Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wann dein Auto lädt

Ein dynamischer Stromtarif kann sich für dein E-Auto lohnen, wenn drei Dinge zusammenkommen. Du brauchst ein intelligentes Messsystem, das deinen Verbrauch viertelstundengenau erfasst. Dein Auto oder deine Wallbox muss einen Ladeplan beherrschen. Und das Auto muss in den günstigen Stunden angesteckt sein. In unserer Auswertung der Börsenpreise für September und Oktober 2026 lagen diese Stunden vor allem mittags, nicht nachts. Kannst du nur zwischen 18 und 22 Uhr laden, liegst du in diesen Daten mitten in der abendlichen Preisspitze.

Wenig bringt der Tarif, wenn du überwiegend unterwegs oder beim Arbeitgeber lädst oder zuhause nur kleine Mengen nachlädst. Dasselbe gilt, solange noch kein Smart Meter verbaut ist. Ohne viertelstundengenaue Messung rechnen Anbieter wie Tibber und Ostrom laut ihren Bedingungen nach einem Standardlastprofil ab. Wann du tatsächlich lädst, spielt für deinen Preis dann keine Rolle. Die Alternativen sind ein Festpreistarif, ein Festpreis mit Ladebonus oder Abwarten bis zum Zählereinbau.

Dieser Ratgeber gilt für Deutschland. Gesetzestexte, Netzbetreiber-Preisblätter, Anbieterseiten und die SMARD-Daten der Bundesnetzagentur haben wir am 28. Oktober 2026 geprüft. Wir trennen Gesetz, Angaben von Netzbetreibern und Stromanbietern sowie unsere eigene Rechnung. Einen Tarif haben wir nicht selbst getestet, und eine Rangliste der Anbieter gibt es hier nicht.

Quellen: [1], [3], [14]

Was ein dynamischer Tarif ist – und was das Gesetz vorschreibt

Bei einem dynamischen Stromtarif folgt der Arbeitspreis dem Großhandelspreis an der Strombörse. § 3 Nr. 95 EnWG beschreibt ihn als Vertrag, in dem Preisschwankungen auf den Spotmärkten einschließlich Day-Ahead- und Intraday-Markt widergespiegelt werden. Die Intervalle müssen mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen. Laut SMARD wurde die Day-Ahead-Auktion zum 1. Oktober 2025 von stündlichen auf viertelstündliche Produkte umgestellt.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen nach § 41a Abs. 2 EnWG alle Stromlieferanten einen solchen Tarif anbieten. Die Pflicht gilt gegenüber Kundinnen und Kunden mit intelligentem Messsystem. Vorher betraf sie nur Lieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern. Vor Vertragsschluss müssen Lieferanten über Kosten, Vorteile, Nachteile und Risiken informieren. Außerdem müssen sie eine knappe Vertragszusammenfassung mit den Preisbestandteilen übergeben (§ 41a Abs. 6 und 7).

Lieferanten mit mehr als 200.000 Kunden müssen zusätzlich einen Festpreisvertrag mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit anbieten; reine Dynamik-Anbieter sind davon ausgenommen. Die Bundesnetzagentur fasst die Voraussetzung so zusammen: Für einen dynamischen Tarif „benötigen Sie ein intelligentes Messsystem“. Einige Anbieter verkaufen trotzdem Varianten ohne Smart Meter. Was das für dich bedeutet, steht im Abschnitt zum Zähler.

Quellen: [1], [2], [3], [15]

Nur der Börsenanteil schwankt: Woraus dein Strompreis besteht

Der Börsenpreis ist nur ein Teil deiner Rechnung. Laut BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026 kostet Haushaltsstrom 2026 bisher durchschnittlich 37,3 ct/kWh. Der Verband rechnet mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, anteiligem Grundpreis und Neukundentarifen. Auf Strombeschaffung und Vertrieb entfallen 15,41 ct/kWh, auf Netzentgelte 9,24 ct/kWh und auf Steuern, Abgaben und Umlagen 12,6 ct/kWh.

Bei einem dynamischen Tarif bewegen sich nur der Börsenanteil und die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Der Börsenanteil steckt beim BDEW im Block Beschaffung und Vertrieb, der dort nicht weiter aufgeteilt ist. Netzentgelte sind je Kilowattstunde fest, außer du nutzt für die Wallbox das zeitvariable Netzentgelt nach § 14a Modul 3. Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen bleiben gleich, ob du um 13 oder um 19 Uhr lädst. Tibber gibt an, der Marktpreis mache „ca. 40 % des Gesamtpreises“ aus; das ist eine Anbieterangabe.

Für deine Rechnung heißt das: Ein Preisunterschied an der Börse kommt bei dir zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Netzentgelte, Abgaben und Anbietergebühren zahlst du zu jeder Uhrzeit. Deshalb vergleichen wir weiter unten keine absoluten Börsenpreise mit deinem Haushaltstarif. Wir vergleichen die Preisunterschiede zwischen Tageszeiten.

