein: mindestens ein, höchstens drei Monate. Die konkrete Frist steht in den Bedingungen. In den Musterbedingungen des Versichererverbands GDV (AKB 2015, Stand 13. Oktober 2026) verlängert sich ein Jahresvertrag automatisch um ein Jahr, und die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB deines Versicherers.

Wann dein Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein. Laut Stiftung Warentest lässt der Großteil der Versicherer es mit dem Kalenderjahr laufen, ein kleiner Teil rechnet zwölf Monate ab Vertragsschluss; die Huk-Coburg hat Neuverträge 2022 so umgestellt. Beginnt dein Vertrag am 15. Juli, musst du nach dem Beispiel der Verbraucherzentrale Niedersachsen bis zum 14. Juni kündigen. Wer im Lauf des Jahres ein neues E-Auto versichert hat, sollte das deshalb nachsehen.

Für die Frist zählt der Zugang beim Versicherer. Die Verbraucherzentrale empfiehlt kurz vor Fristende ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht und eine Eingangsbestätigung; eine E-Mail ist möglich, ihr Zugang aber schwerer zu belegen (eigene Einordnung). In der Kfz-Haftpflicht gilt außerdem eine Annahmepflicht: Nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz darf ein Versicherer deinen Antrag nur aus wenigen Gründen ablehnen, etwa wenn er dir früher wegen Prämienverzugs gekündigt hat. Die Kasko ist laut BaFin freiwillig und gesetzlich nicht geregelt; bei hochpreisigen oder ausgefallenen Modellen kann es dort laut Verbraucherzentrale schwieriger werden.

Quellen: [1], [4], [5], [6], [7], [8], [9], [11]

Sonderkündigung: Beitragserhöhung, Schadenfall und Autoverkauf

§ 40 VVG regelt die Sonderkündigung: Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, frühestens aber zum Zeitpunkt der Erhöhung. Der Versicherer muss dich spätestens einen Monat vorher informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Laut BaFin kommen solche Mitteilungen meist Ende November; kommt sie später, beginnt die Monatsfrist erst dann.

Die GDV-Musterbedingungen nennen dafür ausdrücklich Erhöhungen wegen Typklasse, Regionalklasse und Tarifänderung. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, besteht das Kündigungsrecht nur, wenn sie zusammen zu einem höheren Beitrag führen. Steigt also die Typklasse, während die Regionalklasse sinkt, kann das Recht entfallen (eigene Einordnung). Nenne die Beitragserhöhung in deinem Schreiben ausdrücklich als Grund (eigene Empfehlung).

Nach einem Schaden können beide Seiten kündigen, du innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). Verkaufst du dein Auto, geht der Vertrag auf den Käufer über, und nur er kann kündigen; legt er bei der Zulassung eine Versicherungsbestätigung eines anderen Anbieters vor, gilt das laut BaFin automatisch als Kündigung. Kaufst du ein anderes Auto, kannst du dich laut Stiftung Warentest ohnehin neu versichern.

Kündigungswege in der Kfz-Versicherung laut VVG, GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, Stand 13.10.2026) und BaFin; dein Vertrag kann abweichen
AnlassFristWirksamGrundlage
Ablauf des VersicherungsjahresZugang spätestens einen Monat vor Ablauf; bei Kalenderjahr bis 30. Novemberzum Ende des Versicherungsjahres§ 11 VVG; AKB G.1.2 und G.2.1
Beitragserhöhung (Typ-, Regionalklasse, Tarif)ein Monat ab Zugang der Mitteilungsofort, frühestens mit der Erhöhung§ 40 VVG; AKB G.2.7 und J.4
Nach einem Schadenein Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungsofort oder später, spätestens zum Ablauf des Vertrags§ 92 VVG; AKB G.2.3 und G.2.4
Verkauf des AutosKäufer: ein Monat nach dem Erwerbsofort oder zum Ablauf; neue Versicherungsbestätigung gilt als KündigungAKB G.2.5 und G.2.6; BaFin

Quellen: [2], [3], [5], [6], [10], [12]

Typ- und Regionalklassen 2027: Was der GDV berechnet hat

Die Typklasse zeigt laut GDV, wie viele und wie teure Schäden ein Automodell im Vergleich zu anderen verursacht. Der Verband hat die Statistik für 2027 am 30. September 2026 veröffentlicht; sie beruht auf den Schadenbilanzen der Jahre 2023 bis 2025 für rund 33.000 Modelle. In der Haftpflicht gibt es 16 Klassen von 10 bis 25, in der Vollkasko 25 Klassen von 10 bis 34, in der Teilkasko 24 Klassen von 10 bis 33; je niedriger, desto günstiger. Wichtig bei E-Autos: Die Abfrage nennt die 30-Minuten-Leistung aus den Zulassungsdokumenten, nicht die höhere Leistung aus dem Prospekt. Such dein Auto deshalb am besten über Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN/TSN) aus dem Fahrzeugschein.

