Kurz beantwortet: Was die Akku-Garantie zusagt und was nicht
In fast jeder E-Auto-Anzeige steht „acht Jahre Akku-Garantie“. Das stimmt meistens, sagt aber wenig. Von den zehn Herstellern, deren Garantieangaben für Deutschland oder Europa wir gelesen haben, nennen neun acht Jahre und MG sieben. Fast immer endet die Garantie früher, wenn eine Kilometergrenze erreicht ist: bei den meisten nach 160.000 Kilometern, bei MG nach 150.000, bei BYD nach 250.000 und bei Tesla je nach Modell nach bis zu 240.000. Herstellerangaben, Gesetzestexte und Prüfangebote: geprüft am 29. Oktober 2026.
Wichtiger als die Jahreszahl ist das Kleingedruckte. Neun der zehn Hersteller sichern zu, dass der Akku in dieser Zeit nicht unter 70 Prozent seiner Kapazität fällt; Hyundai nennt auf seiner Garantieseite keine Kapazitätsgrenze. Ob die Grenze unterschritten ist, misst in der Regel die Vertragswerkstatt nach der Methode des Herstellers, nicht deine Reichweitenanzeige. Und Kapazitätsverlust oberhalb der Grenze gilt als normal: CUPRA und Tesla schreiben ausdrücklich, dass er kein Garantiefall ist.
Besonders wichtig ist das für Gebrauchtkäufer. Bei Volkswagen, MG und Tesla geht die Garantie laut Bedingungen auf den nächsten Eigentümer über, bei Kia, sofern das Auto nach den Garantiebedingungen gewartet wurde. Die Laufzeit beginnt aber mit der Erstzulassung oder der ersten Auslieferung, nicht mit deinem Kauf. Die Herstellergarantie ersetzt außerdem nicht die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers; beide stehen nebeneinander.
- Laufzeit
- 8 Jahre bei 9 von 10 geprüften Herstellern, 7 Jahre bei MG
- Kilometergrenze
- Meist 160.000 km; MG 150.000 km, BYD 250.000 km, Tesla 160.000 bis 240.000 km je nach Modell
- Mindestkapazität
- 70 % bei 9 von 10; Hyundai auf der Garantieseite ohne Angabe; VW und CUPRA mit zusätzlicher Staffel
- Gesetzliche Gewährleistung
- 2 Jahre ab Ablieferung gegenüber dem Verkäufer (§ 438 BGB); bei Gebrauchtwagen vom Händler auf 1 Jahr verkürzbar (§ 476 BGB)
- Nicht abrufbar
- Audi, Mercedes-Benz, Volvo, Opel und Fiat: Herstellerseiten am 29. Oktober 2026 nicht abrufbar; Renault: keine Akku-Werte auf der Garantieseite; Škoda am 31. Oktober 2026 nachgetragen
Quellen: [10], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [22], [23], [25], [2], [5]
Gewährleistung und Garantie: zwei verschiedene Ansprüche
Die gesetzliche Gewährleistung, im Gesetz Mängelhaftung genannt, hast du gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Ist das Auto mangelhaft, kannst du nach § 437 BGB Nacherfüllung verlangen und, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche verjähren nach § 438 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung des Autos.
Kaufst du als Verbraucher bei einem Händler, gelten zusätzliche Schutzregeln für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB). Bei gebrauchten Autos darf der Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, aber nicht darunter, und nur, wenn er dich vor Vertragsschluss eigens darauf hinweist und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird (§ 476 Absatz 2 BGB). Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang, in der Regel der Übergabe, ein Mangel, wird vermutet, dass er schon damals vorlag, sofern das nicht mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist (§ 477 BGB). Beim Privatkauf gelten diese Schutzregeln nicht; auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss kann sich der Verkäufer laut § 444 BGB aber nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Die Akku-Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Herstellers, die nach § 443 BGB zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung gilt. Sichert er zu, dass der Akku für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, spricht das Gesetz von einer Haltbarkeitsgarantie; für sie wird vermutet, dass ein Sachmangel während der Laufzeit die Garantierechte begründet. Beim Verbrauchsgüterkauf muss die Garantieerklärung nach § 479 BGB verständlich sein, Garantiegeber, Verfahren, Dauer und räumlichen Geltungsbereich nennen und dir spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Lass dir diese Bedingungen aushändigen, statt dich auf eine Werbezeile zu verlassen.
