Kurz beantwortet: Was dir an der Ladesäule droht
Ein Stellplatz an der Ladesäule ist kein normaler Parkplatz. Wer unberechtigt auf einem Platz steht, der mit dem Sinnbild für Elektrofahrzeuge ausgeschildert ist, zahlt laut Bußgeldkatalog 55 €. Teurer wird es, wenn das Auto abgeschleppt wird: In den vier Fällen, die wir gelesen haben, ging es um 150 bis 472,10 €.
Das trifft nicht nur Verbrenner. Steht auf dem Schild „während des Ladevorgangs“, gilt das Parkverbot laut Verwaltungsgericht Hamburg auch für Elektroautos, die nicht laden. Und das Sinnbild „Auto mit Stecker“ gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder E-Plakette: Ein vollelektrisches Auto ohne „E“ darf dort nicht parken, an einem Schild mit dem bloßen Text „Elektrofahrzeuge“ dagegen schon.
Abgeschleppt werden darf laut den Gerichten auch dann, wenn gerade niemand laden will und andere Plätze frei sind. Die einzige Ausnahme, die wir gefunden haben, betrifft eine sichtbar nicht betriebsbereite Säule. Diese Übersicht beruht auf Gesetzestexten und Entscheidungen, die wir am 2. November 2026 gelesen haben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- Regelsatz
- 55 € am Schild mit Sinnbild „Auto mit Stecker“ (BKatV lfd. Nr. 55a)
- Punkte
- Keine (eigene Einordnung): Das Register erfasst Geldbußen erst ab 60 € (§ 28 Abs. 3 StVG)
- Abschleppen
- Auch ohne konkrete Behinderung (OVG NRW, VG Düsseldorf), laut VG Hamburg auch ohne besondere Wartezeit
- Beträge in den Entscheidungen
- 150 bis 472,10 € je nach Fall und Ort, kein bundesweiter Tarif
- E-Auto ohne „E“
- Am Sinnbild nicht berechtigt, am Text-Schild „Elektrofahrzeuge“ schon
- Ladevorgang
- Nicht gesetzlich definiert; Entwurfsbegründung: mindestens technische Verbindung zur Säule
- Privater Parkplatz
- Besitzer darf abschleppen lassen; Verwahrkosten laufen bis zu deinem Herausgabeverlangen (BGH)
Welche Schilder was bedeuten
Einheitlich sind die Schilder nicht: Der ADAC beschreibt je nach Kommune viele Varianten, und die Begründung des aktuellen Gesetzentwurfs nennt zwei gebräuchliche Wege. Lies deshalb jedes Schild von oben nach unten. Ein Zusatzzeichen bezieht sich laut Oberverwaltungsgericht NRW immer auf das Schild direkt darüber, und das kann selbst ein Zusatzzeichen sein. Im entschiedenen Fall hing „Mit Parkschein“ unter dem E-Auto-Sinnbild. Der Fahrer eines Verbrenners meinte, mit Parkschein dürfe dort jeder stehen. Das Gericht sah das anders.
Das Titelbild zeigt eine Mischform aus Hermsdorf in Thüringen: Unter dem Parkschild hängen der Text „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ und darunter das Sinnbild. Eigene Einordnung: Sobald das Sinnbild am Mast hängt, bist du nur mit E-Kennzeichen oder E-Plakette auf der sicheren Seite, und hier auch dann nur beim Laden. Wer das „E“ bekommt und was es kostet, steht in „E-Kennzeichen 2026: Vorteile, Kosten und was die Verlängerung des EmoG ändert“.