In der Haftpflicht werden laut GDV rund 7,4 Millionen Autofahrende höher und rund 5,1 Millionen niedriger eingestuft; für 71 Prozent ändert sich nichts. In der Voll- und Teilkasko behalten 67 Prozent ihre Klassen. Die Statistik ist für die Versicherer unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr angewendet werden, in der Regel ab 1. Januar. Die BaFin schreibt entsprechend, dass die Versicherungsunternehmen Typ- und Regionalklassen festlegen. Aus der Typklasse allein lässt sich laut GDV kein Beitrag ableiten; Regionalklasse, Fahrleistung, schadenfreie Jahre, Fahrerkreis und Selbstbeteiligung wirken mit, und manche Versicherer geben Rabatte für Elektroautos.

Die Regionalklasse spiegelt die Schadenbilanz der 413 Zulassungsbezirke. Entscheidend ist laut GDV nicht, wo ein Schaden passiert, sondern wo das Auto zugelassen ist; es gibt 12 Klassen in der Haftpflicht, 9 in der Vollkasko und 16 in der Teilkasko. Für 2027 verbessert sich die Haftpflicht-Regionalklasse für 5,2 Millionen Autofahrende aus 63 Bezirken und steigt für 4,8 Millionen aus 46 Bezirken; in 304 Bezirken bleibt sie gleich. In der Kasko sind es jeweils rund 2,4 Millionen nach oben und nach unten. Mit dem Antrieb hat die Regionalklasse nichts zu tun. Ziehst du um, gilt nach den Musterbedingungen die neue Regionalklasse ab der Ummeldung.

Quellen: [6], [5], [15], [16], [17], [18], [19], [41]

Die zehn meistzugelassenen E-Autos 2026 und ihre Typklassen für 2027

Für die Tabelle haben wir die zehn Elektromodelle genommen, die laut KBA von Januar bis September 2026 am häufigsten neu zugelassen wurden, angeführt vom Škoda Elroq mit 30.899 vor Tesla Model Y (29.464) und VW ID.3 (24.352); die KBA-Liste ist alphabetisch, sortiert haben wir selbst. Für jedes Modell haben wir am 31. Oktober 2026 alle Elektrovarianten in der Typklassenabfrage der Versicherer gelesen. Unterscheiden sich Varianten, nennen wir Spanne oder Ausnahme; neu eingestufte Schlüsselnummern ab Baujahr 2026 haben teils keinen Vorjahreswert.

Den größten Sprung macht der VW ID.7: in der Haftpflicht fünf Klassen niedriger, in der Vollkasko drei, in der Teilkasko zwei. Beim Tesla Model Y sinkt die Vollkasko für alle 17 vor 2026 eingeführten Schlüsselnummern um eine Klasse auf 22, die Teilkasko steigt bei neun davon um eine. Der Škoda Enyaq rutscht in der Haftpflicht eine Klasse nach unten und in der Vollkasko eine nach oben. Unverändert bleiben Škoda Elroq und die elektrischen Mercedes CLA.

In der Vollkasko reicht die Spanne von 19 beim VW ID.3 und BMW iX1 eDrive20 bis 25 bei Mercedes CLA und Audi A6 e-tron, beim Audi S6 e-tron sind es 28. In der Haftpflicht liegen die Werte zwischen 13 beim Enyaq und 21 beim Model Y. Das sind Statistikwerte, keine Preise. Eine Klasse mehr oder weniger entscheidet selten allein über den Beitrag (eigene Einordnung).