Was zehn Hersteller für den Akku zusagen
Für zehn Marken haben wir die Garantiebedingungen, Garantieseiten, Preislisten oder Mitteilungen des Herstellers selbst gelesen. Die Tabelle gibt diese Herstellerangaben wieder; sie ist keine Bewertung und keine Rangfolge, denn Laufzeit, Messmethode und Bedingungen lassen sich nicht zu einer Note verrechnen. Maßgeblich bleiben die Bedingungen, die zu genau deinem Fahrzeug, Modelljahr und Auslieferungsdatum gehören.
Vier Punkte sind offen oder werden oft missverstanden. BYD nennt auf der deutschen Garantieseite 250.000 Kilometer, auf der deutschen Serviceseite in der Aufzählung aber noch 200.000; die BYD-Mitteilung vom 19. Januar 2026, veröffentlicht von BYD Italien für alle europäischen Kunden, nennt 250.000 Kilometer, auch für bereits ausgelieferte Autos. Die deutschen BMW-Zertifikate konnten wir nicht abrufen; wir stützen uns auf eine BMW-Group-Mitteilung vom 28. Mai 2025, nach der die Zusage seit 1. April 2025 weltweit für neue und gebrauchte Elektro-BMW gilt. Kia nennt acht Jahre ausdrücklich ab Modelljahr 2026; für ältere Modelljahre steht auf der Seite keine eigene Batterieangabe. Toyotas oft zitierte 1.000.000 Kilometer betreffen laut Toyota-Seite Defekte über die Anschlussgarantie Toyota Relax, nicht die 70-Prozent-Kapazitätszusage; diese lässt sich bis 250.000 Kilometer verlängern.
Škoda nennt auf seiner deutschen Garantieseite, abgerufen am 31. Oktober 2026, „eine 8-jährige Garantie (max. bis 160.000 km), für Hochvoltbatterien“; eine Mindestkapazität nennt die Seite nicht. Für Audi, Mercedes-Benz, Volvo, Opel und Fiat waren die Herstellerseiten am 29. Oktober 2026 für uns nicht abrufbar; Werte aus Händleranzeigen oder Fachartikeln übernehmen wir nicht. Renault nennt auf seiner deutschen Garantieseite keine Werte zur Antriebsbatterie. Ein fehlender Eintrag heißt nicht, dass es keine Akku-Garantie gibt: Frag den Händler nach den schriftlichen Bedingungen.
| Marke | Jahre/Kilometer | Mindestkapazität | Übertragbar/Bedingungen | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Volkswagen (ID., BEV) | 8 Jahre/160.000 km ab Übergabe an Erstkäufer oder Erstzulassung (früheres Datum) | 70 % des Netto-Energieinhalts bei Auslieferung; Reparatur auf mind. 78/74/70 % je nach Alter | übertragbar; alle Serviceintervallarbeiten, Software-Updates; V2X zählt bei bis 56 kWh netto (außer ID.3) als virtuelle Distanz | Neuwagengarantie-Bedingungen, Stand 01/2026 |
| CUPRA (Tavascan) | 8 Jahre/160.000 km | Staffel: 78 % bis 3 J./60.000 km, 74 % bis 5 J./100.000 km, 70 % bis 8 J./160.000 km | Übertragung nicht genannt; Ausschluss bei Nutzung entgegen Betriebsanleitung, insbesondere beim Laden | Preisliste Tavascan, Stand 1. Juli 2026 |
| Kia | 8 Jahre ab Erstzulassung/160.000 km ab Modelljahr 2026 | 70 % (EV und PHEV) | übertragbar, sofern nach Garantiebedingungen gewartet | kia.com/de, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Hyundai | 8 Jahre/160.000 km | auf der Garantieseite nicht angegeben | nicht angegeben; Verweis auf Garantie- und Serviceheft | hyundai.com/de, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Škoda | 8 Jahre/160.000 km für Hochvoltbatterien | auf der Garantieseite nicht angegeben | nicht angegeben | skoda-auto.de/service/garantie, abgerufen 31. Oktober 2026 |
| MG (Erstzulassung ab 1.1.2021) | 7 Jahre (84 Monate) ab Erstzulassung/150.000 km | 70 % der vom Hersteller angegebenen Kapazität | übertragbar; Wartung spätestens 28 Tage bzw. 1.500 km nach Plan; Prüfkosten ohne Garantiefall trägt der Kunde | Garantiebedingungen, veröffentlicht 1. April 2025 |
