Kurz beantwortet: Brennen Elektroautos häufiger als Verbrenner?

Nach den Daten, die es heute gibt: nein. Die schwedische Zivilschutzbehörde (früher MSB, heute MCF) schreibt, dass weniger Elektroautos brennen als Autos mit Benzin- oder Dieselmotor. In den Statistiken der deutschen Kfz-Versicherer finden sich laut ihrem Verband GDV keine Hinweise auf ein höheres Brandrisiko von E-Autos. Auch DEKRA und der ADAC haben dafür keine Belege gefunden.

Eine saubere Quote für Deutschland, also Brände je 100.000 E-Autos gegen Brände je 100.000 Verbrenner, veröffentlicht niemand. Die besten Daten kommen aus Schweden, Norwegen und den Niederlanden, und auch sie haben Lücken: Mal fehlen Brandstiftungen, mal sind Hybride mitgezählt, mal fehlt der Vergleich mit Verbrennern. Selbstentzündungen werden bei Verbrennern laut einer Literaturauswertung des Bundestags mit dem Fahrzeugalter häufiger. Die meisten E-Autos sind erst wenige Jahre alt; ob der Abstand bleibt, wenn die Flotte altert, ist deshalb offen (eigene Einordnung).

Anders ist der Brand, wenn der Akku selbst brennt: Er lässt sich nicht klassisch löschen, muss lange mit Wasser gekühlt werden und kann sich wieder entzünden. Ein Verbot für E-Autos in Tiefgaragen steht in keinem Garagenrecht, das wir gelesen haben; Bayerns Bauministerium hält Abstellen und Laden ausdrücklich für zulässig. Wichtiger als der Antrieb sind laut Versicherern und Feuerwehren der bauliche Brandschutz, eine fachgerechte Ladeinstallation und dass beschädigte Autos nicht in die Garage kommen. Alle Angaben haben wir am 31. Oktober 2026 geprüft.

Schweden 2024 (Behörde)
40 Brände in Elektro- und Hybrid-Pkw ohne Brandstiftung bei 880.958 solchen Pkw; insgesamt gut 3.100 Pkw-Brände einschließlich Brandstiftung
Deutschland 2024 (GDV)
13.600 Brände kaskoversicherter Pkw aller Antriebe; keine Hinweise auf ein höheres Risiko bei E-Autos, keine Aufteilung nach Antrieb veröffentlicht
Tiefgarage
kein E-Auto-Verbot in der Muster-Garagenverordnung (Stand 10.12.2024); Bayern: Abstellen und Laden zulässig
Laden in der Garage
je Ladepunkt Fehlerstromschutz bis 30 mA und Gleichfehlerstrom-Schutz nach DIN VDE 0100-722; keine Verlängerungskabel
Nach einem Unfall
beschädigte E-Autos nicht in der Garage, sondern im Freien abstellen (Versicherer, Feuerwehr Nürnberg)

Quellen: [3], [6], [10], [14], [15], [1], [12], [18], [16], [26], [28]

Was die Brandstatistiken zeigen und wo ihre Grenzen liegen

Am genauesten zählt Schweden. Die Zivilschutzbehörde wertet seit 2018 die Einsatzberichte der Feuerwehren aus. 2024 waren 40 Pkw mit Elektro- oder Hybridantrieb in einen Brand verwickelt, zu dem die Feuerwehr gerufen wurde, 2023 waren es 38. Elf der 40 Brände entstanden beim Laden, zehn während der Fahrt, 19 in sonstigen oder unbekannten Situationen. Ende 2024 waren in Schweden 880.958 solcher Pkw zugelassen und knapp 4,1 Millionen mit anderen Antrieben. Insgesamt brannten 2024 gut 3.100 Pkw, Brandstiftungen eingeschlossen.

Eine Quote rechnen wir daraus bewusst nicht aus: Bei den E-Autos sind Brandstiftungen herausgerechnet, bei der Gesamtzahl nicht, und Hybride zählen mit. Die Behörde nennt ihre Auswertung selbst keine Statistik im strengen Sinn, weil sie auf einer Freitextsuche beruht. Ihre Schlussfolgerung ist trotzdem eindeutig: Brände in Elektro- und Hybrid-Pkw sind ungewöhnlich, Benziner und Diesel brennen häufiger. Aus Norwegen meldet die Seefahrtsbehörde unter Berufung auf Zahlen der Behörde DSB, dass Elektro- und Hybridautos für unter 7 Prozent aller Autobrände stehen, während 24 Prozent des Bestands vollelektrisch sind. Zeitraum und Rolle der Batterie nennt sie nicht; die DSB-Rohdaten haben wir nicht gefunden.