GDV-Typklassen 2027 (Stand 30.09.2026) der zehn meistzugelassenen Elektromodelle Januar bis September 2026 laut KBA, in dieser Reihenfolge; Änderung gegenüber der Vorjahreseinstufung laut GDV, gelesen am 31.10.2026
ModellHaftpflichtVollkaskoTeilkaskoÄnderung zum Vorjahr
Škoda Elroq1420 (RS: 23)20 (RS: 21)keine
Tesla Model Y212221 oder 23 je nach VarianteVollkasko −1; Teilkasko bei 9 von 17 älteren Varianten +1
VW ID.31419 (GTX: 21)20 (GTX: 21)Haftpflicht −1; GTX zusätzlich Vollkasko −1, Teilkasko +1
Škoda Enyaq inkl. Coupé132021Haftpflicht −1, Vollkasko +1
VW ID.7 inkl. Tourer142021Haftpflicht −5, Vollkasko −3, Teilkasko −2
VW ID.4 (KBA zählt ID.4 und ID.5 zusammen)1421 (ID.5: 19 oder 21)22je nach Variante Haftpflicht −1 oder Voll- und Teilkasko je +1
Mercedes CLA, Elektroversionen172522keine
BMW iX1 (beim GDV unter X1)1419 (eDrive20), 22 (xDrive30)24Teilkasko +1; Vollkasko eDrive20 −2, xDrive30 +1
Audi A6 e-tron1825 (S6: 28)25Haftpflicht und Teilkasko −1; Vollkasko −1, S6 unverändert
Tesla Model 3182221Haftpflicht −1, Vollkasko −1

Quellen: [17], [23], [24], [25], [26], [27], [28], [29], [30], [31], [32], [33]

Ausreißer: Wo die Kasko-Klassen besonders hoch oder niedrig liegen

Außerhalb dieser zehn Modelle liegen die Kasko-Klassen weiter auseinander. Der BYD Seal U steht in der Vollkasko bei 29, der Hyundai Ioniq 5 je nach Variante bei 25 bis 29. Am unteren Ende stehen der Cupra Born mit 12, 18 und 20 sowie der Dacia Spring mit 13, 14 und 18. Beim Audi Q4 e-tron steigen alle drei Klassen um eine; das zeigt auch die Auswahl, die der ADAC aus der GDV-Liste veröffentlicht hat.

Was das in Euro bedeuten kann, zeigt ein Vergleich von Stiftung Warentest vom 24. Oktober 2026. Für eine Modellfamilie mit Schadenfreiheitsklasse 20 kostete die Vollkasko für einen BYD Seal U je nach Anbieter mindestens 900 und bis zu 2.900 Euro im Jahr, für einen ähnlich ausgestatteten Škoda Enyaq 530 bis 1.120 Euro. Als Gründe nennt Warentest Ersatzteile, die teils aufwendig aus Asien beschafft werden müssen, und hohe Typklassen für neue Modelle aus China mangels Erfahrungswerten. Wohnort, Fahrleistung, Selbstbeteiligung und genaue Variante des Modellfalls nennt der frei lesbare Text nicht; die kostenpflichtigen Details haben wir nicht gelesen.

Die GDV-Werte passen zu diesem Bild: Vollkasko-Typklasse 29 beim Seal U gegen 20 beim Enyaq. Zugleich ist die Spanne innerhalb eines Modells, 2.000 Euro beim Seal U und 590 Euro beim Enyaq, größer als der Abstand der günstigsten Angebote von 370 Euro (eigene Rechnung). Laut GDV kostet ein durchschnittlicher Pkw-Sachschaden inzwischen rund 4.600 Euro, und die Werkstatt-Stundensätze für Elektroautos lagen 2025 etwa 15 Prozent über denen für Verbrenner. Warentest rechnet für 2027 generell mit teureren Kfz-Versicherungen, unabhängig vom Antrieb.

GDV-Typklassen 2027 (Stand 30.09.2026) ausgewählter weiterer Elektromodelle; nur Elektrovarianten, Änderung laut GDV, gelesen am 31.10.2026
ModellHaftpflichtVollkaskoTeilkaskoÄnderung zum Vorjahr
BYD Seal U (Elektro)192923keine
Hyundai Ioniq 51925 bis 2926 bis 29Teilkasko meist +1, eine Variante −2; Vollkasko −1 bis +1
Kia EV318 (GT: 19)23 (GT: 26)26Basisversion ab 2024: Vollkasko −3, Teilkasko −2; neue Varianten ab 2026
Audi Q4 e-tron1822 bis 2321alle drei Klassen +1
Renault 5 E-Tech Electric151817Vollkasko −2, Teilkasko −1 (vor 2026 eingeführte Schlüsselnummern)
Cupra Born12 (VZ: 14)18 (VZ: 19)20keine; VZ Haftpflicht und Vollkasko −1
Dacia Spring131418keine