| Toyota (BEV) | Kapazität 8 Jahre/160.000 km ab Erstzulassung, Funktion 5 Jahre/100.000 km; erstes Jahr ohne km-Grenze | 70 % des ursprünglichen Werts; mit Toyota Relax jährlich verlängerbar bis 10 Jahre/250.000 km | Relax nur nach Inspektion beim Toyota-Partner mit bestandenem Batterietest; Übertragung nicht genannt | toyota.de, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| BYD (Blade-Batterie) | 8 Jahre/250.000 km (Serviceseite nennt noch 200.000 km) | 70 % State of Health laut BYD-Mitteilung | laut FAQ „in den meisten Fällen“ übertragbar; gilt auch für Bestandsfahrzeuge | byd.com/de, abgerufen 29. Oktober 2026; BYD-Mitteilung 19. Januar 2026 |
| BMW (BEV) | 8 Jahre/160.000 km | 70 % | gilt laut BMW für neue und gebrauchte BEV ab 1. April 2025; deutsche Bedingungen nicht abrufbar | BMW-Group-Mitteilung vom 28. Mai 2025 |
| Polestar | 8 Jahre/160.000 km | 70 % State of Health der ursprünglichen Kapazität | Übertragung der Akku-Garantie nicht ausdrücklich genannt | polestar.com/de, abgerufen 29. Oktober 2026 |
| Tesla (Model S, X, 3, Y) | 8 Jahre; 160.000 km (3/Y Standard), 192.000 km (3/Y Long Range, Performance), 240.000 km (S/X) | 70 %; Messverfahren im Ermessen von Tesla | kostenlos übertragbar; Leistungsänderungen durch Software-Updates ausgeschlossen | Beschränkte Neuwagengarantie Europa, in Kraft seit 8. Juli 2024 |
Quellen: [10], [12], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [20], [21], [22], [23], [24], [25], [31], [33]
Ausgangswert, Messung und Reparatur: was die 70 Prozent bedeuten
Am genauesten beschreibt Volkswagen, worauf sich die 70 Prozent beziehen. Maßstab ist der Netto-Batterieenergieinhalt, also der nutzbare Energieinhalt bei Auslieferung an den Erstkäufer; er steht laut VW in kWh in den Vertragsdokumenten der Bestellung. Der Servicepartner misst die nutzbare Kapazität in Amperestunden bei einem „qualifizierten Ladehub“ und multipliziert sie mit der Nennspannung. Der höhere Nennenergieinhalt aus manchen Datenblättern ist also nicht der Ausgangswert.
Andere Hersteller bleiben allgemeiner. MG bezieht die 70 Prozent auf die „vom Hersteller angegebene Kapazität“, Polestar und Toyota auf die ursprüngliche Kapazität, BYD auf den State of Health. Tesla schreibt, Messverfahren und Entscheidung über Reparatur oder Austausch lägen im alleinigen Ermessen von Tesla, und Reichweitenschätzungen seien kein verlässliches Maß. Der ADAC hält fest, dass Händler oder Hersteller über einen Garantiefall auf Basis ihrer eigenen Prüfmethode entscheiden.
Auch das Ergebnis einer Reparatur unterscheidet sich. Bei VW wird der Verlust so beseitigt, dass wieder mindestens 78 Prozent (bis 3 Jahre/60.000 km), 74 Prozent (bis 5 Jahre/100.000 km) oder 70 Prozent (bis 8 Jahre/160.000 km) erreicht werden; aufbereitete Komponenten sind erlaubt. Eigene Beispielrechnung für ein angenommenes Auto mit 77 kWh netto: Die Garantiegrenze liegt bei 77 × 0,70 = 53,9 kWh. Misst die Werkstatt nach vier Jahren und 90.000 Kilometern 69 Prozent, also 53,13 kWh, müssen danach mindestens 77 × 0,74 = 56,98 kWh erreicht sein. Tesla sagt eine Batterie zu, deren Zustand Alter und Laufleistung entspricht und die Mindestkapazität für die restliche Laufzeit erreicht; MG repariert den Verlustanteil unter 70 Prozent oder tauscht gegen eine neue oder wiederaufbereitete Batterie.