Die Niederlande erfassen jeden Feuerwehreinsatz an alternativ angetriebenen Fahrzeugen. 2025 waren es 254 Brände. Bei 49 der 262 betroffenen Fahrzeuge mit Antriebsakku brannte der Akku mit, das sind 18,7 Prozent. 49 Fahrzeuge hingen am Ladepunkt, bei 21 davon war der Akku beteiligt. Einen Vergleich mit Verbrennern zieht das Institut NIPV nicht, kündigt ihn aber an. In Deutschland veröffentlicht der GDV nur die Gesamtzahl: 2024 brannten 13.600 kaskoversicherte Pkw, die Versicherer zahlten rund 100 Millionen Euro, im Schnitt 7.600 Euro je Brand. Viele Fahrzeugbrände entstehen laut GDV durch Brandstiftung.

Datenquellen zum Brandrisiko von E-Autos, gelesen am 31. Oktober 2026; Art und Einschränkungen nach eigener Einordnung
QuelleArtZeitraumKernaussageEinschränkung
Schwedische Zivilschutzbehörde (MSB/MCF), PM vom 30.04.2025Behörde; Auswertung der Feuerwehr-Einsatzberichte2018 bis 20242024: 40 Brände in Elektro- und Hybrid-Pkw; gut 3.100 Pkw-Brände insgesamt; Fazit: Benziner und Diesel brennen häufigerFreitextsuche, keine vollständige Statistik; Brandstiftung nur bei E-Autos herausgerechnet; Hybride mitgezählt
NIPV Niederlande, Jahresbericht vom 14.04.2026öffentliches Institut; Daten der Brandermittler2025254 Brände alternativ angetriebener Fahrzeuge; Akku bei 18,7 Prozent beteiligtkein Vergleich mit Verbrennern; Hybride, Busse und Lkw enthalten
DSB Norwegen, zitiert von der Seefahrtsbehörde (06.05.2024)Behörde, Wiedergabe durch eine zweite Behördenicht angegebenElektro- und Hybridautos unter 7 Prozent der Autobrände bei 24 Prozent vollelektrischem BestandZeitraum offen; Hybride nur bei den Bränden mitgezählt; Rolle der Batterie unbekannt
GDV, Stand 03.06.2026Verband der Versicherer; Schadenstatistik202413.600 Brände kaskoversicherter Pkw; keine Hinweise auf höheres Risiko bei E-Autoskeine Zahlen nach Antrieb veröffentlicht; nur kaskoversicherte Pkw
Empa und Amstein + Walthert für das Bundesamt für Strassen (17.08.2020)Forschungsprojekt; BrandversuchVersuch Dezember 2019Wärmeentwicklung nicht gefährlicher als beim Verbrenner; Lösch- und Kühlwasser stark belastet4-kWh-Akkumodul im Maßstab 1:8, kein ganzes Auto
DEKRA, Stellungnahme an den Landtag NRW (13.01.2022)Prüforganisation; Auswertung eigener Tests und Studienbis Januar 2022Brandlast nahezu wie beim Verbrenner; Crashtests mit 75 bis 84 km/h ohne BrandStellungnahme in einem Landtagsverfahren; Rohdaten nicht veröffentlicht

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [13], [14]

Wenn es brennt: Was beim E-Auto anders ist

Solange der Akku nicht beteiligt ist, brennt ein E-Auto laut GDV wie jedes andere Auto. Kritisch wird der sogenannte Thermal Runaway: Eine Zelle überhitzt, gibt die Wärme an Nachbarzellen weiter, der Elektrolyt verdampft und entzündet sich. Dabei entstehen in kurzer Zeit große Rauchmengen und teils Stichflammen. Auslöser können Produktionsfehler, eine Beschädigung etwa durch einen Unfall oder ein Feuer von außen sein. Die meisten E-Auto-Brände beginnen laut der schwedischen Behörde aber nicht im Akku; wird das Feuer schnell gelöscht, greift es oft gar nicht auf ihn über.

