Was die Netzbetreiber am 26. Oktober veröffentlicht haben

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben am 26. Oktober 2026 auf ihrer gemeinsamen Plattform netztransparenz.de die Umlagen für 2027 veröffentlicht. Sie gelten ab 1. Januar 2027 und stehen auf jeder Stromrechnung, also auch auf dem Strom, mit dem du dein E-Auto zuhause lädst. Am stärksten steigt der Aufschlag für besondere Netznutzung, bis 2024 § 19 StromNEV-Umlage genannt: von 1,559 auf 2,027 Cent je kWh. Die Offshore-Netzumlage steigt von 0,941 auf 1,143 Cent, die KWKG-Umlage von 0,446 auf 0,451 Cent.

Für Haushalte gelten die vollen Sätze. Beim Aufschlag ist das die Gruppe A' für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle, bei Offshore- und KWKG-Umlage der Satz für nicht privilegierte Letztverbräuche. Zusammen steigen die drei Umlagen von 2,946 auf 3,621 Cent je kWh, ein Plus von 0,675 Cent oder 22,9 Prozent (eigene Rechnung).

Netzumlagen für Haushalte in Cent je kWh ohne Umsatzsteuer (netztransparenz.de, eigene Summe)
Umlage20262027Änderung
Aufschlag für besondere Netznutzung1,5592,027+0,468
Offshore-Netzumlage0,9411,143+0,202
KWKG-Umlage0,4460,451+0,005
Summe2,9463,621+0,675 (+22,9 %)

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6]

Was das fürs E-Auto kostet

Auf die Umlagen kommt auf deiner Rechnung die Umsatzsteuer von 19 Prozent (§ 12 UStG). Eigene Rechnung: 0,675 Cent × 1,19 ergibt 0,80 Cent mehr je Kilowattstunde. Lädst du 2.000 kWh im Jahr zuhause, sind das rund 16 Euro mehr, bei 3.000 kWh rund 24 Euro. Auch ein separat gemessener Ladestromtarif ist davon nach unserer Einordnung betroffen, denn die Sätze gelten für alle nicht privilegierten Letztverbräuche.

Zur Einordnung: Der BDEW nennt für Haushalte 2026 bisher durchschnittlich 37,3 Cent je kWh. Gemessen daran sind 0,80 Cent ein Anstieg um gut 2 Prozent. Ob dein Preis 2027 tatsächlich steigt und um wie viel, hängt aber vor allem an den Netzentgelten deines Netzbetreibers, am Einkauf deines Versorgers und am Bundeszuschuss. Wie viel Strom dein Auto im Jahr braucht, zeigt „Stromverbrauch beim Elektroauto 2026: Was normal ist und was 100 Kilometer kosten“.

Mehrkosten durch die Umlagen 2027 beim Laden zuhause, mit 19 % Umsatzsteuer (eigene Rechnung)
Ladestrom im JahrMehrkosten 2027
1.500 kWhrund 12 €
2.000 kWhrund 16 €
3.000 kWhrund 24 €

Quellen: [7], [8]

Der Vorbehalt: Bundeszuschuss noch nicht beschlossen

Den Aufschlag für besondere Netznutzung haben die Netzbetreiber nur unter Vorbehalt veröffentlicht. Die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2027 sind mit einem Zuschuss von 5,525 Milliarden Euro gerechnet. Die Bundesregierung hat ihn beschlossen, er soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen und im neuen § 24d EnWG verankert werden. Bei der Veröffentlichung war das Gesetz noch nicht verabschiedet.

Besteht bis zum 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit, gehen die Netzbetreiber davon aus, dass die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte und der Aufschlag für 2027 entsprechend steigen. Um wie viel, nennen sie nicht. Die Übertragungsnetzentgelte fließen in die Netzentgelte der örtlichen Netze ein, die du mit dem Strompreis bezahlst. Wie hoch dein Netzentgelt 2027 wird, legt dein Netzbetreiber fest, und es unterscheidet sich je nach Region.

Quellen: [1]

Was du jetzt tun kannst

Erhöht dein Versorger den Preis, muss er dich als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informieren (§ 41 Abs. 5 EnWG). Du kannst dann ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird, und darfst dafür nichts extra zahlen. Ob sich für dein Laden ein zeitvariabler Tarif lohnt, erklärt „Dynamischer Stromtarif fürs E-Auto: Wann er sich lohnt und was du dafür brauchst“.

  1. Jahres-Ladestrom aus App oder Zähler ablesen und mit 0,80 Cent je kWh multiplizieren: So viel machen die Umlagen 2027 bei dir aus.
  2. Preisbrief des Versorgers prüfen: Steht ein neuer Preis ab Januar drin, gilt das Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG.
  3. Neue Angebote mit dem Gesamtpreis vergleichen, nicht mit einzelnen Bestandteilen; Netzentgelt und Umlagen sind nach unserer Einordnung bei allen Anbietern am selben Ort gleich.

Quellen: [9], [8]

Quellen & weiterführende Informationen

  1. netztransparenz.de (Übertragungsnetzbetreiber): Aufschlag für besondere Netznutzung 2027, mit Vorbehalt zum Bundeszuschuss (veröffentlicht 26.10.2026) ↗
  2. netztransparenz.de: Offshore-Netzumlage 2027 (veröffentlicht 26.10.2026) ↗
  3. netztransparenz.de: KWKG-Umlage 2027 (veröffentlicht 26.10.2026) ↗
  4. netztransparenz.de: Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 ↗
  5. netztransparenz.de: Offshore-Netzumlage 2026 ↗
  6. netztransparenz.de: KWKG-Umlage 2026 (veröffentlicht 24.10.2025) ↗
  7. § 12 UStG: Steuersätze ↗
  8. BDEW: Strompreisanalyse Herbst 2026 (28. Oktober 2026) ↗
  9. § 41 EnWG: Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Abs. 5 Preisänderung und Kündigung) ↗

Dieser Bericht bildet die genannten Veröffentlichungen zum Publikationszeitpunkt ab; spätere Entwicklungen können den Stand verändern.

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