| Schild | Wer darf parken | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Parkschild mit Sinnbild „Auto mit Stecker“ (1010-66) | Nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder E-Plakette (§ 39 Abs. 10 StVO) | Ein vollelektrisches Auto ohne „E“ ist nicht berechtigt. Der Katalogeintrag über 55 € nennt genau dieses Schild. |
| Zusätzlich „während des Ladevorgangs“ (1053-54) | Wie oben, aber nur beim Laden | Laut VG Hamburg auch Parkverbot für E-Autos, die nicht laden |
| Parkschild mit Text „Elektrofahrzeuge“ (zum Beispiel 1050-32 oder 1050-33) | Auch E-Autos ohne E-Kennzeichen; das Schild setzt keine Kennzeichnung voraus (ADAC, Entwurfsbegründung) | Der Text kann ebenfalls „während des Ladevorgangs“ enthalten |
| Zusatz mit Parkscheibe, Stunden oder Uhrzeit | Die Berechtigten, aber nur für diese Dauer | Beispiel Hamburg an öffentlichen Säulen: werktags 9 bis 20 Uhr höchstens 3 Stunden AC und 1 Stunde DC, mit Parkscheibe und E-Kennzeichen |
| Zusatz „Mit Parkschein“ unter dem Sinnbild | Nur Elektrofahrzeuge, und die mit Parkschein | Kein Parkschein-Parkplatz für alle (OVG NRW) |
| Nur Hinweiszeichen 365-65 (Ladesäulen) | Das Zeichen weist keine Parkfläche aus | Es ist laut ADAC nur ein Hinweis auf die Säule; achte auf ein vorhandenes Parkschild |
| Parkschild mit „Elektrofahrzeuge frei“ | Unklar: Der ADAC hält die Kombination für widersprüchlich | Ein Knöllchen ist möglich; der ADAC rät, es nicht anstandslos hinzunehmen |
Darfst du mit dem E-Auto stehen bleiben, wenn du nicht lädst?
Das hängt vom Schild ab, und die Quellen liegen nicht ganz auf einer Linie. Mit dem Zusatz „während des Ladevorgangs“ ist die Antwort klar: nein. Das VG Hamburg schreibt, aus dieser Beschränkung folge „spiegelbildlich das Parkverbot für nicht elektrisch betriebene Fahrzeuge und für elektrisch betriebene Fahrzeuge, die keinen Ladevorgang durchführen“. Entschieden hat es dabei allerdings über einen Verbrenner.
Ohne diesen Zusatz ist es unklarer. Der ADAC versteht das Sinnbild allein als pauschale Parkerlaubnis für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Das VG Düsseldorf sprach dagegen bei einem Schild, für das der Tatbestand das Sinnbild und eine Parkscheibe mit 4 Stunden nennt, aber keinen Text zum Laden, von einem Platz für Elektrofahrzeuge „während der Dauer des Ladevorgangs“. Auch dort ging es nicht um ein E-Auto, sondern um ein Motorrad mit Verbrennungsmotor, und die Datenbank führt das Urteil als nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung eines obersten Gerichts dazu haben wir nicht gefunden. Eigene Einordnung: Verlass dich am Sinnbild nicht darauf, dass du dort ohne Laden stehen darfst.
Was genau als Ladevorgang zählt, ist nicht geregelt. Der ADAC nennt die Frage offen, ob erkennbar Strom fließen muss oder ein steckendes Kabel reicht. Die Begründung des Gesetzentwurfs sagt immerhin, es komme „mindestens auf eine bestehende technische Verbindung zwischen Fahrzeug und Ladesäule“ an. Das ist die Begründung zu einem Entwurf, keine Definition. Ein Auto, das längst voll ist und nur noch am Kabel hängt, bleibt damit eine Grauzone (eigene Einordnung). Steck nach dem Laden ab und fahr weg.
Unabhängig vom Verkehrsrecht kann dein Ladetarif nach einer bestimmten Standzeit eine Blockiergebühr verlangen. Welche Anbieter das wie regeln, zeigt „Ladekarten und Lade-Apps im Vergleich 2026: Welche passt zu deinem Fahrprofil?“.
Das Bußgeld: 55 Euro, mit einer Lücke im Katalog
Der Bußgeldkatalog führt unter der laufenden Nummer 55a den Verstoß „Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt“ mit einem Regelsatz von 55 €. Genannt sind die Parkzeichen 314 und 315 mit dem Zusatzzeichen 1010-66, also dem Sinnbild. Ein Fahrverbot sieht der Eintrag nicht vor. Punkte erwarten wir nach dem Gesetz nicht (eigene Einordnung), denn das Fahreignungsregister erfasst Geldbußen erst ab 60 €. 55 € sind zugleich der Höchstbetrag eines Verwarnungsgelds nach § 56 OWiG.