Die Hitze ist nicht das Hauptproblem. Ein vom Schweizer Bundesamt für Strassen finanzierter Versuch mit Beteiligung der Forschungsanstalt Empa kam 2020 zum Ergebnis, dass ein brennendes E-Auto bei der Hitzeentwicklung nicht gefährlicher ist als ein Verbrenner. DEKRA schreibt, die Brandlast hänge vor allem von Fahrzeuggröße, Kunststoffen und Reifen ab, die zusammen 80 bis 85 Prozent ausmachten; auf Akku oder Tankinhalt entfielen höchstens 15 bis 20 Prozent. Brennt der Akku mit, rechnet DEKRA mit längerer Branddauer und punktuell höheren Temperaturen, also mit einer höheren Gefahr, dass das Feuer auf Nachbarautos übergreift. Dafür fehlt beim reinen E-Auto auslaufender Kraftstoff, der ein Feuer schnell verbreiten kann.

Aufwendiger sind Löschen und Aufräumen. Ein brennender Akku lässt sich laut GDV nicht im klassischen Sinn löschen; die Feuerwehr kühlt ihn oft über Stunden mit Wasser. Im Empa-Versuch überstieg die Belastung des Löschwassers die Schweizer Grenzwerte für Industrieabwasser um das 70-Fache, beim Kühlwasser um bis zum 100-Fachen. Der Ruß enthielt Kobalt-, Nickel- und Manganoxid; die Forscher raten Garagenbesitzern, ihn nicht selbst wegzuwischen. Giftig ist Brandrauch allerdings bei jedem Auto: Fluorwasserstoff entsteht laut der schwedischen Behörde nicht nur im Akku, sondern auch aus Kunststoffen und Kältemittel der Klimaanlage.

Quellen: [6], [3], [13], [14], [12]

Mythen und Daten: Sieben Behauptungen im Faktencheck

Viele Sorgen rund um E-Auto-Brände stammen aus spektakulären Einzelfällen. Brennende E-Autos sind in den Medien präsenter, schreibt der GDV, was die Wahrnehmung der Häufigkeit verzerre. Die Tabelle stellt häufige Behauptungen neben das, was Behörden, Feuerwehrverbände, Prüforganisationen und Versuche tatsächlich sagen. Wo die Quellen Einschränkungen machen, steht das dabei.

Häufige Behauptungen zu E-Auto-Bränden und was die gelesenen Quellen dazu sagen; Stand 31. Oktober 2026
BehauptungWas die Quellen zeigenQuelle und Art
E-Autos brennen häufiger.Kein Beleg. Schweden: Benziner und Diesel brennen häufiger; deutsche Versicherer finden keine Hinweise auf ein höheres Risiko. Saubere Quoten für Deutschland fehlen.MSB/MCF (Behörde), GDV (Verband), DEKRA (Prüforganisation)
Ein brennendes E-Auto kann man nicht löschen.Die Feuerwehr kann E-Autos löschen, mit Wasser. Brennt der Akku, ist das aufwendiger: lange kühlen, Temperatur überwachen, Rückzündung möglich.AGBF und DFV (Feuerwehrverbände), GDV
E-Autos brennen heißer und gefährden die Tiefgarage stärker.Hitzeentwicklung im Versuch nicht gefährlicher, Brandlast vergleichbar. Bei Akkubrand aber längere Branddauer und punktuell höhere Temperaturen.Empa/ASTRA (Versuch), DEKRA
Beim Löschen mit Wasser bekommt man einen Stromschlag.Sehr unwahrscheinlich; bei einem Unfall wird die Hochvoltbatterie automatisch getrennt.MSB/MCF (Behörde), ADAC (Verein)
E-Autos sind in Tiefgaragen verboten.Kein Verbot im Muster-Garagenrecht; Bayern hält Abstellen und Laden ausdrücklich für zulässig.Bauministerkonferenz, Bayerisches Bauministerium (Behörden)
Nach einem Unfall gehört jedes E-Auto in einen Wassercontainer.Abschleppen grundsätzlich wie beim Verbrenner; Untertauchen nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Veranlassung der Feuerwehr.Handlungsempfehlung von VDA, Feuerwehrschulen, GDV u. a. (unverbindlich)
Der Rauch eines E-Autos ist viel giftiger.Fluorwasserstoff entsteht, aber alle Brandgase sind giftig. Ruß aus Akkus enthält Schwermetalloxide; Reinigung nur durch Fachfirmen.MSB/MCF (Behörde), Empa (Versuch)