Durchschnittlicher Haushaltsstrompreis 2026 laut BDEW-Strompreisanalyse (Oktober 2026, Datenstand 10/2026): 3.500 kWh/Jahr, Grundpreis anteilig, Neukundentarife
Bestandteilct/kWhAnteil
Strombeschaffung und Vertrieb15,4141,4 %
Netzentgelte9,2424,8 %
Steuern, Abgaben und Umlagen12,633,8 %
davon Mehrwertsteuer5,95–
davon Stromsteuer2,050–
davon Konzessionsabgabe1,666–
davon Aufschlag für besondere Netznutzung1,559–
davon Offshore-Netzumlage0,941–
davon KWKG-Umlage0,446–
Durchschnittspreis gesamt37,3100 %

Quellen: [17], [21]

Ohne Smart Meter kein Spareffekt: Pflicht, Kosten, Einbau auf Wunsch

Damit der Lieferant weiß, wann du geladen hast, braucht er Viertelstundenwerte. Die liefert ein intelligentes Messsystem (iMSys), also ein digitaler Zähler mit Smart-Meter-Gateway. Nach § 29 MsbG ist es Pflicht bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, gemessen am Durchschnitt der letzten drei Jahre. Pflicht ist es auch bei einer § 14a-Vereinbarung, etwa für eine neue Wallbox; dann kommt eine Steuerungseinrichtung hinzu. Bei Anlagen über 7 kW installierter Leistung gilt die Pflicht, soweit es die gesetzlichen Ausbauziele erfordern. Alle anderen Haushalte sind optionale Einbaufälle.

Pflicht heißt nicht, dass das Gerät schon hängt. Von den Pflichtfällen bis 100.000 kWh und den § 14a-Fällen mussten bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent ausgestattet sein, 90 Prozent erst bis Ende 2032. Zum 30. Juni 2026 waren laut Bundesnetzagentur an 3.172.579 von 54.135.202 Messlokationen intelligente Messsysteme verbaut, 5,9 Prozent. Seit März 2026 hat die Bundesnetzagentur gegen 434 Unternehmen, die die 20-Prozent-Quote verfehlt haben, Aufsichtsverfahren eingeleitet; 150 davon waren laut ihrer Mitteilung vom 21. September 2026 wieder eingestellt, etwa weil die Quote inzwischen erreicht war.

Für Einbau und Betrieb gelten jährliche Preisobergrenzen nach § 30 MsbG, die laut Bundesnetzagentur der grundzuständige Messstellenbetreiber einhalten muss. Seit dem 1. Januar 2025 kannst du den Einbau auch selbst verlangen. Er muss dann innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung erfolgen, und auch dein Stromlieferant darf ihn für dich beauftragen. Angemessen sind laut § 35 MsbG einmalig höchstens 100 Euro, bei optionalen Einbaufällen zusätzlich höchstens 30 Euro im Jahr. Netze BW berechnet für 2026 genau diese Beträge. Höhere Kosten sind laut Bundesnetzagentur möglich, müssen aber gesondert begründet werden.

Offen ist, ob die vier Monate bei dir eingehalten werden. Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf einen Wunscheinbau vorübergehend zurückstellen, „soweit und solange hierdurch die Erfüllung der Ausstattungsverpflichtungen nach § 45 nicht gefährdet ist“ (§ 34 Abs. 2 MsbG). Die Zurückstellung muss er in Textform begründen und dir dazu einen genauen, verbindlichen Zeitplan nennen. Octopus nennt für die Installation „i.d.R. innerhalb von 3 Monaten“ und danach zwei bis drei Monate Konfiguration, zusammen also mehr als vier Monate. Beauftragst du einen Drittanbieter, lass dir dessen Preise nennen; die Bundesnetzagentur rät, auf ein gültiges BSI-Zertifikat zu achten. Ob die Behörde per Festlegung abweichende Obergrenzen gesetzt hat, haben wir nicht geprüft; genannt sind die Gesetzeswerte.

Ohne iMSys bieten manche Anbieter trotzdem dynamische Varianten an. Rabot rechnet dann nach eigener Angabe über regelmäßig per App gemeldete Zählerstände ab, Ostrom bietet den Übergangstarif SimplyDynamicMonthly mit Standardlastprofil an. Tibber ordnet die Preise laut AGB ohne viertelstundengenaue Messung ebenfalls dem Standardlastprofil zu. Rabot wirbt, man profitiere auch ohne Smart Meter vom kurzfristigen Einkauf; das betrifft das allgemeine Preisniveau. Das Verschieben deiner Ladung bringt in all diesen Fällen keinen Preisvorteil.