Bei CUPRA formuliert die Tavascan-Preisliste die Staffel anders, nämlich als Werte, die je nach Alter und Laufleistung „nicht zu unterschreiten“ sind. Unsere Lesart: Danach gälte in den ersten drei Jahren bereits 78 Prozent als Grenze, während VW 70 Prozent als Auslöser und die Staffel als Reparaturziel nennt. Die vollständigen CUPRA-Garantiebedingungen konnten wir nicht lesen; lass dir beim Kauf schriftlich bestätigen, welche Lesart gilt.
Wartung, Software, Laden, V2X: was die Garantie gefährden kann
Die meisten gelesenen Bedingungen knüpfen die Garantie oder ihre Übertragung an die vorgeschriebene Wartung. Bei VW besteht ein Anspruch nur, wenn alle Serviceintervallarbeiten nach Bordbuch oder Serviceanzeige durchgeführt wurden; sonst ist VW befreit, es sei denn, du weist nach, dass das Versäumnis den Garantiefall nicht verursacht hat. MG verlangt Wartungen spätestens 28 Tage oder 1.500 Kilometer nach Plan; eine freie Werkstatt lässt die Garantie nicht automatisch erlöschen, du brauchst dann aber eine aufgeschlüsselte Rechnung. Tesla schreibt keinen Service bei Tesla vor, verlangt aber ein vollständiges Serviceheft, das an Nachkäufer weitergegeben wird. Toyota verlängert die Kapazitätszusage über acht Jahre hinaus nur nach einer Inspektion beim Toyota-Partner mit bestandenem Batterietest.
Neu sind Software-Klauseln. In den VW-Bedingungen vom Januar 2026 ist eine Garantieleistung ausgeschlossen, wenn ein Mangel allein dadurch entstand, dass ein ordnungsgemäß bereitgestelltes Update nicht in angemessener Frist installiert wurde; in der Fassung vom September 2021 fehlt diese Klausel. Bei Tesla kann die Garantie erlöschen, wenn du Updates nach der Mitteilung nicht installierst. Zugleich schließt Tesla Veränderungen der Batterieleistung aus, die durch Updates entstehen, etwa solche zum Schutz der Batterie.
Beim Laden verweisen VW und CUPRA auf die Betriebsanleitung: Beruht ein Schaden darauf, dass deren Hinweise zu Laden und Ladezustand nicht befolgt wurden, ist er ausgeschlossen. Einen ausdrücklichen Ausschluss für häufiges Schnellladen haben wir in keinem der gelesenen Garantietexte gefunden; VW rät auf seiner Ratgeberseite aber, häufiges DC-Laden zu vermeiden, und empfiehlt für NMC-Akkus im Alltag höchstens 80 Prozent. Tesla schließt fahrlässiges Tiefentladen aus, wenn der leere Akku nicht innerhalb von zwei Wochen geladen wird. VW nennt außerdem Hochdruck- oder Dampfstrahler direkt auf der Batterie und das unsachgemäße Öffnen oder Ausbauen; MG und Tesla schließen Arbeiten am Akku oder sein Öffnen durch nicht autorisierte Betriebe aus.
Bidirektionales Laden regelt in den gelesenen Texten nur Volkswagen ausdrücklich. Bei Batterien bis einschließlich 56 kWh netto, ausgenommen das Modell ID.3, rechnet VW die abgegebene Energie in eine „virtuelle Distanz“ um und zählt sie zur Laufleistung; maßgeblich ist der höchste Verbrauch unter zertifizierten, ungünstigsten Prüfbedingungen oder ein höherer Herstellerwert. VWs Beispiel: 20 kWh bei 20 kWh je 100 Kilometer ergeben 100 Kilometer. Eigene Rechnung mit diesem Wert: Gibt das Auto jährlich 1.000 kWh ans Haus ab, kommen 5.000 virtuelle Kilometer pro Jahr dazu. Die VW-Infoseite schreibt abweichend „kleiner 56 kWh“ und nennt als Ausnahme den ID.3 Neo; mehr dazu im ev.guru-Ratgeber „Bidirektionales Laden 2026: Was V2H, V2G und V2L in Deutschland wirklich bringen“.