Quellen: [3], [6], [10], [13], [14], [15], [16], [18], [9], [8]

Tiefgarage: Was das Garagenrecht sagt

Garagen regeln die Länder, nicht der Bund; das hat die Bundesregierung 2021 im Bundestag bestätigt. Vorlage ist die Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung der Bauministerkonferenz, aktuell in der Fassung vom 14. Juli 2022, zuletzt geändert am 10. Dezember 2024. Ein Verbot für Elektroautos enthält sie nicht. Sie nimmt die Ladeinfrastruktur sogar ausdrücklich von der Pflicht aus, Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Unzulässig sind in Mittel- und Großgaragen dagegen Energiespeichersysteme außerhalb von Fahrzeugen, etwa ein Batteriespeicher, und das Lagern brennbarer Stoffe über einen Satz Reifen und etwas Fahrzeugzubehör hinaus.

Mehrere Länder haben das Muster übernommen. Hessen stellt in seiner Garagenverordnung vom 13. Mai 2024 klar, dass das Speicherverbot nicht für Akkus in Kraftfahrzeugen, Pedelecs und E-Kleinstfahrzeugen gilt. Hamburg untersagt in seiner Verordnung vom 3. Juni 2025 Energiespeicher nur außerhalb von Fahrzeugen. Rheinland-Pfalz hat seine Garagenverordnung Ende 2022 überarbeitet und das ausdrücklich auch mit dem zunehmenden Einsatz von Elektroautos begründet. Das bayerische Bauministerium beantwortet die Frage, ob E-Autos in Garagen abgestellt und geladen werden dürfen, mit „Ja“. Hessens Innenministerium schrieb 2020, Gefahren, die ein Verbot rechtfertigen würden, seien nicht bekannt; in Garagen gälten für die Feuerwehr dieselben Einsatzgrundsätze wie im Freien.

Wie streng eine Garage gebaut sein muss, hängt von ihrer Größe ab: bis 100 Quadratmeter Nutzfläche Kleingarage, bis 1.000 Mittelgarage, darüber Großgarage. Sprinkler oder andere selbsttätige Löschanlagen verlangt das Muster etwa in Geschossen von Großgaragen, die im Mittel mehr als vier Meter unter der Geländeoberfläche liegen, wenn das Gebäude nicht nur als Garage dient. Feuerwehrverbände und Versicherer argumentieren gleich: Eine baurechtskonforme Garage sei für alle Antriebe ausgelegt, ihre Sicherheit hänge vom Brandschutz ab, nicht davon, welche Autos dort parken. Der GDV empfiehlt Sprinkler- und Entrauchungsanlagen und Ladepunkte an Stellen, die die Feuerwehr leicht erreicht, etwa in der Ein- oder Ausfahrtsebene.

Quellen: [17], [16], [19], [20], [21], [18], [22], [10], [7]

Dürfen Vermieter, Eigentümer oder Parkhausbetreiber E-Autos aussperren?

Ein pauschales Parkverbot per Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft hat das Amtsgericht Wiesbaden laut ADAC gekippt (Urteil vom 4. Februar 2022, Az. 92 C 2541/21). Eine Eigentümerin hatte gegen einen Beschluss geklagt, der den E-Autos ihres Mieters das Parken in der Tiefgarage wegen angeblicher Brandgefahr bis auf Weiteres verbieten sollte. Den Volltext des Urteils haben wir nicht gefunden. Im Mietrecht hat das Landgericht München I am 25. Mai 2022 entschieden (Az. 14 S 16374/21): Wer eine Garage mitgemietet hat, darf dort sein E-Auto abstellen, das sei vertragsgemäßer Gebrauch. Pauschale Hinweise auf eine hohe Brandgefahr reichten nicht, um eine Wallbox zu verweigern.