Für Schilder, die nur Text tragen, hat der Katalog keinen eigenen Eintrag: Außer Nummer 55a fanden wir dort nichts zu Elektrofahrzeugen oder Ladesäulen. Der ADAC nennt die 55 € allgemein für einen „gekennzeichneten E-Parkplatz“. Wie ein Verstoß an einem Text-Schild im Einzelfall eingestuft wird, können wir daraus nicht sicher ableiten.
Abschleppen: Das haben Gerichte entschieden
Der Grundsatz ist streng. Laut OVG NRW genügt es, dass Stellplatz und Säule für berechtigte Fahrzeuge blockiert sind. Ob in dieser Zeit jemand laden wollte oder andere Ladeplätze frei waren, spielt keine Rolle. Auch ein Vergleich mit dem niedrigeren Bußgeld hilft nicht. Die beklagte Stadt sagte in diesem Verfahren, dass man Elektroparkplätze konsequent „frei schleppe“. Das VG Hamburg ergänzt, dass auch keine besondere Wartezeit nötig ist. Die Beträge in der Tabelle sind kein Tarif: Sie stammen aus verschiedenen Städten und Jahren, und es macht einen Unterschied, ob ein Fahrzeug nur umgesetzt oder zur Verwahrstelle gebracht wird (eigene Einordnung).
| Gericht | Fall | Ergebnis | Betrag |
|---|---|---|---|
| OVG NRW, Beschluss vom 13.04.2023, 5 A 3180/21 | Verbrenner am Schild mit Sinnbild und „Mit Parkschein“ | Abschleppen rechtmäßig, Berufung nicht zugelassen | 154,86 € (Streitwert) |
| VG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2023, 14 K 7479/22 | Motorrad mit Verbrennungsmotor, auf den Gehweg umgesetzt | Rechtmäßig, auch ohne konkrete Behinderung; laut Datenbank nicht rechtskräftig | 159,01 € (75,01 € Abschleppfirma, 84 € Gebühr) |
| VG Hamburg, Urteil vom 18.03.2025, 21 K 3886/24 | Verbrenner an erkennbar nicht betriebsbereiter Säule | Parken verboten, Abschleppen aber unverhältnismäßig; Kosten zurück | 472,10 € |
| AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016, 227 C 76/16 | Gemietetes E-Auto ohne Ladevorgang auf einer Privatstraße | Klage auf Rückzahlung abgewiesen; Berufung eingelegt, Ausgang uns nicht bekannt | 150 € |
Die Hamburger Ausnahme ist kein Freibrief
An der Säule hing ein deutlich sichtbares Schild mit dem Satz „Hier entsteht in Kürze ein neuer HPC-Standort“, dazu eine Tüte mit Zubehörteilen. Diese Hinweise hätten den Polizisten laut Gericht zum Nachprüfen bringen müssen. Außerdem galt der Platz nur „während des Ladevorgangs“. An dieser Säule hätte also niemand parken können, und das Freihalten nutzte keinem Elektroauto. Verbotswidrig geparkt war das Auto trotzdem, denn das Verbot folgt aus den Schildern und nicht aus der Säule.
Das Gericht schreibt ausdrücklich, dass man einer Säule einen Defekt nicht immer ansieht und Polizeibediensteten Nachforschungen dazu regelmäßig nicht zuzumuten sein dürften. Eigene Einordnung: Eine Säule, die nur eine Störung meldet oder dunkel ist, schützt dich deshalb nicht. Es ist zudem das Urteil einer ersten Instanz in einem Einzelfall. Dass die Säule schon vier Jahre stillstand, wie in Berichten zu lesen ist, hatte der Kläger vorgetragen; das Gericht stützt sich auf die sichtbaren Hinweise. Den Text kennen wir aus der anonymisierten Wiedergabe einer Anwaltskanzlei und aus Fachberichten, nicht aus einer amtlichen Datenbank. Das Aktenzeichen steht in manchen Berichten auch als 12 K 3886/24; Urteilswiedergabe und LTO nennen 21 K 3886/24, und beck-aktuell nennt die 21. Kammer.