So läuft ein Garantiefall und was du bei Streit tun kannst
Erster Ansprechpartner ist eine autorisierte Werkstatt der Marke. VW-Garantieansprüche lassen sich nur bei autorisierten Servicepartnern im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich geltend machen, MG-Ansprüche nur bei einer autorisierten Vertragswerkstatt; bei Tesla bringst du das Auto zu einem Service Center in deiner Garantieregion und nennst FIN, Kilometerstand und Fehlerbeschreibung. Melde einen Verdacht zügig: VW und MG verlangen, Mängel unverzüglich anzuzeigen, MG schließt sonst Ansprüche für darauf beruhende Folgeschäden aus.
Kläre vorher die Kosten. MG trägt die Untersuchung, außer sie ergibt keinen Mangel oder keinen Garantiefall; dann zahlst du sie samt Aus- und Einbau. Die anderen gelesenen Bedingungen sagen dazu nichts, frag deshalb vor dem Auftrag. Ein unabhängiger Batterietest kann laut ADAC helfen einzuschätzen, ob sich der Gang zum Händler lohnt; über den Garantiefall entscheidet aber der Hersteller nach seiner Methode. Verlange das Messprotokoll mit Datum, Kilometerstand, Messwert und Ausgangswert schriftlich.
Lehnt der Hersteller ab, prüfe, ob gegenüber dem Verkäufer noch die gesetzliche Gewährleistung läuft. Für Streit mit Kfz-Innungsbetrieben um Werkstattleistungen oder einen Gebrauchtwagenkauf gibt es die kostenlosen Kfz-Schiedsstellen; den Verkauf von Neuwagen nehmen sie ausdrücklich aus. Greift keine Branchenschlichtung, bleibt die Universalschlichtungsstelle des Bundes, die derzeit bis zu vier Monate Wartezeit nennt. Achte auf die Verjährung: Ein Schlichtungsantrag hemmt sie nach § 204 Absatz 1 Nummer 4 BGB nur bei staatlichen oder staatlich anerkannten Stellen oder wenn die Gegenseite dem Verfahren zustimmt. Im Zweifel hol dir rechtlichen Rat.
Gebrauchtkauf: was übergeht und wie du den Akku vorher prüfst
Ob die Garantie mitkommt, steht in den Bedingungen. VW stimmt der Übernahme durch den Neuerwerber zu, der die Rechte in dem Umfang geltend machen kann, in dem sie bei der Übernahme bestehen; MG und Tesla formulieren den Übergang ähnlich, Tesla ausdrücklich kostenlos. Kia nennt die Übertragung nur, wenn nach Garantiebedingungen gewartet wurde, BYD „in den meisten Fällen“, und BMW wendet seine Zusage laut Mitteilung auch auf gebrauchte Elektroautos an. Für Hyundai, Toyota, Polestar und CUPRA haben wir in den gelesenen Quellen keine Aussage zur Übertragung der Akku-Garantie gefunden.
Gezählt wird ab einem festen Datum: bei Kia, MG und Toyota ab Erstzulassung, bei VW ab Übergabe an den Erstkäufer oder Erstzulassung, je nachdem, was früher war, bei Tesla ab dem Tag nach der Auslieferung oder der ersten Inbetriebnahme, etwa als Vorführwagen. Eigene Beispielrechnung für eine Garantie über 8 Jahre oder 160.000 Kilometer: Erstzulassung 15. März 2022, Kauf am 29. Oktober 2026 mit 95.000 Kilometern, danach 15.000 Kilometer im Jahr. Bis 15. März 2030 vergehen rund 3,4 Jahre; das ergibt rund 51.000 weitere Kilometer und einen Stand von rund 146.000. Die Garantie endet hier also durch Zeitablauf, bevor 160.000 Kilometer erreicht sind.