Für gewerbliche Parkhäuser und Tiefgaragen mit eigenen Einstellbedingungen haben wir kein Urteil gefunden, das ein Einfahrverbot für E-Autos bestätigt oder verworfen hätte. Der GDV berichtet, dass einzelne Kommunen E-Autos aus Tiefgaragen oder Parkhäusern verbannt haben, und hält solche Verbote für unberechtigt; die Feuerwehrverbände halten eine Sperrung aus Brandschutzsicht für nicht angezeigt. Bindend sind diese Stellungnahmen nicht. Was in einem bestimmten Parkhaus gilt, steht in dessen Einstellbedingungen; lies sie, bevor du einen Dauerstellplatz mietest (eigene Empfehlung).

Strengere Regeln können für dein Auto selbst gelten, etwa bei einem Rückruf. Laut ADAC hat VW bei den betroffenen ID.-Modellen als Sofortmaßnahme verlangt, nur bis 80 Prozent und nur im Freien zu laden. In den Einträgen der KBA-Rückrufdatenbank steht die 80-Prozent-Grenze, das Laden im Freien nicht; Details stehen in „Akku-Rückruf bei VW ID., Cupra Born und Audi Q4 e-tron: Was Halter jetzt tun müssen“. Maßgeblich ist dein Rückrufschreiben. Halte dich daran, auch wenn deine Garage das Laden sonst erlaubt (eigene Empfehlung).

Quellen: [15], [23], [7], [10], [30], [32], [31]

Laden in der Garage: Was DIN VDE 0100-722 und die Versicherer verlangen

Laden in der Garage ist erlaubt; entscheidend ist die Installation. Die Feuerwehrverbände AGBF und DFV halten das Abstellen und Laden mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung in einer baurechtskonformen Garage für vereinbar mit dem Bauordnungsrecht. Der ADAC nennt Bedenken gegen das Laden in Tiefgaragen unbegründet, wenn die Ladepunkte fachmännisch installiert und gewartet sind. DEKRA schätzt, dass abgestellte E-Autos das Risiko in einer Garage gar nicht und das Laden an geeigneten Ladepunkten nur geringfügig erhöht. In vielen von DEKRA untersuchten Fällen lag die Brandursache bei den Ladekomponenten des Autos oder bei der Ladeinfrastruktur, seltener im Akku.

Rechtlich verlangt § 49 Energiewirtschaftsgesetz, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten; für Ladepunkte nennt DEKRA dafür vor allem DIN VDE 0100-722. Laut dem zuständigen DKE-Normungsgremium braucht danach jeder Ladepunkt einen Fehlerstromschutzschalter mit höchstens 30 Milliampere. Gegen Gleichfehlerströme schützt entweder ein Gerät vom Typ B oder ein Typ A oder F zusammen mit einer Gleichfehlerstrom-Überwachung nach IEC 62955. Ist beides in der Wallbox eingebaut, erfüllt das die Anforderung am Ladepunkt; ob im Verteiler zusätzlich ein Schutzschalter nötig ist, klärt die Elektrofachkraft. Anmelden musst du jede Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber, über 12 kVA braucht sie seine Zustimmung.

Heikel ist die Haushaltssteckdose. Laden mit einem Kabel mit Kontrollbox (Mode 2) an der Schukodose ist laut DKE zulässig, solche Steckdosen seien aber nicht für regelmäßiges Dauerladen vorgesehen. Die Versicherer schreiben in ihren unverbindlichen Sicherheitshinweisen VdS 3885, Schukodosen seien meist nur für etwa 13 Ampere Dauerlast ausgelegt; Verlängerungen, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen und Adapter dürften zum Laden nicht verwendet werden. Die Feuerwehr Nürnberg lässt bestehende Schukodosen an privaten Stellplätzen erst nach einer erfolgreichen Prüfung nach DIN VDE 0100-722 zu. Mehr dazu in „Mobiles Ladegerät fürs E-Auto 2026: Notladekabel, CEE-Lader, Anmeldung und Sicherheit“; wie du in einer Miet- oder Eigentumsanlage zur Wallbox kommst, steht in „Wallbox in Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft: Rechte, Kosten, Beschluss 2026“.