Jährliche Preisobergrenzen brutto für intelligente Messsysteme beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (§ 30 MsbG, Stand: zuletzt geändert 18.12.2025); bei mehreren Fallgruppen gilt die höchste. Zum Vergleich: moderne Messeinrichtung ohne Gateway höchstens 25 €/Jahr
FallDu zahlst höchstensNetzbetreiber höchstensGesamt höchstens
Optionaler Einbau (bis 6.000 kWh, Anlage bis 7 kW)30 €30 €60 €
Über 6.000 bis 10.000 kWh40 €80 €120 €
§ 14a-Verbrauchseinrichtung, über 10.000 bis 20.000 kWh oder Anlage über 7 bis 15 kW50 €80 €130 €
Zusätzlich Steuerungseinrichtung (§ 14a-Fall)50 € (Anschlussnehmer)50 €100 €

Quellen: [3], [4], [5], [6], [20], [22], [26], [28], [32]

§ 14a für die Wallbox: drei Module, nur eines ist zeitvariabel

Private Ladepunkte gehören nach § 14a EnWG zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Laut Bundesnetzagentur gilt das für Geräte mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber sie vorübergehend auf bis zu 4,2 kW dimmen; dafür sinkt dein Netzentgelt. Wählst du kein Modul, gilt Modul 1.

Modul 1 ist laut Festlegung der Bundesnetzagentur eine Pauschale von 80 Euro brutto im Jahr. Dazu kommt eine netzbetreiberindividuelle Stabilitätsprämie, ein separater Zähler ist nicht nötig. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts für die Wallbox auf 40 Prozent und braucht einen separaten Zählpunkt. Modul 3 gibt es nur zusätzlich zu Modul 1 und muss seit dem 1. April 2025 abgerechnet werden. Es hat drei Stufen: Hochlast, Standard und Niedriglast, wobei Niedriglast 10 bis 40 Prozent des Standardpreises kostet. Die Zeitfenster gelten im ganzen Netzgebiet und setzen laut den Preisblättern ein iMSys voraus.

Interessant wird Modul 3 zusammen mit einem dynamischen Tarif, denn dann schwanken Energiepreis und Netzentgelt gleichzeitig. Bei Netze BW kostet das Netzentgelt 2026 von 10 bis 14 Uhr 3,61 ct/kWh, von 17 bis 22 Uhr 13,16 ct/kWh. Diese 9,55 ct/kWh brutto kommen zur Börsenspanne zwischen Mittag und Abend hinzu. In Berlin ist dagegen die Nacht von 22:15 bis 6:30 Uhr am günstigsten. Bei Netze ODR ist die Nacht von April bis September sogar Hochlastzeit, mittags von 11 bis 17 Uhr gilt Niedriglast. Die Faustregel, mit Modul 3 sei nachts laden immer billig, stimmt also nicht überall.

Für 2027 haben zwei der drei Netzbetreiber vorläufige Preise veröffentlicht; bis zum Jahresende können sie sich noch ändern. Netze BW (Stand 26. Oktober 2026) senkt die Werte: Modul 1 bringt 143,99 Euro, Modul 2 und die Niedriglast von 10 bis 14 Uhr kosten 3,42 ct/kWh, die Hochlast von 17 bis 22 Uhr 12,46 ct/kWh, der Standardpreis 8,53 ct/kWh. Netze BW nennt nur Nettopreise, die Bruttowerte haben wir mit 19 Prozent Umsatzsteuer umgerechnet. Stromnetz Berlin (Stand 14. Oktober 2026) erhöht dagegen: Modul 1 bringt 153,01 Euro, Modul 2 kostet 3,89 ct/kWh, die Niedriglast gilt künftig von 22 bis 6 Uhr für 3,40 ct/kWh, die Hochlast von 17:15 bis 20:15 Uhr für 18,31 ct/kWh, der Standardpreis steigt auf 9,73 ct/kWh, jeweils brutto. Die Spanne zwischen Hoch- und Niedriglast schrumpft bei Netze BW von 9,55 auf 9,04 ct/kWh und wächst in Berlin von 13,48 auf 14,91 ct/kWh (eigene Rechnung). Für Netze ODR haben wir noch kein vorläufiges Preisblatt 2027 gefunden.

Die Tabelle zeigt nur Beispiele, die im jeweiligen Netzgebiet gelten. Die Preisblätter von Westnetz, Bayernwerk Netz und E.DIS konnten wir nicht abrufen. Bei Stromnetz Berlin nennt das Preisblatt keine Quartalsbegrenzung; dass die Zeiten ganzjährig gelten, ist damit nicht ausdrücklich bestätigt.

Lieferanten müssen die Netzentgeltreduzierung laut Bundesnetzagentur nicht an dich weiterreichen. Frag deshalb ausdrücklich, ob dein Tarif Modul 3 zeitvariabel abrechnet. Im Mai 2026 stellte die Behörde fest, dass Unternehmen „insbesondere das zeitvariable Netzentgelt nicht oder nur unzureichend umsetzen“. Zwei Netzbetreibern drohte sie Zwangsgelder an, Frist 30. September 2026. In der Übersicht der zuständigen Beschlusskammer mit Stand 13. Oktober 2026 sind inzwischen vier Netzbetreibern Zwangsgelder angedroht; festgesetzt war noch keines.