Quellen: [13], [20], [34], [35], [36], [37], [38], [39], [40], [21]

Kasko fürs E-Auto: Akku, Ladekabel, Kurzschluss und Tierbiss

Die GDV-Musterbedingungen zeigen, wo Lücken liegen können. In der Teilkasko sind dort Kurzschlussschäden an der Verkabelung versichert, Folgeschäden ausdrücklich nicht; als Tierschaden steht nur der Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein in der Liste. In der Vollkasko gelten Schäden, die allein durch einen Betriebsvorgang wie falsches Bedienen entstehen, sowie Materialermüdung, Überbeanspruchung und Abnutzung nicht als Unfall. Ein Akkuschaden ohne äußeres Ereignis wäre nach diesem Muster also nicht ohne Weiteres gedeckt (eigene Einordnung). Viele Tarife gehen mit E-Auto-Bausteinen darüber hinaus; was gilt, steht nur in deinen Bedingungen.

Stiftung Warentest empfiehlt für Neuwagen, teure Gebrauchte und E-Autos eine Vollkasko, für E-Autos grundsätzlich mit Allgefahrendeckung. Versichert sein sollten Schäden rund um Akku und Ladevorgang, Schäden und Folgeschäden durch Kurzschluss und der Diebstahl des Ladekabels. In einem Ratgeber vom März 2026 rät Warentest außerdem, die Batterie im Vollkasko-Schutz ausdrücklich als versichertes Bauteil einzuschließen und an die Pannenhilfe zu denken, weil ein Auto mit leerem Akku abgeschleppt werden muss. Für die Teilkasko empfiehlt Warentest Schutz gegen Tierbisse ganz allgemein und gegen Unfälle mit allen Tieren, nicht nur mit Haarwild. Was bei leerem Akku passiert und warum das Auto meist auf die Ladefläche muss, steht in „E-Auto-Panne: Was bei leerem Akku, Starthilfe und Abschleppen wirklich gilt“.

Bei der Neuwertentschädigung empfiehlt Warentest mindestens 24 Monate; an anderer Stelle derselben Seite stehen zwölf Monate, wir halten uns an die ausführlichere 24-Monats-Empfehlung. Der ADAC, der selbst eine E-Autoversicherung verkauft, nennt in einem Ratgeber vom Dezember 2024 zusätzlich Überspannungsschäden durch Gewitter und die Kosten einer Batteriediagnose nach einem Schaden. Frag auch nach dem Abzug „neu für alt“: In den Musterbedingungen bleibt er bei der „Batterie“ auch für junge Autos möglich. Ob damit im konkreten Tarif der Fahrakku gemeint ist, solltest du schriftlich klären (eigene Empfehlung).

Leistungscheck für die E-Auto-Kasko nach Stiftung Warentest (19.03.2026, 06.03.2026, 13.10.2026), Verbraucherzentrale Niedersachsen (28.10.2026) und ADAC (03.12.2024); eigene Ergänzungen gekennzeichnet
BausteinWorauf achtenWer das empfiehlt
AkkuVollkasko mit Allgefahrendeckung; Batterie ausdrücklich als versichertes BauteilStiftung Warentest
KurzschlussFolgeschäden mitversichert, nicht nur die VerkabelungStiftung Warentest; ADAC (auch an Akkus)
LadekabelDiebstahl mitversichert; Bedingungen zur Verwahrung lesen (eigene Ergänzung)Stiftung Warentest, ADAC
Tierbiss und WildunfallTierbisse allgemein samt Folgeschäden; Unfälle mit allen TierenStiftung Warentest, Verbraucherzentrale
Neuwertentschädigungmindestens 24 MonateStiftung Warentest
Grobe FahrlässigkeitVersicherer verzichtet auf Kürzung in der KaskoStiftung Warentest, Verbraucherzentrale
Haftpflicht-Deckung100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro je geschädigter PersonStiftung Warentest, Verbraucherzentrale
PannenhilfeSchutzbrief, der auch bei leerem Akku hilftStiftung Warentest
Überspannung und DiagnoseGewitterschäden in ausreichender Höhe; Batteriediagnose nach einem SchadenADAC

Quellen: [5], [7], [11], [12], [14], [22]

Garantie, Leasing, Gesamtkosten: Was die Kasko nicht ersetzt

Versicherung und Akku-Garantie decken unterschiedliche Risiken. Die Herstellergarantie greift, wie unser Ratgeber „Akku-Garantie beim E-Auto 2026: Was die Hersteller in Deutschland wirklich zusagen“ zeigt, vor allem bei Defekten oder wenn die Kapazität innerhalb der Laufzeit unter eine zugesagte Grenze fällt, meist 70 Prozent. Unfall, Brand, Diebstahl oder Tierbiss sind dagegen Fälle für die Kasko (eigene Einordnung). Lies beide Dokumente, statt dich auf eines zu verlassen.