Anforderungen und Empfehlungen für Ladepunkte in Garagen laut DKE-FAQ zur DIN VDE 0100-722 (03.12.2025), VdS 3885 (2020-12), Technischem Leitfaden Ladeinfrastruktur 4.1 (08/2023), Feuerwehr Nürnberg (11/2022) und GDV; kein Ersatz für die Planung durch eine Elektrofachkraft
PunktAnforderung oder EmpfehlungQuelle und Verbindlichkeit
Fehlerstromschutzje Ladepunkt höchstens 30 mA; Gleichfehlerstrom-Schutz über Typ B oder Typ A/F mit Überwachung nach IEC 62955DIN VDE 0100-722 laut DKE; anerkannte Regel der Technik
Überstromschutzfür jeden LadepunktDIN VDE 0100-722 laut DKE; VdS 3885
Anmeldungimmer beim Netzbetreiber; über 12 kVA mit ZustimmungVDE-AR-N 4100 laut DKE
Schukodosenicht für regelmäßiges Dauerladen; vorher von einer Elektrofachkraft prüfen lassenDKE; VdS 3885 (unverbindlich); Feuerwehr Nürnberg (Merkblatt)
Verlängerung, Kabeltrommel, Adapterzum Laden nicht verwendenVdS 3885; Technischer Leitfaden 4.1 (Verbände)
Installation und PrüfungElektrofachbetrieb, Erstprüfung; jährliche Wiederholungsprüfung hat sich bewährt; Kabel vor jedem Laden ansehenVdS 3885 (unverbindlich)
Gemeinschaftsgarage ab 100 m²Planung mit Brandschutzdienststelle, Bauamt und Versicherer abstimmen; Ladepunkte möglichst in der Ein- oder AusfahrtsebeneTechnischer Leitfaden 4.1; GDV; VdS 3885
Beschädigtes Autonicht in der Garage abstellen, sondern im Freien mit mindestens 5 m AbstandVdS 3885; Feuerwehr Nürnberg; GDV

Quellen: [10], [15], [14], [24], [25], [26], [27], [28], [7]

Unfall, Panne, Brand: Wie Feuerwehr und Abschleppdienst vorgehen

Nach einem Unfall wird die Hochvoltbatterie laut ADAC automatisch von den übrigen Hochvoltkomponenten getrennt; Erste Hilfe ist deshalb ohne erhöhte Eigengefährdung möglich. Orangefarbene Leitungen und Hochvoltteile fasst du nicht an. Brennt oder raucht ein Auto, sollen laut Empa-Abschlussbericht unabhängig vom Antrieb alle Menschen so schnell wie möglich aus der Gefahrenzone; in geschlossenen Garagen breitet sich Rauch laut GDV oft sehr schnell aus. Verlass die Garage, warne andere und ruf die 112 (eigene Empfehlung).

Damit die Feuerwehr weiß, wo sie schneiden darf und wie sie das Hochvoltsystem abschaltet, gibt es genormte Rettungsdatenblätter. Deutsche Rettungsleitstellen können laut der Handlungsempfehlung von VDA, Feuerwehrschulen, Versicherern und ADAC über das Kennzeichen Fahrzeugdaten beim KBA abfragen, allerdings nur bei deutschen Kennzeichen; das passende Blatt gibt es auch über die Euro-Rescue-App von Euro NCAP. Der ADAC empfiehlt zusätzlich, die Rettungskarte deines Modells farbig auszudrucken und hinter die Sonnenblende auf der Fahrerseite zu klemmen, weil Helfer dort zuerst nachsehen.

Die Feuerwehr löscht E-Autos mit Wasser, bei Bedarf mit Zusätzen, und kontrolliert danach die Akkutemperatur mit der Wärmebildkamera; so steht es in der Fachempfehlung von AGBF und DFV. Nach einer Feuerwehrempfehlung von 2021, die der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zusammenfasst, wird das Auto erst übergeben, wenn der Akku dauerhaft unter 80 Grad Celsius liegt, und dann im Freien mit mindestens fünf Metern Abstand abgestellt. Container, in denen ein Auto komplett unter Wasser gesetzt wird, nutzen niederländische Feuerwehren: 2025 geschah das bei 18 Bränden. In Deutschland sollen solche Tauchlöschungen laut der Handlungsempfehlung vom Dezember 2025 nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Veranlassung der Feuerwehr stattfinden, weil eingedrungenes Wasser noch Tage bis Wochen später Kurzschlüsse auslösen kann. Laut ADAC hält der Deutsche Feuerwehrverband das Eintauchen für nicht praktikabel; die Empa hatte 2020 noch Wasserbecken oder Spezialcontainer für ausgebrannte Wracks genannt.