Beispiele aus Netzentgelt-Preisblättern 2026 und vorläufigen Preisblättern 2027, brutto inkl. 19 % USt (Netze BW 2027 eigene Umrechnung aus Nettopreisen); netzbetreiberspezifisch, nicht übertragbar. Standardpreis 2026: Netze BW 9,01, Stromnetz Berlin 8,88, Netze ODR 6,99 ct/kWh; 2027 vorläufig: Netze BW 8,53, Stromnetz Berlin 9,73 ct/kWh. Stand: Netze BW 12.12.2025 und 26.10.2026, Stromnetz Berlin 22.05.2026 und 14.10.2026, Netze ODR 17.12.2025
Netzbetreiber (Beispiel)Modul 1: PauschaleModul 2: ArbeitspreisModul 3: NiedriglastModul 3: Hochlast
Netze BW 2026147,56 €/Jahr3,61 ct/kWh10–14 Uhr: 3,61 ct/kWh17–22 Uhr: 13,16 ct/kWh
Stromnetz Berlin 2026146,58 €/Jahr3,55 ct/kWh22:15–6:30 Uhr: 3,11 ct/kWh17:15–20:15 Uhr: 16,59 ct/kWh
Netze ODR 2026132,39 €/Jahr2,80 ct/kWhnur 1.4.–30.9., 11–17 Uhr: 2,80 ct/kWhnur 1.4.–30.9., 0–5 und 22–24 Uhr: 12,11 ct/kWh
Netze BW 2027 (vorläufig)143,99 €/Jahr3,42 ct/kWh10–14 Uhr: 3,42 ct/kWh17–22 Uhr: 12,46 ct/kWh
Stromnetz Berlin 2027 (vorläufig)153,01 €/Jahr3,89 ct/kWh22–6 Uhr: 3,40 ct/kWh17:15–20:15 Uhr: 18,31 ct/kWh

Quellen: [7], [8], [9], [10], [11], [12], [13], [36], [37], [38]

Das Stundenprofil: mittags günstig, abends teuer

Für die günstigen Stunden haben wir die Day-Ahead-Großhandelspreise für Deutschland/Luxemburg ausgewertet. Sie stammen von SMARD, der Strommarktplattform der Bundesnetzagentur (Datenquelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de, Lizenz CC BY 4.0). Grundlage sind alle Viertelstundenwerte vom 1. bis 30. September 2026 (2.880 Werte) und vom 1. bis 27. Oktober 2026 (2.596 Werte), jeweils ohne Lücken. Für jede Uhrzeit haben wir den Mittelwert aller Viertelstunden gebildet, die in dieser Stunde nach deutscher Zeit beginnen. Am 25. Oktober, dem Tag der Zeitumstellung, zählt die Stunde ab 2 Uhr doppelt.

Am günstigsten war im Mittel die Stunde ab 13 Uhr: 41,79 €/MWh im September und 93,84 €/MWh im Oktober. Am teuersten war jeweils die Stunde ab 19 Uhr mit 259,47 und 229,78 €/MWh. Umgerechnet sind das 4,18 bis 25,95 ct/kWh im September und 9,38 bis 22,98 ct/kWh im Oktober, netto.

Der günstigste Vierstundenblock lag im September von 12 bis 16 Uhr (51,98 €/MWh), im Oktober von 11 bis 15 Uhr (104,25 €/MWh). Die Nacht von 1 bis 5 Uhr kam im September auf 141,29 €/MWh, kaum unter dem Monatsmittel von 144,82. Im Oktober waren es 130,32 €/MWh bei einem Monatsmittel von 154,22.

Das sind Großhandelspreise, nicht dein Endpreis; Netzentgelte, Steuern, Umlagen und Anbieterentgelte kommen hinzu. Für dich zählt der Abstand zwischen den Stunden, denn nur er lässt sich durch Verschieben nutzen. Das Muster zeigt sich auch an einzelnen Tagen. Im September begann der günstigste Vierstundenblock an allen 30 Tagen um 11, 12 oder 13 Uhr, im Oktober an 22 von 27 Tagen zwischen 10 und 12 Uhr. Der Mittagsblock war im September an allen Tagen und im Oktober an 24 von 27 Tagen günstiger als die Nacht.

Das Preisniveau im September und Oktober 2026 war nicht typisch. Die Monatsmittel stiegen von 78,52 €/MWh im April auf 144,82 €/MWh im September, und der BDEW nennt einen Anstieg der Großhandelspreise infolge des Iran-Kriegs. Im Winter erwarten wir ein schwächeres Mittagstal, weil weniger Solarstrom ins Netz kommt. November bis Februar haben wir aber nicht ausgewertet. Übertragbar ist das Muster, nicht die absolute Höhe.

Liniendiagramm: Der Großhandelspreis fällt im September um 13 Uhr auf 41,79 Euro je Megawattstunde und steigt um 19 Uhr auf 259,47 Euro; im Oktober reicht er von 93,84 Euro um 13 Uhr bis 229,78 Euro um 19 Uhr.