Beim Leasing ist eine Vollkasko oft Vertragspflicht; in den BMW-Beispielen aus „E-Auto leasen 2026: Worauf du bei Rate, Förderung und Rückgabe achten musst“ steht sie ausdrücklich. In den Musterbedingungen setzt die Neupreisentschädigung voraus, dass das Auto dem gehört, der es als Neufahrzeug gekauft hat; beim Leasing ist das in der Regel die Leasinggesellschaft (eigene Einordnung). Umso wichtiger ist die GAP-Deckung, die laut Stiftung Warentest die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und vertraglichem Restwert schließt. Frag, ob Leasingvertrag oder Kaskotarif sie schon enthalten. Beim Auto-Abo steckt die Versicherung meist schon in der Rate; welche Selbstbeteiligung dort gilt, zeigt „E-Auto-Abo 2026: Was es kostet, was drin ist und wann es sich gegenüber Leasing lohnt“.

Für die Gesamtkosten zählt die Versicherung neben Strom, Steuer und Wertverlust. In „E-Auto oder Verbrenner 2026: Was kostet mehr? Energie, Steuer, Wartung im Vergleich“ haben wir für den VW ID.3 Neo die ADAC-Werte mit den Typklassen 14, 19 und 20 verwendet; sie entsprechen der GDV-Einstufung für 2027. Für das Tesla Model Y gilt ab 2027 dagegen in der Vollkasko 22 statt der 23 aus dem ADAC-Autotest vom Juli 2026; den Vergleich „Tesla Model Y oder Škoda Elroq 2026: Welches Elektro-SUV passt besser?“ haben wir am 31. Oktober 2026 entsprechend ergänzt.

Quellen: [5], [11], [25], [26]

Dein Zeitplan bis zum 30. November

Rechne vom Stichtag rückwärts. Angebote einzuholen geht schnell; die schriftliche Bestätigung deiner Schadenfreiheitsklasse und der Abschluss des neuen Vertrags können länger dauern (eigene Einschätzung). Plane die Kündigung so, dass sie einige Tage vor Montag, dem 30. November 2026, zugeht (eigene Empfehlung). Vergleichsportale zeigen laut Verbraucherzentrale nicht alle Versicherer; frag deshalb auch direkt und bei deinem bisherigen Anbieter nach einem günstigeren Tarif.

Als nächsten Schritt legst du mit dem Ladekostenrechner von ev.guru deine Stromkosten neben die Versicherungsangebote. So siehst du, was dein E-Auto im Jahr insgesamt kostet, und nicht nur, was eine Police spart.

  1. Versicherungsschein heraussuchen: Ende des Versicherungsjahres, Kündigungsfrist, Schadenfreiheitsklasse, Selbstbeteiligung und E-Auto-Bausteine notieren.
  2. Typklasse 2027 über HSN und TSN in der GDV-Typklassenabfrage, Regionalklasse über die Postleitzahl abfragen und mit dem Versicherungsschein vergleichen.
  3. Beitragsrechnung prüfen: Steigt der Beitrag, das Zugangsdatum der Mitteilung notieren; die Sonderkündigung muss innerhalb eines Monats danach eingehen.
  4. Mehrere Angebote mit identischen Angaben einholen: Fahrleistung, Fahrerkreis, Selbstbeteiligung und Zahlweise gleich lassen.
  5. Leistungen nebeneinanderlegen: Akku mit Allgefahrendeckung, Ladekabeldiebstahl, Kurzschluss- und Tierbiss-Folgeschäden, Neuwert mindestens 24 Monate, Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, 100 Millionen Euro Deckung.
  6. Beim bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen lassen, welche Schadenfreiheitsklasse er dem neuen meldet; ein Rabattschutz geht in der Regel nicht mit.
  7. Neuen Vertrag abschließen, erst dann kündigen: per Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht, Zugang spätestens am 30. November 2026, Eingangsbestätigung anfordern.
  8. Im Januar die erste Rechnung prüfen. Weicht sie vom Angebot ab, laut Verbraucherzentrale trotzdem unter Vorbehalt zahlen, um den Schutz nicht zu gefährden, und dann klären.