Supermarkt, Parkhaus, Privatstraße: Dort entscheidet der Betreiber
Auf privaten Flächen geht es meist nicht um einen Bescheid der Behörde, sondern um Zivilrecht. Laut Bundesgerichtshof nimmt der Besitzer eines Grundstücks mit dem Abschleppen ein Selbsthilferecht wahr. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählt auch die Verwahrung danach. Der Besitzer muss den Halter aber direkt im Anschluss informieren, und die Erstattung endet mit dem Herausgabeverlangen. Im entschiedenen Fall verlangte die Abschleppfirma 4.935 € Verwahrkosten bei 15 € am Tag; zugesprochen wurden 75 € für die fünf Tage bis zum Herausgabeverlangen. Melde dich deshalb sofort und verlange dein Auto schriftlich heraus (eigene Empfehlung).
Ein Elektroauto zu fahren schützt auch hier nicht. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied über einen Fahrer, der einen gemieteten BMW i3 auf einer Berliner Privatstraße abstellte: Halteverbot, darunter „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Eine Säule war belegt, an der anderen passte das Kabel nicht. Er parkte trotzdem und bekam das Auto dreieinhalb Stunden später nur gegen 150 € zurück. Das Gericht verglich den Platz mit einer Zapfsäule: Wer keine freie findet, darf dort auch nicht stundenlang parken. Entscheidend war, dass er weder Strom bezog noch das Auto anschloss. Gegen das Urteil wurde laut electrive Berufung eingelegt, deren Ausgang wir nicht kennen.
Konkret wird es in den Bedingungen der Händler. Lidl erlaubt die Parkfläche am Ladepunkt ausschließlich für den Ladevorgang und verlangt, sie danach unverzüglich zu räumen. Bei einem Verstoß gegen die zulässige Ladezeit darf Lidl das Auto laut den Bedingungen auf deine Kosten abschleppen, begrenzt auf die ortsüblichen Kosten. Weist ein externer Parkraumbewirtschafter eine Höchstparkdauer aus, gilt sie auch beim Laden, samt dessen Vertragsstrafen (Stand der Bedingungen: September 2022). Kaufland beantwortet die Frage nach einem Strafzettel während des Ladens mit „Ja, wenn die maximale Parkdauer überschritten wird“ und ergänzt, eine Ladesäule solle nie zum Parken benutzt werden.
Auch Vorteile des E-Kennzeichens gelten dort nicht automatisch. Hamburg weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Parkregeln nicht für privat bewirtschaftete Flächen wie Parkhäuser von Einkaufszentren gelten. Lies deshalb die Schilder des Betreibers an der Einfahrt und an der Säule. Ein Urteil speziell zu einem Ladeplatz auf einem Supermarktgelände haben wir nicht gelesen; die Grundsätze des Bundesgerichtshofs gelten aber für Privatgrundstücke allgemein. Wo du trotzdem gratis laden kannst und was dabei zu beachten ist, steht in „Kostenlos laden 2026: Wo E-Autos in Deutschland noch gratis Strom bekommen“.
Was sich mit der EmoG-Novelle ändern könnte
Das geltende Elektromobilitätsgesetz tritt Ende 2026 außer Kraft. Der Entwurf 21/7872, über den der Bundestag am 5. November 2026 abstimmen soll, macht das Parken an Ladestationen zu einer eigenen Bevorrechtigung. Die Begründung will dem Verordnungsgeber ermöglichen, die Schilder so zu vereinheitlichen, dass „alle Fahrzeuge, die eine Ladestation nutzen können, an dieser auch zum Zweck des Ladens parken dürfen“. Die Ermächtigung sei „zeitlich nicht auf den technischen Ladevorgang begrenzt“.