Durchschnittlicher Day-Ahead-Großhandelspreis je Uhrzeit für September und 1.–27. Oktober 2026; eigene Auswertung von SMARD-Daten. Nur Energieanteil, ohne Netzentgelte, Umlagen und Steuern. ev.guru · Daten: Bundesnetzagentur | SMARD.de · Datenlizenz CC BY 4.0

Quellen: [14], [15], [16], [17]

Eigene Rechnung: 150 kWh im Monat vom Abend in günstige Stunden

Unser Rechenbeispiel geht von 150 kWh im Monat aus, die du zuhause lädst. Bei angenommenen 20 kWh je 100 km inklusive Ladeverlusten sind das rund 750 Kilometer. Ohne Planung liefe die Ladung im Abendblock von 18 bis 22 Uhr, also in den Stunden ab 18, 19, 20 und 21 Uhr. Mit Ladeplan verschiebst du sie in den Mittagsblock von 12 bis 16 Uhr oder in die Nacht von 1 bis 5 Uhr. Dabei nehmen wir an, dass sich die Energie gleichmäßig über den Block verteilt, der Börsenpreis voll weitergegeben wird und kein Modul 3 gilt.

Im September lag der Abendblock bei 226,75 €/MWh, der Mittagsblock bei 51,98 €/MWh. Die Spanne von 174,77 €/MWh entspricht 17,48 ct/kWh netto oder 20,80 ct/kWh mit 19 Prozent Mehrwertsteuer. Mal 150 kWh ergibt das 31,20 Euro im Monat. Im Oktober standen 207,42 gegen 105,02 €/MWh, also 12,19 ct/kWh brutto und 18,28 Euro. Für beide Monate nehmen wir 12 bis 16 Uhr; im Oktober war 11 bis 15 Uhr mit 104,25 €/MWh minimal günstiger. Verschiebst du stattdessen in die Nacht, bleiben 15,25 Euro im September und 13,76 Euro im Oktober.

Dem stehen Fixkosten gegenüber. Für das Anbieterentgelt setzen wir 5,99 Euro im Monat an, den höchsten bestätigten Wert in der Übersicht unten. Für einen optionalen Smart-Meter-Einbau auf Wunsch nehmen wir die gesetzlichen Höchstbeträge: 30 Euro Preisobergrenze plus 30 Euro Zusatzentgelt im Jahr, also 5,00 Euro im Monat. Zusammen sind das 10,99 Euro im Monat, dazu einmalig bis zu 100 Euro.

Die Schwelle ist Fixkosten geteilt durch Bruttospanne: 10,99 Euro ÷ 0,2080 Euro/kWh ergibt rund 53 kWh im Monat für den Mittagsfall im September. Verteilst du die 100 Euro auf das erste Jahr, steigen die Fixkosten auf 19,32 Euro und die Schwelle auf rund 93 kWh.

Wer mittags laden kann, deckt die Fixkosten in diesem Beispiel schon mit einem Teil der 150 kWh. Wer nur von abends auf nachts verschiebt, braucht 108 bis 120 kWh im Monat, um die laufenden Fixkosten zu tragen. Mit einer § 14a-Wallbox ist das iMSys ohnehin ein Pflichtfall; die laufenden Messkosten gehören dann nicht in die Schwelle. Zahlst du in deinem bisherigen Tarif schon eine Grundgebühr, zählt eigentlich nur der Unterschied; auch deine bisherige Zählergebühr ziehen wir nicht ab. Unsere 10,99 Euro sind also bewusst vorsichtig angesetzt.

Ob ein dynamischer Tarif insgesamt billiger ist als dein Festpreis, zeigt diese Rechnung nicht. Das hängt vom Börsenniveau, den nicht veröffentlichten kWh-Aufschlägen der Anbieter und deinem übrigen Verbrauch ab. Kochen, Licht und Fernsehen am Abend zahlst du am selben Zähler zum Abendpreis. Gegen den einfachen Durchschnitt aller Stunden des Monats gerechnet, schrumpft der Mittagsvorteil auf 16,57 Euro im September und 8,78 Euro im Oktober, der Nachtvorteil im September auf 0,63 Euro. Rechne die Monatswerte außerdem nicht mal zwölf, denn den Winter haben wir nicht ausgewertet.

Eigene Rechnung mit SMARD-Stundenmitteln (Day-Ahead DE/LU, September und 1.–27. Oktober 2026): nur Börsenanteil inkl. 19 % USt, Abendblock 18–22 Uhr; Fixkosten 10,99 €/Monat = 5,99 € Anbieterentgelt + 5,00 € Smart Meter (optionaler Fall), ohne Einmalkosten und kWh-Aufschläge
Verschiebung (Beispiel)Spanne brutto (ct/kWh)Vorteil bei 150 kWh (€)Schwelle (kWh/Monat)
September: Abend → Mittag 12–16 Uhr20,8031,2053
September: Abend → Nacht 1–5 Uhr10,1715,25108
Oktober: Abend → Mittag 12–16 Uhr12,1918,2890
Oktober: Abend → Nacht 1–5 Uhr9,1713,76120
September: Monatsmittel → Mittag11,0516,5799
Oktober: Monatsmittel → Mittag5,858,78188