Beim Abschleppen nach einem Unfall behandelt dieselbe Empfehlung E-Autos grundsätzlich wie Verbrenner. Eine besondere Gefahr nimmt sie laut GDV nur an, wenn der Akku äußerlich so stark beschädigt ist, dass von ihm Brandgefahr ausgehen kann. Wird eine Gefahr vermutet, endet die Verwahrung je nach Herstellervorgabe nach einem bis wenigen Tagen ohne Temperaturanstieg. Ein beschädigtes E-Auto gehört nicht in die Garage. Den Brandschaden am eigenen Auto zahlt laut GDV die Teilkasko, auch als Teil einer Vollkasko; mit reiner Haftpflicht bekommst du dafür nichts. Welche Bausteine bei der Kasko fürs E-Auto zählen, steht in „E-Auto-Versicherung wechseln: Typklassen 2027, Akku-Schutz und Stichtag 30. November“.

Quellen: [15], [3], [13], [6], [29], [9], [8], [11], [12], [5], [26], [28]

Checkliste für Halter: Vorbeugen, laden, im Ernstfall handeln

Die meisten Punkte kosten wenig Zeit. Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst die Unterlagen fürs Auto, dann die Ladesituation, dann die Garage. Als Eigentümer oder Verwalter einer Gemeinschaftsgarage klärst du Brandschutz, Lage der Ladepunkte und eine zentrale Abschaltung für die Feuerwehr mit Elektrofachbetrieb, Brandschutzdienststelle und Versicherer.

Als nächsten Schritt kannst du mit dem Ladekostenrechner von ev.guru durchrechnen, was das Laden an einer fest installierten Wallbox im Vergleich zur öffentlichen Säule kostet. Die Sicherheitsfragen zu Stromkreis und Absicherung klärst du vorher mit einer Elektrofachkraft.

  1. Rettungskarte für dein genaues Modell beim Hersteller herunterladen, Typbezeichnung prüfen, farbig drucken, hinter die Fahrersonnenblende klemmen und nach Aktualisierungen austauschen.
  2. Rückrufe ernst nehmen: Post vom Hersteller sofort lesen; bei Unsicherheit mit der FIN bei Hotline oder Vertragswerkstatt fragen. Ein Auto aus dem Bauzeitraum ist laut KBA nicht unbedingt betroffen. Vorgaben im Rückrufschreiben, etwa eine Ladegrenze, gehen vor.
  3. Warnmeldungen zur Hochvoltbatterie nicht wegklicken, sondern die Werkstatt anrufen (eigene Empfehlung).
  4. In der Garage an einem fest installierten, angemeldeten Ladepunkt laden; die Schukodose nur gelegentlich und erst nach Prüfung durch eine Elektrofachkraft nutzen.
  5. Keine Verlängerungskabel, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen oder Reiseadapter; Ladekabel und Stecker vor jedem Laden ansehen und beschädigte Teile ersetzen.
  6. Nach einem Unfall mit Schaden an Unterboden oder Akku das Auto nicht in die Tiefgarage stellen, sondern im Freien mit Abstand abstellen und die Werkstatt fragen.
  7. Raucht oder brennt ein Auto: Garage verlassen, andere warnen, 112 rufen. Ruß nach einem Brand nicht selbst entfernen, das ist laut Empa ein Fall für Brandsanierer.
  8. Versicherungsschein prüfen: Brand deckt die Teilkasko; Akku- und Ladebausteine vergleichen.