Lass dir die Bedingungen in der Fassung geben, die bei der Erstauslieferung galt. Bei VW unterscheiden sich die Fassungen vom September 2021 und Januar 2026 etwa bei Software-Updates und virtueller Distanz, während Laufzeit und Staffel gleich blieben. Für die Garantie zählt am Ende die Messung beim Markenbetrieb nach Herstellermethode; ob und zu welchem Preis Betriebe sie für Kaufinteressenten anbieten, nennen die gelesenen Bedingungen nicht. Als unabhängige Alternative beschreibt der ADAC den Aviloo-Test: voll laden, innerhalb von sieben Tagen ohne Zwischenladen unter zehn Prozent fahren, nach zwei Tagen kommt ein Zertifikat mit der entnehmbaren Energie im Vergleich zum Neuzustand. Wie schnell Akkus in Dauertests, Flottendaten und Laborstudien tatsächlich altern, zeigt „Wie lange hält der Akku im Elektroauto? Alterung, Messdaten und was du selbst tun kannst“.
Wie du Besichtigung, Ladetests und Unterlagen insgesamt angehst und was bei OBD-Tests mit deinen Daten passiert, erklärt der ev.guru-Ratgeber „Gebrauchtes E-Auto kaufen: Akku, Laden und Unterlagen systematisch prüfen“. Für die dort erfassten Modelle kannst du im Fahrzeugkatalog von ev.guru Variante und Batterieangaben nachschlagen. Den für die Garantie maßgeblichen Ausgangswert lässt du dir trotzdem für genau dieses Auto vom Hersteller oder aus den Bestellunterlagen bestätigen.
Quellen: [10], [11], [17], [25], [15], [19], [22], [18], [26]
Was das EU-Recht ändert: Euro 7 und Zugang zu Batteriedaten
Unabhängig von Herstellergarantien schreibt die Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257 erstmals eine Mindesthaltbarkeit für Antriebsbatterien vor. Für Pkw mit reinem Elektroantrieb gelten 80 Prozent Batterieenergie bis fünf Jahre oder 100.000 Kilometer und 72 Prozent danach bis acht Jahre oder 160.000 Kilometer. Neue Fahrzeugtypen erhalten ab 29. November 2026 ohne Einhaltung keine Typgenehmigung mehr; ab 29. November 2027 dürfen nicht konforme Neuwagen nicht mehr zugelassen werden.
Unsere Einordnung: Das ist eine Zulassungsvorschrift, die der Hersteller gegenüber der Behörde erfüllen muss, kein Anspruch, den du in der Werkstatt geltend machst. Für Autos, die heute auf dem Gebrauchtmarkt stehen, gilt sie noch nicht. Die Verordnung verlangt aber, dass Daten zur Dauerhaltbarkeit der Batterie über die OBD-Schnittstelle übertragen werden können, und die Kommission soll bis Ende 2027 berichten, ob Anforderungen für zehn Jahre oder 200.000 Kilometer angemessen sind.
Schon seit 18. August 2024 müssen die Batteriemanagementsysteme von E-Auto-Batterien laut EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 aktuelle Daten zur Bestimmung des Alterungszustands enthalten; für Fahrzeugbatterien nennt der Anhang den zertifizierten Energiezustand (SOCE). Wer die Batterie rechtmäßig erworben hat, oder ein Dritter in seinem Auftrag, bekommt Lesezugriff auf diese Daten, unter anderem, um Restwert und Restlebensdauer zu bewerten. Wie Hersteller diesen Zugriff praktisch umsetzen, konnten wir nicht prüfen; frag beim Gebrauchtkauf danach.
Checkliste vor dem Kauf eines gebrauchten E-Autos
Eine Akku-Garantie ist beim Gebrauchtkauf nur so viel wert wie die Unterlagen, die du dazu bekommst. Geh die folgenden Punkte vor der Unterschrift durch und lass dir zugesagte Eigenschaften schriftlich in den Kaufvertrag aufnehmen. Verweigert ein Verkäufer Unterlagen oder eine Messung, beweist das keinen Defekt, ist aber ein Grund, nicht unter Zeitdruck zu kaufen.
Dieser Ratgeber gibt Herstellerangaben und Gesetzestexte wieder; er ist keine Rechtsberatung, und wir haben keinen Akku selbst gemessen oder getestet. Als nächsten Schritt schlägst du im Fahrzeugkatalog von ev.guru die Variante deines Wunschautos nach und planst mit dem Gebrauchtwagen-Ratgeber die Besichtigung.
- Daten notieren: Erstzulassung laut Zulassungsbescheinigung, Auslieferungsdatum und Kilometerstand; daraus Restlaufzeit und Restkilometer der Akku-Garantie ausrechnen.