Quellen: [4], [5], [14], [18]

Anbieter im Überblick: was veröffentlicht ist und was fehlt

Die Tabelle fasst zusammen, was Tibber, Ostrom, Rabot Energy, Octopus Energy und 1KOMMA5° auf ihren eigenen Seiten veröffentlichen. Sie ist keine Rangfolge und kein Test und enthält keine Partnerlinks. Arbeits- und Grundpreise hängen bei allen von deiner Postleitzahl ab. Konkrete Gesamtpreise haben wir nicht über Tarifrechner abgefragt.

Keiner der Anbieter beziffert in den gelesenen Texten einen Aufschlag je Kilowattstunde. Tibbers AGB nennen „die weiteren Beschaffungskosten von Tibber“, Ostroms Tarifbedingungen eine Servicekomponente für sonstige Beschaffungskosten, Rabot verweist aufs Tarifblatt. Aussagen wie „ohne Gewinnmargen“ (Tibber), „kein versteckter Aufschlag“ (Rabot) oder „ohne Aufschlag“ (1KOMMA5°) sind Werbeaussagen. Grund-, Service- oder Softwaregebühren erheben alle. Ostroms 6 Euro Grundgebühr haben wir nur in einem Blogbeispiel gefunden; der passende Hilfeartikel war nicht abrufbar.

Auch die Preisauflösung unterscheidet sich. Tibber und Octopus nennen 15-Minuten-Preise, Ostrom rechnet laut Tarifbedingungen stündlich ab. Rabot nennt auf der Tarifseite den „Intraday-Markt (15-Min-Takt)“, in den AGB aber „z.B. stündliche Börsenpreise“. 1KOMMA5° spricht einmal vom stündlichen Börsenpreis, an anderer Stelle von viertelstündlichem Einkauf. Bei Rabot widersprechen sich zudem die Smart-Meter-Kosten: „kostenlos“ auf der Tarifseite, auf der Autostrom-Seite 70 oder 80 Euro Installationsgebühr und laufend „ab 45 €/Jahr“. Lass dir solche Punkte vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen.

Zwei Festpreistarife zielen ausdrücklich auf E-Autos. Intelligent Octopus ist laut Anbieter ein Festpreis mit 12 Cent SmartConnect-Bonus je smart geladener kWh, vor aktiver Smart-Meter-Nutzung 6 Cent. Tibber Simple Fix läuft zwölf Monate zum Festpreis; mit Smart Meter gibt es 7 Cent Ladebonus je Stunde, nicht je kWh, und höchstens 15 Euro im Monat. Ob jede eingesteckte oder jede geladene Stunde zählt, formuliert Tibber an verschiedenen Stellen unterschiedlich. Rabot bietet mit rabot.comfort auf Wunsch einen dynamischen Tarif mit Preisobergrenze an; dessen Bedingungen haben wir nicht geprüft.

Anbieterangaben, abgerufen 28.10.2026; keine Rangfolge, kein Test, keine Partnerlinks. Preise abhängig von der Postleitzahl; „nicht veröffentlicht“ heißt: in den gelesenen Texten nicht beziffert
TarifEntgelte laut AnbieterSmart MeterE-Auto-FunktionLaufzeit
Tibber Smart Dynamic5,99 €/Monat Tibber-Gebühr; dazu weitere Beschaffungskosten, Höhe nicht veröffentlichterforderlich; ohne Viertelstundenmessung Abrechnung nach StandardlastprofilSmart Charging; Grid Rewards („bis zu 150€“ laut Anbieter)keine Bindung, binnen 14 Tagen beendbar
Ostrom SimplyDynamic6 €/Monat nur in einem Blogbeispiel; Servicekomponente je kWh, Höhe nicht veröffentlichterforderlich; ohne iMSys Übergangstarif SimplyDynamicMonthlySmart Charging per Appjederzeit kündbar, 2 Wochen Frist
Rabot Energy rabot.dynamic4,99 € Servicegebühr im monatlichen Grundpreis (Beispielrechnung); Beschaffungsanteil laut AGB im Tarifblatt, Höhe nicht bestätigtnicht erforderlich; Verschieben spart nur mit Smart Meter; Kostenangaben widersprüchlichSmart Charging per Appmonatlich kündbar
Octopus dynamicOctopusnur per Angebot für deine Postleitzahl, nicht bestätigterforderlich; bis zur Konfiguration fester Arbeitspreis; Installationskosten übernimmt laut Anbieter Octopusoptionaler App-LadeplanMindestlaufzeit „Flexibel“
Octopus Intelligent Octopus (Festpreis + Bonus)Festpreis minus 12 ct je smart geladener kWh; Grundpreis nicht bestätigterforderlich; Installationskosten übernimmt laut Anbieter Octopusautomatische Ladeplanung; Auto oder Wallbox muss kompatibel seinMindestlaufzeit „Flexibel“
1KOMMA5° Dynamic Pulse„ohne Aufschlag“ laut Anbieter; pauschale Softwaregebühr, Höhe nicht veröffentlichtstandardmäßig Teil der 1KOMMA5°-Gesamtlösung; laut Anbieter meist nur für Eigenheimbesitzer erfüllbarSteuerung über Heartbeat AInicht gefunden