Quellen: [29], [31], [30], [32], [24], [26], [27], [28], [13], [6], [7]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. MSB (heute MCF, Schweden): Sammanställning av bränder i elfordon och eltransportmedel år 2018–2024 (PM vom 30.04.2025, PDF) ↗
  2. MSB (heute MCF): Ny sammanställning för bränder i elfordon och eltransportmedel (Pressemitteilung, 19.05.2025) ↗
  3. Myndigheten för civilt försvar (MCF): Elfordon och litiumjonbatterier – Fragen und Antworten zu Rettungseinsätzen ↗
  4. Sjøfartsdirektoratet (Norwegen): El- og hybridbiler ingen «brannversting» (06.05.2024) ↗
  5. NIPV (Niederlande): Jaarrapportage 2025 incidenten met alternatief aangedreven voertuigen (14.04.2026, PDF) ↗
  6. GDV: Zahlen und Fakten – Brennen E-Autos wirklich öfter? (aktualisiert 03.06.2026) ↗
  7. GDV: E-Autos in Tiefgaragen – Keine erhöhte Brandgefahr feststellbar (Medieninformation, 09.03.2021) ↗
  8. GDV: Verbände geben Handlungsempfehlung zum Abschleppen von E-Autos (Medieninformation, 01.12.2025) ↗
  9. VDA u. a.: Handlungsempfehlung zum Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen, Version 1.0 (Dezember 2025, PDF, unverbindlich) ↗
  10. Deutscher Feuerwehrverband: Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge (AGBF und DFV, 22.02.2021) ↗
  11. AGBF-Bund und DFV, Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz: Fachempfehlung Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien (2018-01, PDF) ↗
  12. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Verhalten von Elektroautos im Brandfall, WD 8 - 3000 - 002/22 (22.02.2022, PDF) ↗
  13. Empa: Brandversuch im Tunnel – Wie gefährlich sind brennende Elektroautos? (17.08.2020) ↗
  14. DEKRA Automobil GmbH: Stellungnahme 17/4766 zur Anhörung „Brandgefahr durch Elektro- und Hybridfahrzeuge in Sammelgaragen“, Landtag NRW (13.01.2022, PDF) ↗
  15. ADAC: E-Auto brennt – Wie die Feuerwehr löscht und wie sicher die Autos sind (Stand 10.05.2024) ↗
  16. Bauministerkonferenz, Fachkommission Bauaufsicht: Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarVO), Fassung 14.07.2022, zuletzt geändert 10.12.2024 (PDF in der Liste der Mustervorschriften) ↗
  17. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zu Brandschutz bei E-Fahrzeugen, Drucksache 19/31601 (19.07.2021, PDF) ↗
  18. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: GaStellV – Häufig gestellte Fragen (25.05.2020, PDF) ↗
  19. Hessisches Wirtschaftsministerium: Synopse M-GarVO und Garagenverordnung (GaV) vom 13. Mai 2024 (Stand 29.05.2024, PDF) ↗
  20. Freie und Hansestadt Hamburg: Garagenverordnung (GarVO) vom 3. Juni 2025, nichtamtliche Lesefassung (Stand 18.11.2025, PDF) ↗
  21. Rheinland-Pfalz: Begründung zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GarStellVO, 08.12.2022, PDF) ↗
  22. Hessischer Landtag: Antwort des Innenministers zur Vorbereitung der Feuerwehren auf brennende Elektrofahrzeuge, Drucksache 20/3380 (07.09.2020, PDF) ↗
  23. Bayern.Recht: LG München I, Endurteil vom 25.05.2022 – 14 S 16374/21 (Anspruch auf Wallbox trotz befürchteter Brandrisiken) ↗
  24. DKE/UK 221.5: FAQ-Liste zur DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2019-06 (03.12.2025) ↗
  25. Gesetze im Internet: § 49 EnWG – Anforderungen an Energieanlagen ↗
  26. VdS Schadenverhütung (GDV): VdS 3885 – Elektrofahrzeuge in geschlossenen Garagen, Sicherheitshinweise für die Wohnungswirtschaft (2020-12, PDF, unverbindlich) ↗
  27. DKE, VDE FNN, BDEW, ZVEH, ZVEI: Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität, Version 4.1, Stand August 2023 (PDF) ↗
  28. Feuerwehr Nürnberg: Merkblatt Ladestationen für Elektrofahrzeuge (BEV) in Garagen (Stand 11/2022, PDF) ↗
  29. ADAC: Rettungskarte fürs Auto kostenlos downloaden (Stand 28.04.2026) ↗
  30. ADAC: Brandgefahr! Rückruf für VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz (16.10.2026, aktualisiert 21.10.2026) ↗
  31. Kraftfahrt-Bundesamt: Rückrufdatenbank – Hinweise zur Nutzung ↗
  32. Kraftfahrt-Bundesamt: Export aller Fahrzeug-Rückrufe (CSV, Stand 31.10.2026), Einträge 17137R, 17101R, 17103R und 17222R ↗

Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.

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