Die Schilder selbst würde erst eine gesonderte Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung regeln. Bis dahin gilt, was am Mast hängt. Den Stand des Gesetzes beschreibt „E-Kennzeichen 2026: Vorteile, Kosten und was die Verlängerung des EmoG ändert“; diesen Ratgeber aktualisieren wir ebenfalls, wenn der Bundestag abgestimmt hat.
Quellen: [4]
So vermeidest du Ärger an der Säule
Die Reihenfolge ist unsere eigene Empfehlung aus den Regeln und Fällen oben. Wie du die nächste Säule findest, steht in „Ladesäulen in Deutschland 2026: Wie viele es gibt, wo sie stehen und wie du sie findest“.
- Schilder von oben nach unten lesen: Jedes Zusatzzeichen gilt für das Schild direkt darüber.
- Berechtigung prüfen: Am Sinnbild brauchst du E-Kennzeichen oder E-Plakette, am reinen Text-Schild nicht.
- Laden starten, bevor du gehst, und in der App oder an der Säule kontrollieren, ob es wirklich läuft.
- Parkscheibe oder Parkschein auslegen, wenn das Schild es verlangt, auch während des Ladens.
- Erinnerung stellen, abstecken und wegfahren, sobald das Auto fertig ist.
- Säule belegt, Kabel passt nicht oder Säule gestört: nicht trotzdem stehen bleiben, sondern weiterfahren.
- Unklare Schilder oder eine kaputte Säule fotografieren. Im Hamburger Fall stützte sich das Gericht auf Fotos des Klägers.
- Abgeschleppt worden: Auf privaten Flächen sofort das Auto herausverlangen. Bei einem Bescheid der Behörde stehen Frist und Weg in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), lfd. Nr. 55a, zuletzt geändert am 12.08.2026 (PDF, gelesen 02.11.2026) ↗
- Straßenverkehrs-Ordnung, § 39 Abs. 10 (gelesen 02.11.2026) ↗
- ADAC: Parken an E-Ladesäulen mit und ohne Ladevorgang (31.10.2025) ↗
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7872, Gesetzentwurf zur Änderung des Elektromobilitätsgesetzes mit Begründung (PDF) ↗
- OVG NRW: Beschluss vom 13.04.2023, 5 A 3180/21 ↗
- VG Düsseldorf: Urteil vom 19.09.2023, 14 K 7479/22 ↗
- VG Hamburg: Urteil vom 18.03.2025, 21 K 3886/24, anonymisierte Wiedergabe mit Urteilstext bei Rechtsanwälte Kotz ↗
- Legal Tribune Online: VG Hamburg zu defekter E-Ladesäule (22.05.2025) ↗
- beck-aktuell: Ladesäule noch nicht in Betrieb, Verbrenner trotzdem abgeschleppt (21.05.2025) ↗
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 190/2023 zum Urteil vom 17.11.2023, V ZR 192/22 ↗
- Rechtslupe: Parkvorrecht für Elektroautos – aber nur zum Aufladen, zu AG Charlottenburg, 227 C 76/16 (09.01.2017) ↗
- Freie und Hansestadt Hamburg: Emissionsfrei unterwegs in Hamburg, Parkregeln für Elektroautos (gelesen 02.11.2026) ↗
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 56 (gelesen 02.11.2026) ↗
- Straßenverkehrsgesetz, § 28 Abs. 3 (gelesen 02.11.2026) ↗
- electrive: Urteil, Elektroautos müssen an Ladestationen auch laden, mit Hinweis auf die Berufung 55 S 288/16 (11.01.2017) ↗
- Lidl: Allgemeine Bestimmungen E-Ladesäulen, Ziffern 5 und 6, Stand September 2022 (PDF, gelesen 02.11.2026) ↗
- Kaufland: E-Auto während des Einkaufs laden, mit FAQ zu Parkdauer und Strafzettel (gelesen 02.11.2026) ↗
Prüfe aktuelle Bedingungen und Details vor deiner Entscheidung bei den verlinkten Quellen.