Quellen: [18], [19], [20], [22], [23], [24], [25], [26], [27], [28], [29], [30], [31], [32], [33], [34], [35]

Risiken: Preisspitzen, Winter und Vertragsdetails

Mit einem dynamischen Tarif trägst du das Börsenrisiko selbst. Im September 2026 reichten die Viertelstundenpreise von −19,00 bis 740,01 €/MWh, bis zu 74 ct/kWh netto allein für den Börsenanteil. Im September gab es 143 Viertelstunden mit negativem Preis, im Oktober 7. Ein negativer Börsenpreis heißt nicht, dass du Geld bekommst, denn Netzentgelte, Steuern und Umlagen bleiben. Tibber weist in den AGB selbst darauf hin, dass es „keinerlei Absicherung“ gegen Kosten weit über vergleichbaren Festpreisverträgen gibt. Ostrom schreibt in seinen Tarifbedingungen Ähnliches.

Auch das Preisniveau kann sich schnell verschieben: Das Monatsmittel stieg 2026 von 78,52 €/MWh im April auf 144,82 €/MWh im September. Mit allen Tagen bis zum 31. Oktober kam der Oktober nach unserer Auswertung auf 169,27 €/MWh (SMARD-Abruf am 1. November 2026). Laut BDEW-Strompreisanalyse vom Oktober 2026 macht sich der Anstieg infolge des Iran-Kriegs „am aktuellen Rand (1.10.) nun auch in den Neukundentarifen bemerkbar“. Ein dynamischer Tarif gibt solche Anstiege sofort und vollständig weiter. Wie groß die Mittagsspanne im Winter ist, wissen wir aus unserer Auswertung nicht; plane sie nicht fest ein.

Kurze Kündigungsfristen sind dein wichtigster Schutz. Tibber Smart Dynamic lässt sich laut Anbieter binnen 14 Tagen beenden, Ostrom SimplyDynamic mit zwei Wochen Frist, Rabot monatlich. Prüfe trotzdem die Preisanpassungsklauseln für Grund- und Servicegebühren. Wichtig ist auch, was ohne Viertelstundenwerte passiert. Liefert der Messstellenbetreiber keine passenden Daten, darf Ostrom laut Tarifbedingungen kündigen und einen anderen Tarif anbieten. Die Bundesnetzagentur betont, dass Smart Meter Viertelstundenwerte zuverlässig erfassen und übermitteln müssen.

Quellen: [6], [14], [17], [18], [20], [22], [24], [28]

Passt es zu dir? Entscheidung und Checkliste

Gut passt ein dynamischer Tarif, wenn dein Auto regelmäßig mittags oder nachts angesteckt ist und Wallbox oder Auto einen Ladeplan beherrschen. Du solltest zuhause viel laden, in unserem Beispiel je nach Zeitfenster ab etwa 50 bis 120 kWh im Monat. Und das iMSys sollte schon verbaut sein oder ohnehin als Pflichtfall kommen. Mit einer § 14a-Wallbox verstärkt sich der Effekt, wenn die Modul-3-Niedriglast deines Netzgebiets zu deinen Standzeiten passt. Hast du eine eigene Solaranlage, vergleiche den Tarif zusätzlich mit „PV-Überschussladen 2026: So lädst du dein E-Auto mit eigenem Solarstrom“.

Weniger geeignet ist er, wenn du vor allem öffentlich oder beim Arbeitgeber lädst oder das Auto nur abends zwischen 18 und 22 Uhr laden kannst. Das gilt auch, wenn du noch kein Smart Meter hast und monatelang auf den Einbau warten müsstest. Schwankende Monatsrechnungen sind ebenfalls ein Grund zur Vorsicht. Dann sind ein Festpreistarif, ein Festpreis mit Ladebonus oder Abwarten bis zum Einbau die vernünftigeren Wege.

Als nächsten Schritt rechnest du im ev.guru-Ladekostenrechner deinen eigenen Mix aus Laden zuhause und unterwegs. Ob dein Auto die Menge im günstigen Zeitfenster überhaupt laden kann, überschlägst du mit „Ladezeit beim E-Auto: Wie lange das Laden wirklich dauert und wie du sie berechnest“. Fehlt die Wallbox noch oder beherrscht sie keinen Ladeplan, hilft dir der Wallbox-Berater bei der Auswahl einer steuerbaren Lösung.