- Bedingungen anfordern: Garantieerklärung in der Fassung des Auslieferungsdatums, mit Aussage zur Übertragung auf Nachbesitzer.
- Ausgangswert klären: nutzbare Kapazität (netto) dieser Batterievariante laut Bestellunterlagen oder Hersteller, nicht den Bruttowert aus einem Datenblatt.
- Wartung belegen: lückenloses digitales oder gedrucktes Serviceheft, bei freien Werkstätten aufgeschlüsselte Rechnungen; Fristen wie bei MG (28 Tage bzw. 1.500 km) prüfen.
- Software und Rückrufe: installierte Updates und erledigte Rückrufe per FIN vom Markenbetrieb bestätigen lassen.
- Akkuzustand messen: Messung beim Markenbetrieb oder unabhängiger Test mit Datum, Kilometerstand, Methode und Bezug zum Neuzustand.
- Bei VW mit bis zu 56 kWh netto: Gesamtstrecke inklusive virtueller Distanz in den Serviceeinstellungen ablesen und fotografieren.
- Vorgeschichte abfragen: frühere Batteriereparaturen, Unfall-, Wasser- oder Brandschäden und Arbeiten am Akku durch Dritte schriftlich festhalten.
- Kaufvertrag prüfen: Gewährleistung beim Händler mindestens ein Jahr, eine Verkürzung nur mit gesondertem Hinweis; zugesicherte Akku-Eigenschaften schriftlich aufnehmen.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz: § 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 443 BGB – Garantie ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 474 BGB – Verbrauchsgüterkauf ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 476 BGB – Abweichende Vereinbarungen ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 477 BGB – Beweislastumkehr ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 479 BGB – Sonderbestimmungen für Garantien ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 444 BGB – Haftungsausschluss ↗
- Bundesministerium der Justiz: § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung ↗
- Volkswagen AG: Neuwagengarantie-Bedingungen im Markt Deutschland, Stand 01/2026, inkl. Hochvoltbatterie (PDF) ↗
- Volkswagen AG: Neuwagengarantie-Bedingungen im Markt Deutschland, Stand 09/2021 (PDF) ↗
- Volkswagen Deutschland: Garantien ↗
- Volkswagen Deutschland: Batteriegarantie und Lebensdauer (veröffentlicht 11. März 2026) ↗
- CUPRA Deutschland: Preisliste CUPRA Tavascan, Stand 1. Juli 2026 (PDF) ↗
- Kia Deutschland: 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie und Hochvoltbatterie (FAQ) ↗
- Hyundai Deutschland: Garantien ↗
- SAIC Motor Europe: MG Garantieerklärung für alle MG-Modelle mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021, veröffentlicht 1. April 2025 (PDF) ↗
- Toyota Deutschland: Batterie-Garantie ↗
- BYD Deutschland: Garantiebedingungen und Wartung ↗
- BYD Deutschland: Service, Wartung und Garantie ↗
- BYD Italia: BYD estende la garanzia della Blade Battery a 8 anni o 250.000 km (19. Januar 2026) ↗
- BMW Group PressClub: Produktneuheiten BMW Sommer 2025, Hochvoltbatterie-Garantie (28. Mai 2025) ↗
- Polestar Deutschland: Garantie – FAQ ↗
- Polestar Deutschland: Angebote mit Garantiehinweisen ↗
- Tesla: Beschränkte Neuwagengarantie Europa, Model S, X, 3, Y, Datum des Inkrafttretens 8. Juli 2024 (PDF) ↗
- ADAC: Batteriecheck für Elektroautos (8. Oktober 2026) ↗
- Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, Artikel 14 und Anhang VII (ABl. L 191 vom 28. Juli 2023) ↗
- Verordnung (EU) 2024/1257 (Euro 7), Artikel 6, 10, 18 und Anhang II (ABl. L vom 8. Mai 2024) ↗
- Kfz-Schiedsstellen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes ↗
- Universalschlichtungsstelle des Bundes ↗
- Renault Deutschland: Garantien und Reparaturkostenversicherung ↗
- Volkswagen Deutschland: Bidirektionales Laden – Garantie und virtuelle Distanz ↗
- Škoda Auto Deutschland: Škoda Garantien – Überblick (abgerufen 31. Oktober 2026) ↗
Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.