Quellen: [5], [7], [8], [9], [11], [12], [17], [41]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Gesetze im Internet: § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung ↗
  2. Gesetze im Internet: § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung ↗
  3. Gesetze im Internet: § 92 VVG – Kündigung nach Versicherungsfall ↗
  4. Gesetze im Internet: § 5 Pflichtversicherungsgesetz – Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss ↗
  5. GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 13.10.2026, unverbindliche Musterbedingungen (PDF) ↗
  6. BaFin: Kfz-Versicherung – Verbraucherinformation mit Kündigungsmöglichkeiten ↗
  7. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Kfz-Versicherung 2026 vergleichen – bis 30. November wechseln (Stand 28.10.2026) ↗
  8. Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen – wann das klappt und wie Sie vorgehen (Stand 19.11.2025) ↗
  9. Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen und mehrere hundert Euro sparen (Stand 08.10.2025) ↗
  10. Verbraucherzentrale: Versicherung wegen Beitragserhöhung, Verkauf oder Umzug kündigen (Stand 02.03.2026) ↗
  11. Stiftung Warentest: Kfz-Versicherung – Worauf Sie bei der Autoversicherung achten sollten (19.03.2026) ↗
  12. Stiftung Warentest: Kfz-Versicherung im Vergleich, 157 Tarife von 66 Versicherern (13.10.2026; Detailergebnisse kostenpflichtig) ↗
  13. Stiftung Warentest: Bei manchen E-Autos zahlen Fahrer in der Vollkasko drauf (24.10.2026) ↗
  14. Stiftung Warentest: E-Auto-Kauf – Achten Sie nicht nur auf die Prämie (06.03.2026) ↗
  15. GDV: Kfz-Haftpflicht – Typklasse ändert sich für mehr als 12 Millionen Autofahrende (Medieninformation, 30.09.2026) ↗
  16. GDV: Typklassen kurz erklärt (30.09.2026) ↗
  17. Die Versicherer (GDV): Typklasse 2027 kostenlos abfragen (Stand 30.09.2026) ↗
  18. GDV: Deutschlandweit neue Regionalklassen für fast zehn Millionen Autofahrende (Medieninformation, 09.09.2026) ↗
  19. GDV: So setzt sich der Versicherungsbeitrag für einen Pkw zusammen (09.09.2026) ↗
  20. GDV: Autoreparaturen werden immer teurer – Kfz-Versicherer erwarten 2026 nur ein knappes Plus (29.10.2026) ↗
  21. ADAC: Für wen Autofahren 2027 teurer wird – neue Typklassen der Kfz-Versicherung (30.09.2026) ↗
  22. ADAC Magazin (ADAC SE): Kfz-Versicherung fürs Elektroauto – die wichtigsten Tipps (03.12.2024) ↗
  23. KBA: FZ 28 – Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen mit alternativem Antrieb, September 2026, Tabelle FZ 28.7 (Excel) ↗
  24. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Škoda Elroq ↗
  25. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Tesla Model Y ↗
  26. Die Versicherer (GDV): Typklassen für VW ID.3 ↗
  27. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Škoda Enyaq ↗
  28. Die Versicherer (GDV): Typklassen für VW ID.7 ↗
  29. Die Versicherer (GDV): Typklassen für VW ID.4 ↗
  30. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Mercedes-Benz CLA ↗
  31. Die Versicherer (GDV): Typklassen für BMW X1 (inkl. iX1) ↗
  32. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Audi A6 e-tron ↗
  33. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Tesla Model 3 ↗
  34. Die Versicherer (GDV): Typklassen für BYD Seal U ↗
  35. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Hyundai Ioniq 5 ↗
  36. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Kia EV3 ↗
  37. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Audi Q4 e-tron ↗
  38. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Renault 5 E-Tech Electric ↗
  39. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Cupra Born ↗
  40. Die Versicherer (GDV): Typklassen für Dacia Spring ↗
  41. Die Versicherer (GDV): Regionalklasse 2027 nach PLZ abfragen (Stand 09.09.2026) ↗

Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.

Rechne mit deinen eigenen Werten.

Kostenrechner öffnen