  1. Ladebedarf bestimmen: kWh pro Monat aus Fahrleistung und Verbrauch, getrennt nach Laden zuhause und unterwegs.
  2. Standzeiten notieren: An wie vielen Tagen steht das Auto mittags oder zwischen 1 und 5 Uhr an der Wallbox?
  3. Zähler prüfen: Ist ein intelligentes Messsystem verbaut? Wenn nicht, den Einbau beim Messstellenbetreiber beauftragen und Kosten sowie Termin in Textform geben lassen.
  4. § 14a klären: Modul beim Netzbetreiber erfragen, Modul-3-Zeitfenster und Quartale aus dem Preisblatt notieren und den Lieferanten fragen, ob er Modul 3 zeitvariabel abrechnet.
  5. Angebote für deine Postleitzahl einholen: Grund- und Servicegebühr, kWh-Aufschlag, Preisauflösung (15 Minuten oder Stunde) und Kündigungsfrist vergleichen; die Vertragszusammenfassung nach § 41a EnWG anfordern.
  6. Ladeplan einrichten: Auto oder Wallbox mit der Anbieter-App verbinden oder Zeitfenster fest einstellen, dazu Abfahrtszeit und Mindestladestand festlegen.
  7. Nach dem ersten Monat prüfen: Rechnung mit der geladenen Menge vergleichen und kontrollieren, ob tatsächlich Viertelstundenwerte abgerechnet wurden.

Quellen: [1], [4], [8]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Gesetze im Internet: § 41a EnWG – Lieferverträge mit dynamischen Tarifen ↗
  2. Gesetze im Internet: § 3 EnWG – Begriffsbestimmungen (Nr. 95) ↗
  3. Bundesnetzagentur: Verbraucherinformationen zu Messwesen und Smart Meter ↗
  4. Gesetze im Internet: Messstellenbetriebsgesetz (§§ 29, 30, 34, 35 MsbG) ↗
  5. Netze BW: Preise für Smart Meter und moderne Messeinrichtungen ab 1. Januar 2026 (PDF) ↗
  6. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum Smart-Meter-Rollout, 21. September 2026 ↗
  7. Gesetze im Internet: § 14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen ↗
  8. Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Verbraucherinformation) ↗
  9. Bundesnetzagentur: Festlegung BK8-22/010-A zu Netzentgelten nach § 14a EnWG (PDF) ↗
  10. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur Umsetzung von § 14a, 28. Mai 2026 ↗
  11. Netze BW: Preise für die Nutzung des Stromverteilnetzes ab 1. Januar 2026 (PDF) ↗
  12. Stromnetz Berlin: Preisblatt Netzzugang ab 1. Januar 2026, Version 22.05.2026 (PDF) ↗
  13. Netze ODR: Preisblätter Netzentgelte Strom 2026 (PDF) ↗
  14. Bundesnetzagentur | SMARD.de: Marktdaten-Download, Großhandelspreis Day-Ahead DE/LU in Viertelstundenauflösung (abgerufen 28.10.2026) ↗
  15. SMARD.de: Viertelstundenscharfe Großhandelspreise verfügbar (10.10.2025) ↗
  16. SMARD.de: Datennutzung und Namensnennung ↗
  17. BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026, Datenstand 10/2026 (PDF) ↗
  18. Tibber: Tarife und FAQ ↗
  19. Tibber: Dynamischer Stromtarif Smart Dynamic ↗
  20. Tibber: AGB Stromlieferung (Stand 13. Juli 2026) ↗
  21. Tibber: Strompreise und Preisbestandteile ↗
  22. Ostrom: Zusatzbedingungen für dynamische Tarife (Version 10.04.2026) ↗
  23. Ostrom: Netzentgelte 2026 (Blogbeitrag mit Grundgebühr-Beispiel) ↗
  24. Ostrom Help Center: Tarifübersicht und Kündigungsfristen ↗
  25. Ostrom Help Center: Smart Charging nutzen ↗
  26. Ostrom Help Center: SimplyDynamicMonthly ↗
  27. Rabot Energy: Tarife und FAQ ↗
  28. Rabot Energy: Dynamischer Stromtarif ↗
  29. Rabot Energy: Autostrom und Smart Meter ↗
  30. Rabot Energy: AGB (Stand 24.09.2026) ↗
  31. Octopus Energy: dynamicOctopus ↗
  32. Octopus Energy: Intelligent Octopus ↗
  33. Octopus Energy: Smarte Tarife im Vergleich ↗
  34. 1KOMMA5°: Dynamischer Stromtarif Dynamic Pulse ↗
  35. 1KOMMA5°: Fakten zu Heartbeat und Dynamic Pulse ↗
  36. Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 8: Verwaltungsvollstreckung zur Festlegung BK8-22/010-A (Stand 13. Oktober 2026) ↗
  37. Netze BW: Vorläufige Preise für die Nutzung des Stromverteilnetzes, gültig ab 1. Januar 2027, Stand 26. Oktober 2026 (PDF, Preise netto) ↗
  38. Stromnetz Berlin: Vorläufige Entgelte für den Netzzugang, gültig ab 1. Januar 2027, Stand 14. Oktober 2026 (PDF) ↗

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